Zoll bei WoWa-Ausfuhr zur TÜV-Erneuerung

abi

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Ich habe da mal eine ziemlich spezielle, zolltechnische Frage. Ein WoWa steht seit 10 Jahren auf einem Campingplatz auf einer Insel der Kvarner. Das Fahrzeug ist in D angemeldet und versichert, der TÜV seit Jahren abgelaufen. Als 2005 die Zollverpflichtung für dauerhaft abgestellte WoWa herauskam, wurde diese durch eine kurzfristige Aus - und Wiedereinfuhr des Fahrzeugs vermieden. Jetzt hat sich der Zoll erneut gemeldet, er sieht in der fehlenden TÜV - Genehmigung den Beweis für dauerhafte Abstellung des WoWa in HR. Die Leitung des Campingplatzes empfiehlt, den TÜV zu erneuern. Damit entzöge man sich bei Wiedereinfuhr der Zollverpflichtung. Hat aus dem Forum damit jemand Erfahrung oder Kenntnisse? Kann es sein, dass bei der Fahrt zum TÜV an der Grenze der kroatische Zoll Probleme machen könnte?
abi
 

Rabac-Fan

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Hallo Abi,

warum sollte der kroatische Zoll Dir Probleme machen, wenn der Wohnwagen in Deutschland angemeldet und versichert ist? Es ist ja kein kroatischer Wohnwagen, den Du aus Kroatien ausführen willst. Und der fehlende TÜV interessiert ausschließlich die deutschen Polizisten, wenn Du (vermutlich) über Österreich nach Deutschland einreist. Ab der deutschen Grenze musst Du dann entweder ein Überführungskennzeichen an den Wohnwagen hängen, oder Du besorgst Dir vorher einen TÜV-Termin in Deutschland (Bad Reichenhall?), dann darfst Du mit dem Wohnwagen auf DIREKTEM Weg den ersten TÜV in Deutschland (vermutlich in Bad Reichenhall) ansteuern. Auf jeden Fall gilt in Kroatien, Slowenien, Italien, Österreich und Deutschland: Dein Wohnwagen muss verkehrssicher sein! Ansonsten kannst Du in jedem Land Ärger bekommen bei einer Kontrolle - oder noch schlimmer: bei einem Unfall.

Das oben geschriebene ist mein letzter Kenntnisstand. Du solltest Dich aber auf jeden Fall vorher mit einer TÜV-Stelle in Verbindung setzen und Dich erkundigen, ob Du so vorgehen kannst wie ich es oben geschrieben habe. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Gruß Arno
 

Christl

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Hallo Abi,

läßt du den WoWa auf dem Campingplatz stehen im Winter ?

Oder stellst du ihn in ein Depot?

Wir haben unseren vor Jahren verzollt. Unser Campingplatz ist mittlerweile ein Zolldepot, dort darf man ihn auch ohne Verzollung mittlerweile stehen lassen. Der Zoll kontrolliert allerdings jedes Jahr. Alle späteren Dauercamper verzollen nicht mehr.

Aber meinst du nicht, dass die Fahrt nach D, TÜV mit Folgekosten teurer sind als der Zoll?
Oder hast du einen noch relativ neuen (teuren ) WoWa ?
 

abi

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Hallo Arno,
vielen Dank für Deinen Beitrag zu meinem Zollthema. Aber wie gesagt, der Zoll schließt aus einer abgelaufenen TÜV-Plakette auf dauerhaftes Abstellen des WoWa in HR und damit auf Zollpflicht. Da hilft die deutsche Zulassung samt bezahlter Steuer und Versicherung nix. Das ist zwar nur ein Indiz und kein absolut belastbarer Beweis, aber eine Argumentation vor dem Zoll, dass man sich ja ggfs. auch mit dem Fahrzeug z.B. in Slowenien aufgehalten hat ist schwer zu führen, da es ja keine Dokumentation der Aus- und Einreise gibt, wenn man mit dem Personalausweis reist und wenn man keine Quittungen von Campingplätzen im Ausland vorlegen kann. Deshalb kann der Zoll bei Ausreise Probleme machen. Deine übrigen Bemerkungen kann ich mit Dir teilen, insbesondere was die Empfehlungen für den kürzesten Weg von der Grenze zum Ort der HU (Freilassing?) und die Terminbestätigung dafür angeht. Allerdings gibt es m. E. Überführungskennzeichen nur dann, wenn ein Fzg nicht mehr zugelassen ist.
 

abi

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Hi Christel,
ja, der WoWa bleibt auf dem Campingplatz auch im Winter. Der Platz hat dafür ein "virtuelles" Depot eingerichtet, aber der Zoll ist wohl seit dem letzten Winter wie der Teufel hinter unverzollten WoWa her und will noch Einnahmen kreieren, bevor HR in die EU kommt. Im Übrigen hast Du recht, es ist abzuwägen, ob verzollen möglicherweise günstiger ist als die Erneuerung des TÜV in D. Das Problem beim Verzollen ist die Unsicherheit, nach welchen Kriterien der kroatische Zoll, bzw. eine mit der Verzollung zu beauftragende Spedition den Zeitwert des WoWa ermittelt. Man hört, die "Schwacke-Liste" sei nicht immer das Maß der Dinge. Jedenfalls ergeben 22% dieses Zeitwertes die fällige die Zollgebühr, falls man ein europäisches Ursprungszeugnis für das Fzg vorlegen kann, sonst sind es 32%! Mein WoWa ist 10 Jahre alt, da lohnt sich das Rechnen!
 
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