Hier eine kurze Zusammenfassung der Einreise/Duschfahrbestimmungen nach Kroatien
Zielland/Urlaubsland Kroatien
Kroatien: In Kroatien liegt die Corona-Inzidenz mit 753,2 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 26. November) noch mal deutlich höher als derzeit in Deutschland. Das Land gilt darum als Hochrisikogebiet. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung ausgesprochen. Reiserückkehrer benötigen eine digitale
Einreiseanmeldung und müssen sich in Deutschland zehn Tage in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Wer nicht vollständig immunisiert ist, benötigt außerdem einen negativen Corona-Test. Reisende nach Kroatien brauchen für den Grenzübertritt einen negativen Corona-Test (PCR-Test: nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest: nicht älter als 48 Stunden) beziehungsweise einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Wer keinen der Nachweise vorlegen kann, muss sich bei der Ankunft testen lassen und bis zum Eintreffen eines negativen Ergebnisses isolieren. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien werden die Kontaktdaten aller Reisenden registriert. Diese Meldung ist
online anzustellen. In Kroatien ist die Außengastronomie geöffnet, Restaurants dürfen auch den Innenbereich öffnen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Außerdem ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln nur eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden. In Innenräumen sind maximal 50 Personen erlaubt. Der Besuch von Restaurants und Bars ohne 3G-Nachweis ist möglich, nur bei größeren Veranstaltungen ist ein Nachweis erforderlich. An Stränden gibt es Zugangsbeschränkungen und Auflagen.
Italien: In
Italien hat sich die Zahl der Infizierten in den vergangenen Wochen leicht erhöht: Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 123,3 (Stand: 26. November) niedriger als derzeit in Deutschland. Für die Einreise wird aber ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis benötigt, das nicht älter als 48 Stunden ist (Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Test). Alternativ muss man nachweisen können, dass man vollständig geimpft oder genesen ist. Eine Ausnahme gilt für Sizilien: Personen, die von Deutschland nach Sizilien einreisen, müssen unabhängig von ihrem Impfstatus auf jeden Fall einen negativen Test vorlegen. Grundsätzlich müssen sich Italien-Urlauber vorab online registrieren. Im Freien gilt eine Maskenpflicht nur dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (für Sizilien gilt auch hier eine Ausnahme). Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden. Alle Regionen Italiens sind derzeit „weiße Risikozonen“. Diskotheken dürfen im Innenbereich 50 Prozent und im Außenbereich 75 Prozent der möglichen Besucher zulassen. Wer in Italien die Innenräume von Restaurants, Bars oder Sportstätten betreten will, muss entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Das digitale EU-Impfzertifikat ist gleichgestellt mit dem in Italien bekannten „grünen Pass“. Der grüne Pass soll auch als Eintrittskarte zu Sportveranstaltungen, Konzerten, Theateraufführungen, Messen oder Kongressen gelten – überall dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und sich mit dem
Coronavirus infizieren könnten. Ab dem 6. Dezember gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Wer im Innenbereich eines Restaurants essen möchte oder eine Veranstaltung besuchen will, muss dann geimpft oder genesen sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Für Hotels ist ein 3G-Nachweis notwendig.
