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Marius
Guest
Hallo zusammen,
ich finde grad den Strang nicht, in dem ich am Freitag darüber informierte, dass ich bzgl. Regelungen zum Küstenpatent beim kroatischen "Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur" angefragt habe. Das Wort Katamaran kam im Titel vor, die Textsuche liefert aber kein Ergebnis, weil das Wort Katamaran im Titel vermutlich nicht allein stehend ist (tolle Suchfunktion).
Vielleicht kann jemand von jenem Strang einen Link hierher setzen, und dies ist ja auch ein Thema, das immer wieder auftaucht, daher ist ohnehin ein eigener Strang sinnvoll.
Egal, jedenfalls sind die Kolleginnen im MPPI da ganz schön flott beim Antworten. Am ersten Werktag erhielt ich schon die Antwort auf meine Mail und auch zwei weitere Detailfragen wurden schnell beantwortet! Bravo!
Die Gesetzestexte finden sich irgendwo hier: http://www.mppi.hr/default.aspx?id=32781
Sie hat mir direkt den Gesetzestext rauskopiert, der da zusammengefasst lautet:
Edit: Eine Korrektur (bis 15kW Kat A, danke für den Hinweis, Jim) und Konkretisierungen bzw. Links ergänzt)
ich finde grad den Strang nicht, in dem ich am Freitag darüber informierte, dass ich bzgl. Regelungen zum Küstenpatent beim kroatischen "Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur" angefragt habe. Das Wort Katamaran kam im Titel vor, die Textsuche liefert aber kein Ergebnis, weil das Wort Katamaran im Titel vermutlich nicht allein stehend ist (tolle Suchfunktion).
Vielleicht kann jemand von jenem Strang einen Link hierher setzen, und dies ist ja auch ein Thema, das immer wieder auftaucht, daher ist ohnehin ein eigener Strang sinnvoll.
Egal, jedenfalls sind die Kolleginnen im MPPI da ganz schön flott beim Antworten. Am ersten Werktag erhielt ich schon die Antwort auf meine Mail und auch zwei weitere Detailfragen wurden schnell beantwortet! Bravo!
Die Gesetzestexte finden sich irgendwo hier: http://www.mppi.hr/default.aspx?id=32781
Sie hat mir direkt den Gesetzestext rauskopiert, der da zusammengefasst lautet:
- Alles was keinen Motor hat, erfordert keinen Führerschein. Bei Segelbooten (ohne Motor) gilt aber ein Mindestalter von 12 Jahren.
- Bis 5kW Motorleistung (keine Registrierung erforderlich) ist mindestens das Küstenpatent Kategorie A (ab 15 Jahren möglich) erforderlich oder eine diese Kategorie abdeckende und von Kroatien anerkannte Führererlaubnis eines ausländischen Staates.
- 5kW-15kW Motorleistung (Registrierung obligatorisch) ist mindestens das Küstenpatent Kategorie A erforderlich (Rest wie oben)
- Ab 15kW Motorleistung ist mindestens das Küstenpatent Kategorie B (ab 16 Jahren möglich) erforderlich oder eine diese Kategorie abdeckende und von Kroatien anerkannte Führererlaubnis eines ausländischen Staates. (Ab 15 kW ist übrigens auch eine Versicherung verpflichtend, vorher offenbar nicht (das ist meine Interpretation, Info ist nicht vom Ministerium!)
- Wenn in einem Land wie z.B.: Deutschland kein Führerschein bis 5kW erforderlich ist, gilt diese Befreiung nicht für Kroatien! Es ist ein Führerschein erforderlich, der - je nach Boot - die Kategorie A oder B abdeckt.
- http://www.mppi.hr/UserDocsImages/27 25_2_2005 Pravilnik o brodicama i jahtama.htm
- zu finden unter: "II. UVJETI ZA PLOVIDBU" - "Članak 4." - "(4) Ako sukladno nacionalnim propisima države čiju zastavu brodica ili jahta vije osposobljenost nije propisana, osoba koja upravlja brodicom ili zapovjednik jahte mora biti osposobljen sukladno odredbama ovoga Pravilnika."
- Hier finden sich die in Kroatien anerkannten ausländischen Führerscheine: http://www.mppi.hr/UserDocsImages/TABLICA MoU-HR 7-10_15.pdf
Edit: Eine Korrektur (bis 15kW Kat A, danke für den Hinweis, Jim) und Konkretisierungen bzw. Links ergänzt)
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