Hallo,
auch mein noch zugelassener WW steht in Vrsar. Er sollte auch unbedingt zugelassen bleiben, da man sonst derzeit keine legale Möglichkeit hat, diesen auf eigenen Rädern wieder nach D zu ziehen. Das Kurzzeitkennzeichen wird in vielen Ländern nicht anerkannt und dient nur zur Überführung innerhalb D. TÜV wird im Ausland nicht benötigt, da dies eine deutsche Angelegenheit ist. Allerdings sollte jeder, der seinen WW ohne TÜV zurückbringen will dafür sorgen, dass dieser technisch i.O. ist. Der TÜV ist dann unmittelbar hinter der deutschen Grenze machen zu lassen. Da die TÜV-Abnahme eine hoheitliche Handlung darstellt bezweifle ich, dass es gelingt, einen entsprechenden Sachverständigen dafür zu gewinnen, falls aber doch, bin ich auch interessiert.
Der TÜV dient ausserdem als Nachweis, dass der WW ab und zu ausserhalb CRO war. Nach den CRO Zollgesetzen ist es, soweit mir bekannt, notwendig, dass Fahrzeuge nur dann dauerhaft (länger als 2 Jahre) im Lande verbleiben dürfen, wenn dafür Zoll gezahlt wurde. Inwieweit das kontrolliert wird, ist eine andere Sache.
Alles andere verhält sich genau so, wie Gregorius schreibt. Wahrscheinlich haben wir den Wagen sogar im selben Depot.
Gruß
Wolli