hallo Ina,
gehen wir mal davon aus, daß viele Slowenen vor allem übers Wochenende nach Istrien, weil das halt mal recht nahe liegt, reisen. Dort kümmert man sich um seine Ferienwohnung oder sein Boot und geht zum Essen. Wie sollen diejenigen denn gegenüber den eigenen Behörden nachweisen, was sie in Istrien gemacht haben bzw. daß sie in Istrien waren? Gut, hier würde wohl ein Grundbuchauszug oder das Schiffsregister genügen.
Die Slowenen, die z. B. Verwandte in BiH besuchen oder nach Mazedonien reisen, kann man doch an einer Hand abzählen. Die werden wohl noch dazu nicht so blöd sein, diese Reise gegenüber den eigenen Behörden anzugeben. Ob eine Durchsuchung des Pkw nach Fremdwährungen nach slowenischem Recht zulässig ist und deren Auffinden dann als Beweis für die Reise genau in diese Länder gilt, sei mal dahingestellt.
grüsse
jürgen