carmencita
erfahrenes Mitglied
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Guten Morgen,
eventuell ist diese Problematik schon an anderer Stelle hier besprochen worden. In diesem Fall wäre ich für einen kurzen Link an diese Stelle dankbar.
Es geht um die Einreise nach Kroatien mit einem Boot im Rahmen des Sommerurlaubes. In dieser Zusammenhang ereilte mich heute morgen eine Frage, die ich spontan nicht beantworten konnte.
Folgender Fall:
Einreise im Rahmen des Sommerurlaubes mit einem Boot, was von etwa 20 Jahren gebraucht innerhalb der EU erworben wurde. Eine Kaufbeleg, der die dafür in der EU entrichtete Mehrwertsteuer nachweist liegt nicht mehr vor, lag auch nicht vor, da vor 20 Jahren beim Erwerb die Original-Rechnung nicht übergeben wurde.
Die EU-Richtlinie 92/111/EWG aus 1992, die nach wie vor Gültigkeit besitzt besagt, dass die kroatischen Behörden, nun im Rahmen des Grenzübertritt oder bei Anmelden des Bootes am Hafenamt einen Nachweis verlangen können, dass für das Boot innerhalb des EU Mehrwertsteuer entrichtet wurde.
Grundsätzlich betrachte ich die Möglichkeit, dass dies überprüft wird als unwahrscheinlich aber nicht als ausgeschlossen.
Da solch ein Nachweis auf Grund des Alters nicht mehr vorliegt, und das Boot auch nach 1985 angeschafft wurde, könnte es also hier im absolut ungünstigsten Fall dazu kommen, dass das Boot von den kroatischen Behörden geschätzt wird, und dass dafür dann die kroatischen Einfuhrumsatzsteuer incl. Zoll entrichtet werden muss.
Zur Frage:
Hat jemand schonmal mit ähnlicher Problematik zu tun gehabt, und wer wäre hier der richtige Ansprechpartner. Ich denke in erster Linie an das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle.
eventuell ist diese Problematik schon an anderer Stelle hier besprochen worden. In diesem Fall wäre ich für einen kurzen Link an diese Stelle dankbar.
Es geht um die Einreise nach Kroatien mit einem Boot im Rahmen des Sommerurlaubes. In dieser Zusammenhang ereilte mich heute morgen eine Frage, die ich spontan nicht beantworten konnte.
Folgender Fall:
Einreise im Rahmen des Sommerurlaubes mit einem Boot, was von etwa 20 Jahren gebraucht innerhalb der EU erworben wurde. Eine Kaufbeleg, der die dafür in der EU entrichtete Mehrwertsteuer nachweist liegt nicht mehr vor, lag auch nicht vor, da vor 20 Jahren beim Erwerb die Original-Rechnung nicht übergeben wurde.
Die EU-Richtlinie 92/111/EWG aus 1992, die nach wie vor Gültigkeit besitzt besagt, dass die kroatischen Behörden, nun im Rahmen des Grenzübertritt oder bei Anmelden des Bootes am Hafenamt einen Nachweis verlangen können, dass für das Boot innerhalb des EU Mehrwertsteuer entrichtet wurde.
Grundsätzlich betrachte ich die Möglichkeit, dass dies überprüft wird als unwahrscheinlich aber nicht als ausgeschlossen.
Da solch ein Nachweis auf Grund des Alters nicht mehr vorliegt, und das Boot auch nach 1985 angeschafft wurde, könnte es also hier im absolut ungünstigsten Fall dazu kommen, dass das Boot von den kroatischen Behörden geschätzt wird, und dass dafür dann die kroatischen Einfuhrumsatzsteuer incl. Zoll entrichtet werden muss.
Zur Frage:
Hat jemand schonmal mit ähnlicher Problematik zu tun gehabt, und wer wäre hier der richtige Ansprechpartner. Ich denke in erster Linie an das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle.