F
Fred
Guest
Derzeit gültige Vignettengebühren sind wie folgt :
Für Boote :
1. bis zur 2,5m Länge mit Motorantrieb mit einer Leistung von über 5KW ==> 140 Kuna
2. von 2,5 bis 4m Länge ==> 210 Kuna
3. von 4,0 bis 5m Länge ==> 280 Kuna
4. von 5,0 bis 6m Länge ==> 350 Kuna
5. von 6,0 bis 7m Länge ==> 525 Kuna
6. von 7,0 bis 8m Länge ==> 630 Kuna
7. von 8,0 bis 9m Länge ==> 735 Kuna
8. von 9,0 bis 10m Länge ==>840 Kuna
9. von 10,0 bis 11m Länge ==> 945 Kuna
10.von 11,0 bis 12m Länge 1050 Kuna
Für Yachten :
1. von 12,0 bis 15m Länge ==> 1,225 Kuna
2. von 15 bis 20m Länge ==> 1.400 Kuna
3. von 20 bis 30m Länge ==> 1.575 Kuna
4. über 30m Länge ==> 1.750 Kuna
Ich habe das wörtlich aus der gültigen Verordnung übernommen und bin mir darüber im klaren, daß es bei den Booten eigentlich ab Pos. 2 in der 1. Spalte "über xx m" heißen müßte, wie bei den Yachten unter Punkt 4.
Dies ist leider nicht klar formuliert.
Zu bemerken ist hier noch, daß die vorgenannten Gebühren die reinen Vignettengebühren sind !
Dazu kommen noch drei andere Posten wie die Leuchtturmgebühr, die Steuer und die Ausfertigungsgebühr( 20,00 Kuna)
Auf die Vignettengebühren (bisher Permit) gab es pro Jahr 10% Rabatt bis max. 50% unter der Prämisse, daß die Permits in aufeinanderfolgenden Jahren gekauft wurden. Ein Jahr ausgesetzt und der Rabatt war futsch !
Wegen des Rabattes sind Gerüchte im Umlauf, daß es diesen für Neuskipper in Zukunft nicht mehr geben soll, die bisherigen Rabattinhaber jedoch ihren Rabatt behalten sollen. Das ist wie gesagt jedoch bisher nur ein Gerücht.
Für Boote :
1. bis zur 2,5m Länge mit Motorantrieb mit einer Leistung von über 5KW ==> 140 Kuna
2. von 2,5 bis 4m Länge ==> 210 Kuna
3. von 4,0 bis 5m Länge ==> 280 Kuna
4. von 5,0 bis 6m Länge ==> 350 Kuna
5. von 6,0 bis 7m Länge ==> 525 Kuna
6. von 7,0 bis 8m Länge ==> 630 Kuna
7. von 8,0 bis 9m Länge ==> 735 Kuna
8. von 9,0 bis 10m Länge ==>840 Kuna
9. von 10,0 bis 11m Länge ==> 945 Kuna
10.von 11,0 bis 12m Länge 1050 Kuna
Für Yachten :
1. von 12,0 bis 15m Länge ==> 1,225 Kuna
2. von 15 bis 20m Länge ==> 1.400 Kuna
3. von 20 bis 30m Länge ==> 1.575 Kuna
4. über 30m Länge ==> 1.750 Kuna
Ich habe das wörtlich aus der gültigen Verordnung übernommen und bin mir darüber im klaren, daß es bei den Booten eigentlich ab Pos. 2 in der 1. Spalte "über xx m" heißen müßte, wie bei den Yachten unter Punkt 4.
Dies ist leider nicht klar formuliert.
Zu bemerken ist hier noch, daß die vorgenannten Gebühren die reinen Vignettengebühren sind !
Dazu kommen noch drei andere Posten wie die Leuchtturmgebühr, die Steuer und die Ausfertigungsgebühr( 20,00 Kuna)
Auf die Vignettengebühren (bisher Permit) gab es pro Jahr 10% Rabatt bis max. 50% unter der Prämisse, daß die Permits in aufeinanderfolgenden Jahren gekauft wurden. Ein Jahr ausgesetzt und der Rabatt war futsch !
Wegen des Rabattes sind Gerüchte im Umlauf, daß es diesen für Neuskipper in Zukunft nicht mehr geben soll, die bisherigen Rabattinhaber jedoch ihren Rabatt behalten sollen. Das ist wie gesagt jedoch bisher nur ein Gerücht.