Mick
erfahrenes Mitglied
ADAC: Einige Länder bieten Rabatte bei Sofortzahlung
Autofahrer sollten sich vor einer Reise ins europäische Ausland über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen und Strafen informieren. Vor allem Alkohol am Steuer kann neben einer hohen Geldstrafe auch zum Einzug des Führerscheins durch die ausländischen Behörden führen. Der ADAC hat eine Bußgeld-Liste in den wichtigsten Reiseländern zusammengestellt.
In Italien wird eine Tempolimitüberscheitung von mehr als 50 km/h mit mindestens 530 Euro bestraft – 30 Euro mehr als noch im Vorjahr. Wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren, sind mindestens 170 Euro fällig. Nachts (22 bis 7 Uhr) können sich die Bußgelder übrigens um ein Drittel erhöhen. In schweren Fällen droht nicht nur der Einbehalt des Führerscheins, sondern unter Umständen auch Freiheitsstrafen.
Unangefochtene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind weiterhin die skandinavischen Länder. Dies gilt besonders für Norwegen: Dort müssen Autofahrer, die 20 km/h zu schnell unterwegs waren mit einem Bußgeld von mindestens 480 Euro rechnen.
Wer seine Strafe sofort oder zeitnah begleicht, kann mit erheblichen Rabatten rechnen: In Italien ist nur die Mindestbuße fällig, wenn innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird, in Frankreich wird die Buße bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ermäßigt. In Griechenland zahlen Verkehrssünder die Hälfte, wenn die Bezahlung innerhalb von 10 Tagen erfolgt – dies gilt auch in Spanien bei einer Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
Reisende sollten nicht vergessen, dass seit 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt werden. Das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren muss mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
Den Anhang 17147 betrachten
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club“ der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz „Das Mitglied steht im Mittelpunkt!“ und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Folgen Sie uns auf Twitter unter twitter.com/motorwelt.
Autofahrer sollten sich vor einer Reise ins europäische Ausland über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen und Strafen informieren. Vor allem Alkohol am Steuer kann neben einer hohen Geldstrafe auch zum Einzug des Führerscheins durch die ausländischen Behörden führen. Der ADAC hat eine Bußgeld-Liste in den wichtigsten Reiseländern zusammengestellt.
In Italien wird eine Tempolimitüberscheitung von mehr als 50 km/h mit mindestens 530 Euro bestraft – 30 Euro mehr als noch im Vorjahr. Wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren, sind mindestens 170 Euro fällig. Nachts (22 bis 7 Uhr) können sich die Bußgelder übrigens um ein Drittel erhöhen. In schweren Fällen droht nicht nur der Einbehalt des Führerscheins, sondern unter Umständen auch Freiheitsstrafen.
Unangefochtene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind weiterhin die skandinavischen Länder. Dies gilt besonders für Norwegen: Dort müssen Autofahrer, die 20 km/h zu schnell unterwegs waren mit einem Bußgeld von mindestens 480 Euro rechnen.
Wer seine Strafe sofort oder zeitnah begleicht, kann mit erheblichen Rabatten rechnen: In Italien ist nur die Mindestbuße fällig, wenn innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird, in Frankreich wird die Buße bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ermäßigt. In Griechenland zahlen Verkehrssünder die Hälfte, wenn die Bezahlung innerhalb von 10 Tagen erfolgt – dies gilt auch in Spanien bei einer Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
Reisende sollten nicht vergessen, dass seit 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt werden. Das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren muss mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
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