abi
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Ich habe da mal eine ziemlich spezielle, zolltechnische Frage. Ein WoWa steht seit 10 Jahren auf einem Campingplatz auf einer Insel der Kvarner. Das Fahrzeug ist in D angemeldet und versichert, der TÜV seit Jahren abgelaufen. Als 2005 die Zollverpflichtung für dauerhaft abgestellte WoWa herauskam, wurde diese durch eine kurzfristige Aus - und Wiedereinfuhr des Fahrzeugs vermieden. Jetzt hat sich der Zoll erneut gemeldet, er sieht in der fehlenden TÜV - Genehmigung den Beweis für dauerhafte Abstellung des WoWa in HR. Die Leitung des Campingplatzes empfiehlt, den TÜV zu erneuern. Damit entzöge man sich bei Wiedereinfuhr der Zollverpflichtung. Hat aus dem Forum damit jemand Erfahrung oder Kenntnisse? Kann es sein, dass bei der Fahrt zum TÜV an der Grenze der kroatische Zoll Probleme machen könnte?
abi
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