Verfassungsgericht hob Bestimmung für Zeitungssteuer auf

Mick

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Das kroatische Verfassungsgericht hat am Mittwoch ein Gesetz zur Zeitungssteuer, das seit 1. Juli gültig ist und im Vorfeld viel Kritik geerntet hatte, vorläufig ausgesetzt. Um Qualitätszeitungen zu fördern, hatte die kroatische Regierung die Mehrwertsteuer für Zeitungen von zehn auf fünf Prozent gesenkt, jedoch unter der Voraussetzung, dass der redaktionelle Inhalt mehr als 25.000 Wörter ausmacht und die Medien ein Redaktionsstatut haben. Das Nachsehen hatte das österreichische Medienhaus Styria mit deren Kleinformat „24 Sata“ und der Wirtschaftszeitung „Poslovni dnevnik“, die nicht auf die Anzahl der Wörter kamen.

Das Medienhaus hatte beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Das Gericht begründete die vorläufige Entscheidung damit, dass „jede unbegründete Unterscheidung zwischen den Zeitungen direkten Einfluss auf die Medienfreiheit als Teil der in der Verfassung garantierten Freiheit zur freien Meinungsäußerung“ habe. Die endgültige Entscheidung zu dem Gesetz soll im Herbst fallen, kündigte das Gericht an. Die auflagenstarke Styria-Zeitung „Vecernji list“ und die kroatische Journalistenvereinigung (HND) begrüßten die Entscheidung.

Quelle: http://www.horizont.at/home/archive...t-hob-bestimmung-fuer-zeitungssteuer-auf.html
 
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