Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

N

nihil-est

Guest
Moment @Marius ,

erneut beantwortest Du keine gestellten Fragen - stellst aber eigene neue Fragen. So geht das nicht.

Ebenso widersprichst Du dir selber. Du selber hast ein Urteil übersetzt ( #510 ): Winitu, das Ding ist für dich durch, jede weitere Betreibung wurde vom Gericht untersagt.
Zuvor von mir angefragt ( unbeantwortet ) - Kennst Du die Löschungszeiten/Löschungsfristsetzungen?
Was hat nun deine (2) Privatschulden?? und (1) Forderung damit zu tun? Vor einem Urteil das verhandelt werden kann bzw. wird ( = Titel ) steht immer klageseitig die (eintreibbare) Forderung. Eintreibbare Forderungen, solltest Du wissen, sind zu ahnden so ahndbar.
Noch einfacher.....was in D nicht zu ahnden ist....ist es sehr wohl in Kroatien oder Niederlande oder Österreich so man den dortigen Rechtsraum betritt. Genau dies " harmonisiert " ja das EU-Recht. Mit übrigens ( auch ) meinen Rechtsquellen.

Mit einer " Mariusgarantie " alleine ist es nicht getan. " Rechtsquellen " hast Du EU-Vorkämpfer hingegen gar keine....die muss ich dir ja immer vor die Nase halten....und Du hast nix. Nur grosse Sprüche......Hunde die bellen....

Lese mal aufmerksam #513!!!!

Kommt da noch was? Diesmal, wenigstens? Oder doch nur wieder heisse Luft?

---->Den allgem. Ratschlag, in heutigen Zeiten ein Kinderspiel, eine Datei mitzuschleppen halte ich daher aufrecht da es nur zum eigenen Vorteil im Falle des Falles ist.
 

Winitu10

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Hallo Gerd,
ich hab jetzt euren Klinsch nicht im Detail gelesen, aber du bist einem riesen Mißverständnis aufgesessen:

Marius hat mit seinem "NEIN!!! sich nicht auf Deinen Post #515 bezogen sondern auf die Frage von Martin, ob es Sinn macht, Einspruch einzulegen.
Und Du hast sein Nein vermutlich so verstanden, daß er deinen unmittelbar vorangegangen Post verneint, daß man dieses Gerichtsurteil mit sich führen soll.

Ihr habt komplett aneinander vorbei geredet. Wobei da scheint mir so oder so "dicke Luft" zu sein :)

Ich persönlich halte Deinen Rat, dieses Urteil bei einem Kroatien Besuch mit sich zu führen, durchaus für nachvollziehbar. So nach dem Motto: schaden kann das nie, wenn man dieses Papier dabei hat. Und es kostet ja wirklich nichts. Wobei es natürlich eine Schande ist, wenn man sich als Tourist so "bewaffnen" muß.
Ob man das Dokument dann tatsächlich braucht, ist eine ganz andere Frage.

Aber eins möchte ich betonen:
Marius hat hier nicht unerheblich Arbeit investiert, dieses Schreiben zu durchdringen. Weil - selbst wenn man perfekt kroatisch kann - war das keine triviale Aufgabe. Hat er aber gemacht. Einfach so. Und er hat es darüber hinaus noch sehr gut in Kurzform zusammengefaßt. Meine Hochachtung. Er hat mir und wahrscheinlich zig anderen damit einen wirklich sehr sehr großen Dienst erwiesen. Das sind Fakten - und definitiv keine heiße Luft.
Ich will da jetzt aber keine Kissenschlacht beginnen, lassen wir es einfach so stehen.
 
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Marius

Guest
Schon gut, Winitu.
Mit meinen zwei Fragen wollte ich Gerd helfen, zu verstehen, worum es geht. Leider wie so oft erfolglos.
Hätte er versucht, die beiden Fragen zu beantworten, wäre er von selbst drauf gekommen, dass es keinen Eintrag gibt, keinen geben kann, weil das Gericht einem solchen jede Grundlage entzogen hat.
Keine kroatische Behörde und kein Gericht hatte eine offene Forderung an dich, Winitu, somit existiert kein Eintrag und es gibt folglich auch keine Löschungsfristen.

Aber gut, ich werde dazu jetzt auch nichts mehr schreiben, egal welcher Unsinn von Gerd noch kommt.

Ich habe alles gesagt, und wer mag, kann sich ja trotzdem von Gerd beraten lassen, immerhin hat er ständig mit kroatischen Behörden, Anwälten, Notaren und Gerichten zu tun. :)
 

Winitu10

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Ihr zwei :)
Hat mir echt weh getan, wie du angegangen wirst (wegen der heissen Luft). Aber da kann ich mir als Dritter natürlich nur die Finger verbrennen. Ich bin Dir jedenfalls dankbar für Deine Hilfe. Sehr sogar! Und jetzt trinken wir eins
:bia:
Nachtrag:
Ich denke schon, daß du absolut richtig liegst: Da war ja noch nichts "zur Fahndung" ausgeschrieben. Ein nie gültiger Vollstreckungsbescheid von einem Notar. Von keinem Gericht der Welt bestätigt. Im Gegenteil. Vom Amtsgericht zurückgewiesen. Also wenn da was bei der Polizei oder beim Zoll zur Nachverfolgung liegen würde, dann würde ich die Welt nicht mehr verstehen. Und ich schließe mich jetzt Dir an, genug geredet zu diesem Thema :)
 
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Marius

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Alles ok, Gerd ist ein bisschen „schwierig“ manchmal, meist wenn er zu googeln beginnt und glaubt irgendetwas gefunden zu haben, meistens ist er aber ganz ok.
Ein Bierchen würde ich uns jetzt aber nicht verwehren, du hast recht.