Österreich: Die Alpenrepublik gilt seit dem 14. November als Hochrisiko-Gebiet (ausgenommen sind die Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee). Momentan gilt für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene bedeutet das bei der Rückkehr nach Deutschland: Eine zehntägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich erst am fünften Tag freitesten kann. Vor der Einreise nach Deutschland muss man sich digital anmelden und verpflichtend einen aktuellen Corona-Test machen (PCR- oder Antigen-Schnelltest). Andersherum gilt für die Einreise nach Österreich: Urlauber aus Deutschland müssen einen aktuellen 3G-Nachweis erbringen. Antigen-Schnelltests werden dabei nicht mehr anerkannt, erlaubt sind ausschließlich PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt). Können Ungeimpfte und Ungenesene bei der Einreise kein Test vorgelegt werden, müssen sie dies innerhalb von 24 Stunden in Österreich auf eigene Kosten nachholen. Bereits vor der Einreise ist dann eine elektronische Registrierung erforderlich. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden brauchen Reisende einen negativen Test oder den Nachweis einer Impfung oder Genesung. Das Einreiseformular muss jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp (mit Aunahmen für kurzes Tanken oder den Gang zur Toilette) ist ohne Einschränkungen möglich. Für Rückkehrer ist nach Kurzaufenthalten von unter 24 Stunden derzeit weder eine digitale Einreiseanmeldung noch eine Quarantäne verpflichtend. Wegen steigender Infektionszahlen (die Inzidenz lag am 26. November bei 1077,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) gilt seit dem 22. November ein landesweiter Lockdown. Die eigene Wohnung oder Unterkunft darf nur noch aus einem triftigen Grund verlassen werden. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. Zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts muss generell ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Der Einzelhandel bleibt geschlossen (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs). Restaurants und Cafés müssen ebenfalls schließen. Speisen und Getränke dürfen lediglich abgeholt werden. Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte dürfen keine touristischen Gäste aufnehmen. Der Großteil der Freizeitveranstaltungen ist untersagt, Veranstaltungen im Bereich des Spitzensports dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Seilbahnen oder Skilifte dürfen nur noch von Personen genutzt werden, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel). In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie im öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich der zugehörigen Bahnhöfe und Haltestellen) muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die gilt auch für das privaten Auto, wenn Personen außerhalb des eigenen Haushalts im Fahrzeug sitzen.
Schweiz: Die Zahl der Corona-Infizierten ist in der Schweiz in den vergangenen Tagen wieder deutlich gestiegen. Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 502,0 (Stand: 26. November). Momentan gilt für das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Eine Einreise in die Schweiz für Deutsche ist grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch eine Test- und Registrierungspflicht unabhängig vom Verkehrsmittel. Auch bei der Einreise mit dem Auto wird daher ein elektronisches Einreiseformular benötigt (Ausnahme: Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg oder Bayern). Es finden nur stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen statt, lange Wartezeiten sind die Ausnahme. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen PCR- (maximal 72 Stunden alt) oder Antigentest (maximal 48 Stunden alt) vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich in der Schweiz erneut testen lassen. Dieser zweite Test ist kostenpflichtig und das Resultat muss an die zuständige Stelle im Kanton weitergeleitet werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Grenzgänger und Reisende im Transit, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen. Eine Quarantänepflicht gilt für Einreisende aus dem Schengen-Raum grundsätzlich nicht mehr. Hotels und Campingplätze sind zum Großteil geöffnet. Restaurants, Läden, Museen, Zoos, Erlebnisparks, Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen ebenfalls öffnen – zum Teil aber mit Auflagen, etwa einer Maskenpflicht. Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen (etwa in Geschäften) und im öffentlichen Nahverkehr. Die Innenräume von Restaurants und Bars, von Clubs und Diskotheken sowie von Museen, Konzerten, Kinos und Freizeiteinrichtungen dürfen nur mit gültigem Covid-Zertifikat betreten werden (Nachweis über Impfung, Genesung oder Test). Dabei wird auch der EU-weit gültige Impfausweis akzeptiert.
Quelle:
RP Online
Slowenien
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen und als
Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das
European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die quarantänefreie Einreise nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines
Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bis zehn Stunden), Berufstätige, deren Arbeitsstätte bis zehn Kilometer jenseits der Grenze liegt, Kinder unter 15 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen oder mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen, Personen, die Kinder unter 15 Jahren zu ihrer Ausbildungsstätte befördern sowie Personen, die wegen einer dringenden medizinischen Untersuchung oder Behandlung die Grenze überqueren.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die
Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit weiterhin ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Bei grundsätzlich zulässigen Zwischenstopps z.B. zum Tanken oder Rasten sind jedoch die unter
Beschränkungen im Land genannten Regeln zu beachten.
Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sloweniensicherheit/210644