Da ich nun erfolgreich wieder aus dem Urlaub zurück bin, kann ich meine Anfrage selbst beantworten. Hier nun für alle, die eine ähnliche Situation haben:
Laut Hafenkapitän Cres sind alle Boote mit einer Länge über 3m, die mit Wind- oder Motorkraft angetrieben werden anmeldepflichtig, d.h. man braucht eine Vignette.
Diese ist gültig für den Zeitraum eines Jahres. Erteilt wird die Vignette gegen Vorlage eines Internationalen Bootsscheins (IBS) oder eines vergleichbaren Dokumentes, welches den rechtmäßigen Besitz bzw. die Überlassung des Bootes dokumentiert. Weiterhin muss der Perso vorgelegt werden. Eine Versicherungsbestätigung wollte von mir zwar niemand sehen, ist aber im Schadensfall sicher hilfreich. Ein Segelschein, Sportbootschein See, etc. ist für ein reines Segelboot ohne(!) Hilfsmotor nicht erforderlich. Hängt aber ein "Flautenschieber" mit dran, wird der Sportbootschein fällig - auch wenn der Motor nicht benutzt wird. In dem Punkt wollten sie´s ganz pingelig genau wissen. Außerdem muss eine Liste mit Namen der Personen angegeben werden, die auf dem Boot im Laufe des Urlaubs mitfahren werden. Die Gebühren für Vignette, Ausstellung, etc. beliefen sich insgesamt bei 4,80m Bootslänge auf 420 Kuna. Bei Kauf einer weiteren Vignette im Folgejahr ermäßigt sich dieser Preis. Die erteilten Dokumente sowie der IBS sind ständig an Bord mitzuführen.
Soweit für alle, die es besonders richtig machen und jeglichen Ärger mit den Behörden vermeiden wollen.
Für alle anderen: In den 2 Wochen Urlaub hat mich niemand kontrolliert, habe ich keine Wasserschutzpolizei, Küstenwache, etc. zu sehen bekommen und segelte fröhlich meiner Wasserwege.