Wünsche einen schönen Abend allen!
 

payne101

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Hallo in die Runde,

als monatelanger stiller Mitleser, aber auch Betroffener, möchte ich mich auch mal zu Wort melden...

Erstmal ganz herzlichen Dank an die Runde, ihr habt mir wirklich geholfen, angefangen von der Formulierung des Widerspruchs, bis zur Übersetzung des Gerichtsbescheid. Explizit DANKE dir @Marius !
Und das Wichtigste, sehe jetzt blauen Briefen aus Kroatien deutlich gelassener entgegen.

Mich erreichte heute nämlich erneut ein solcher, Absender ist das Gericht Pula, darin ein mehrseitiges Dokument von Shain Vinkovic.
Denn so wie es ausschaut, hat unser Herr "Anwalt" Beschwerde eingelegt und in 10 Punkten begründet, soweit mein Google Übersetzer nicht lügt... ;)


Heißt wohl für mich und die 14 anderen Betroffenen ist es noch nicht "ausgestanden"...
Wobei mich jetzt eher die Neugier treibt, was da drinsteht bzw. das Gericht nun hoffentlich endgültig und ohne weiteren Lauf durch die Instanzen entscheidet.

Allen eine ruhige Adventszeit!
 
M

Marius

Guest
Und bitte dran denken, das vergessen viele ja gerne mal, ihr habt einen Scanner am Smartphone! ;-)

Kopieren, so wie Jürgen es vorschlägt, hilft eher ncicht weiter. ;-)
 

Winitu10

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Ich brech zusammen. Auch ich darf wieder ein Einschreiben abholen. Marius, meinst Du, ich darf dir das nochmal zuschicken und du könntest es Dir mal anschauen und uns eine Zusammenfassung geben?
Du hast das letztes mal wirklich ganz ganz super gemacht, hab da noch oft dran gedacht und war dir jedes mal dankbar.
Will dich aber nicht "strapazieren", sag du.

Eigentlich können die mir so langsam mal den Buckel runter rutschen. Hätte beste Lust, das Schreiben gar nicht abzuholen. Frei nach Elvis Pressley: "return to sender".
Die können mich doch nicht in einen Disput einbinden, der nicht in meiner Landessprache abgehalten ist. Also können die schon, aber da darf doch niemand ernsthaft erwarten, daß ich dem folge. Nicht jeder hat einen so tollen und netten Forumskollegen wie dich, Marius :).
 
M

Marius

Guest
Also abgesehen davon, dass ich dir das gerne nochmals uebersetze, aber ich wuerde das nicht abholen, da lasse ich mich ungern nerven. ;-)

Die Frage ist eher, ob du der Neugierde widerstehen kannst, aber geundsaetzlich muss man nicht jedem frechen Aufruf zur Stellungnahme folgen.
In deinem Fall und mit der Sachlage schon gar nicht.

Vermutlich steht drin, dass alles erledigt ist, aber entscheide du selbst, ich werde dich unterstuetzen.
 

Winitu10

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Hallo Marius,
das ist sehr sehr nett von Dir. Ist ja wirklich schon wie im Film :) Winnetou dankt seinem Blutsbruder für dieses Band der Freundschaft.

Ich weiß echt noch nicht, ob ich den Wisch abhole. Noch liegt er auf der Post. Und mich zieht es da überhaupt nicht hin. So wie payne oben schreibt, scheint es ja eher ein Einspruch von einem Anwalt zu sein.
 
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Winitu10

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Hallo Marius,
hab Dir eine mail geschickt. Falls Du Lust hast .... :)
 

Winitu10

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Eine Leidenskollegin hat sich bei mir gemeldet. Ihr Anwalt hat das Schreiben übersetzen lassen. Es ist lediglich die Berufung des Anwalts gegen den Einspruch, den wir eingelegt haben. Wir könnten da jetzt Berufung gegen die Berufung der Berufungsabwehr einlegen. Wir können es aber auch bleiben lassen, es hat keinerlei Konsequenzen.
Marius, entschuldige, daß ich dich da belästigt habe. Wir sollten wirklich mal ein Bierchen trinken, das wäre wesentlich sinnvoller :)
 
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Marius

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Haha ja klar, wie gesagt, das war keine Belaestigung, das macht doch Spaß, diese Abzocker gegen die Wand laufen zu lassen.

Bierchen? Jederzeit! :)
 

Winitu10

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Hey, da bist du ja :)
Hab schon gedacht, du liegst tod im Wohnzimmer. Schön, von Dir zu hören:)

Dann lad ich dich mal in den Biergarten ein:
 
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