Notar oder Rechtsanwalt
aus eigener Erfahrung, sämtliche Verträge nur über einen Notar. Ev. Vorverträge über einen Rechtsanwalt.
Mir ist folgendes passiert: Anzahlung bei Vorvertrag, Achtung kroatisches Gesetz der Kapara oder so ähnlich, verfällt bei Nichterfüllung
Fehler bei Verträgen, keine Regressansprüche gegen den eigenen Anwalt
jedoch sehrwohl gegen den Notar
Hatte Anzahlung geleistet, dann je nach Baufortschritt die vereinbarten Zahlungen geleistet, dann im Zuge des Baues auf unzähligen Murks gestossen, Dämmung, Feuchtigkeitsisolierung, Elektro-Installation etc.
Zuerst wurden teilweise die Fehler behoben, dann nicht mehr. Kurz vor dem vereinbarten Übergabetermin, die Brüder wollten fast die ganze Summe, stellte sich durch meinen Architekten heraus, dass ich fast um die Hälfte zuviel gezahlt hatte. Es begannen Streitereien, ich stellte die Zahlungen ein und man drohte mir an, den Vertrag deswegen zu kündigen und ich hätte unter dem Titel Kapara alle Zahlungen verloren. Ich wollte auf keinen Fall aus den Verträgen aussteigen, da in diesem Jahr die Preise so anzogen - mein Nachbar hat die kleinere Haushälfte und nicht einmal 1/3 des Grundes und zahlte 2 Monate später um 60.000,-- Euro mehr als ich, ja und heuer im Sommer bot mir ein Immobilienbüro bereits fast das Doppelte.
Ich konnte als Ausländer nicht klagen oder jahrelang auf das Urteil warten. Was nun?? Ich holte mir Rückendeckung in Zagreb, setzte den Notar so unter Druck, der Notar müsste wissen, dass ich nicht klagen kann, dass dies eine Einseitigkeit der Verträge ist, sodass dieser den Hauptvertrag nachträglich auf eine d.o.o. mit meinem Namen umgeschrieben hat. Ich suchte mir einen neuen Anwalt, weit entfernt von Porec, es genügte nur noch ein Anwaltsbrief mit der Klagsandrohung, das Haus wurde fast fertiggestellt, der Rest, die Verbesserungsarbeiten und Reparaturen wurden in Eigenregie durch einen soliden kleinen Baumeister aus Visnijan bestens erledigt.,
Und der zweite Fall, ich kaufte ein Grundstück, nahm einen angeblich guten Anwalt der auch perfekt deutsch sprach, der vergass einfach sich vom Verkäufer eine Spezialvollmacht zum Weiterverkauf geben zu lassen. Ich bin darüber gestolpert, solche Vollmachten gibt es bei uns nicht, oder sind nicht notwendig.
So, dieses Grundstück ist für mich nun wertlos. Ich kann nicht verkaufen und werde im Grundbuch nicht eingetragen, angeblich nächstes Jahr. Reziprozität zwischen den Salzburger Landesgesetzen und der Rep. Kroatien. Der Verkäufer ist nach 4 Jahren immer noch Eigentümer, er hat das Grundstück bereits wieder verkauft, zum 10-fachen Preis!! Jetzt zittere ich, wer ist schneller, Zageb mit der Genehmigung oder Porec mit der Eintragung. Denselben Trick mit der d.o.o. Eintragung konnte ich nicht mehr anwenden, da die Zeitspanne zu lang war und die Verträge nicht durch den Notar erfolgt sind. Kommentar des Anwaltes, versuchen sie mich zu klagen..... Sie haben mich nicht beauftragt, eine Spezial-Vollmacht zu erwirken und ausserdem wie wollen sie mich vom Ausland aus klagen???....
Der vierte Anwalt aus Porec: Beim Hauskauf wurde eine Grundstücks-Nr. vertauscht. Ich war Eigentümer des Grundes, auf dem sich das Pool des Nachbarn befindet. Auf die Bitte des Nachbarn hin erklärte ich mich bereit, dies richtigstellen zu lassen aber gleichzeitig auch die Dienstbarkeit des Wegerechtes bzw. die Zufahrt zu meinem Haus durch eine gemeinsame Einfahrt sicherstellen zu lassen. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung an Ort und Stelle, ich nahm mir den Anwalt zu meiner Vertretung und was machte dieser Schwach..., das Gericht hat die Dienstbarkeit nicht auf dem Nachbargrund eingetragen, aber das Grundstück übertragen. Angeblich musste die Dienstbarkeit separat eingereicht werden, so und jetzt muss ich meinen Nachbarn darum bitten.
Die Honorarnote und die Gerichtsgebühr, die eigentlich meinen Nachbarn zur Gänze betraf, zahlte die Buchhalterin meiner d.o.o. Beim Kassieren sind sie alle schnell.
Deswegen gilt für mich bei Verträgen aller Art, in Kroatien nur mehr der Notar oder zumindest den Notar zur Prüfung und Bestätigung der Verträge.
LG Hans