Man muss den ICC nicht extra beantragen, es sei denn man ist US-Amerkianer, wie etwa Ben. Der ICC ist enthalten z.B. für Deutschland:
Das ICC ist in Deutschland in folgenden amtlichen Sportbootführerscheinen und Sportschifferscheinen enthalten:
SBF Binnen - Sportbootführerschein Binnen
SBF See - Sportbootführerschein See
SKS - Sportküstenschifferschein
SSS - Sportseeschifferschein
Des weiteren:
Die folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten haben bis heute die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und erkennen offiziell das ICC als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- oder Küstengewässern an:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich[4], Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei und noch einige andere. Im Gegenzug werden selbstverständlich gegenseitig alle Führerscheine anerkannt!
Darueber hinaus gint es auch die International Maritime Organization, oder wie die heißt, wo sowieso ALLE Mittelmeerstaaten gegenseitig ihre Führerscheine anerkennen!
Nirgends ist die Rede von Wohnsitzen und Staatsbürgerschaften, Ausnahme: Das Fahren im eigenen Wohnsitzland! (Nochmals, das hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun)
Da kann jedes Land seine eigenen Regeln festlegen. Warum? Weil es dazu keine Abkommen mit irgendjemandem braucht, in seinem eigenen Land, da aber auch nur für Leute, die dort ihren Hauptwohnsitz länger als 6-12 Monate (je nach Land) haben, kann ja jeder machen was er will.
Ich bin grad in Medulin und habe soeben im Nebeski den Hafenkapitän der neuen Marina gefragt (übrigens, wir haben jetzt endlich eine Tankstelle in Medulin!!!), er fragte mich, woher er denn wissen soll, wo jemand seinen Wohnsitz hat. Wenn du eine von Kroatien anerkannte Lizenz, egal welchen Landes, hast, darfst du hier fahren. Und so ist es auch in allen anderen Ländern. Zumindest dort, wo ich bisher war.