Aufklärung
Na gut, wenn uns der Hannes nicht an seinem Wissen teilhaben lassen will, werde ich mal kurz auf das Thema eingehen :
Zu Zeiten des Jugoslawien und auch seit Auflösung dieses Staates, jedoch bevor Slowenien der EU beigetreten ist, konnten ganz schlaue Leute ihre Boote z.B. aus Deutschland ausführen und sich wegen der Ausfuhr in ein Nicht EU-Land die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen. Ein schlauer und durchaus legaler Trick, der bei so mancher Finanzierung eine nicht unbedeutende Rolle gespielt haben dürfte.
Viele solchermaßen bevorzugten Boote lagen eben in Slowenien und liegen derzeit auch noch in Kroatien, wo die Sache immer noch funktioniert.
Der Haken der Geschichte liegt darin, dass nach Beitritt von SLO zu der EU alle Boote mit Inbetriebnahme
nach dem 1.05.1996 einer Nachversteuerung unterzogen wurden, d.h. – sie mussten die in SLO geltende Mehrwertsteuer berappen – oder eben aus der EU mit dem Boot verschwinden. So sind dann viele „Steuerflüchtlinge“ in Kroatien gelandet. Der Stichtag 1.05.1996 gilt jedoch lediglich für Slowenien !
Nun gibt es jedoch noch einen weiteren schwerwiegenden Haken :
Ein Boot, dass
nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurde und für das kein Mehrwert- (oder Einfuhrumsatz-)steuernachweis beigebracht werden kann, gilt innerhalb der EU als nicht für den freien Warenverkehr abgefertigt und kann jederzeit zur Nachversteuerung herangezogen werden.
Im Klartext heiß das, dass Skipper mit Stichtag zwischen dem 1. Jan. 1985 und dem 30. April 1996 zwar sorglos in den neuen Beitrittsländern von 2004 fahren dürfen, wenn sie jedoch in den Bereich der „alten“ EU-Länder kommen, dort sofort von den Zollbehörden an die Kette gelegt werden und zur Zahlung der gültigen Mehrwertsteuer verdonnert werden können.
Die Fälle sind Skippern, die davon nichts wussten und nach Italien gefahren sind, schon passiert.
Wenn Kroatien zu irgendeinem Zeitpunkt Mitglied in der EU wird, dann ist für solche von mir aufgeführten Fälle natürlich auch wieder ein neuer Stichtag fällig.
Hattu Hannes ??