Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Winitu10

Mitglied
Registriert seit
20. März 2017
Beiträge
26
Punkte
13
Alter
61
Hallo Marius,
was hältst du von folgendem Vorschlag: du schickst mir eine mail an (mailadresse wieder gelöscht :) ) und ich schick Dir das eingescannte Schreiben. Das Schwärzen wäre ziemlich aufwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Marius

Guest
Also bis jetzt haben kroatische Gerichte meines Wissens da noch nicht eingegriffen.
In Kroatien sind Notare dazu befugt.

Mail gesendet.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Winitu10

Mitglied
Registriert seit
20. März 2017
Beiträge
26
Punkte
13
Alter
61
Hallo Marius,
hab Dir die scans geschickt.
Du hast schon Recht, daß die Notare in Kroatien dazu befugt sind. Aber nach meinen Recherchen sie sind nicht dazu befugt, an ausländische Bürger, welche in Kroatien keinen Grundbesitz haben, einen Vollstreckungsbescheid zu schicken. Weil vollstreckt werden kann nur Grundbesitz, welchen man in Kroatien haben muß. Wenn ich zB eine Ferienwohnung in Kroatien hätte, dann wäre das wirksam. Da ich - wie wohl die meisten anderen auch - aber keinerlei Besitztümer in Kroatien habe, läuft die Vollstreckung komplett ins Leere und ist somit auch nicht zulässig.
Trotzdem wurde dazu geraten, Einspruch zu erheben.

Wie nun allerdings mein Einspruch, welchen ich ja an den Notar geschickt habe, zum Amtsgericht kommt, erschließt sich mir nicht.
Wahrscheinlich gibt es da irgendeinen Zwangsablauf, der den Einspruch zum Amtsgericht leitet.

Bin sehr gespannt, was Du dem Schreiben entnehmen kannst.
 
M

Marius

Guest
Hi, habe deine Mail erhalten.
Puh, das ist schon mühsam, so eine Urteilsbegründung auf 6 Seiten.

Zusammengefasst: Ein kroatischer Notar darf einen Exekutionsbescheid (so heißt es in Österreich) oder Vollstreckungstitel (Deutschland) nur ausstellen, wenn er seinen Sitz in der Gespanschaft des Wohnsitzes des Beklagten hat.
In eurem Fall war der Notar aus Zadar, wo keiner der Beklagten seinen Wohnsitz hat. Vielmehr haben die Beklagten überhaupt keinen Wohnsitz in Kroatien, sodass der Notar sich im Vorhinein schon für unzuständig hätte erklären müssen. Daher ordnet das Gericht die sofortige Einstellung aller diesbezüglichen Aktivitäten an, sowie auch die Stornierung der Klagsursache, also des Parktickets.

Einige von den im Gerichtsurteil gelisteten Beklagten bekommen auch die Kosten für das Anwaltsschreiben (Einspruch) erstattet, allerdings nach den kroatischen Tarifsätzen, die niedriger sein dürften als die tatsächlichen Kosten eines dt. Anwaltes.

Allgemein steht diese kroatische Besonderheit, dass Notare Exekutionen beschließen dürfen äußerst stark in der Kritik, sodass davon auszugehen ist, dass dieses Gesetz bald angepasst oder gänzlich gestrichen werden muss.

Winitu, bist du jetzt, obwohl dir Recht widerfahren ist, also die kroatischen Gerichte in deinem Sinne entschieden haben, trotzdem durch mit Kroatien? Obwohl wir Kroaten dich unterstützen in deiner Ansicht?
Bitte denk nochmals darüber nach, ob du mit so einem Schritt nicht die Falschen bestrafst.
 
N

nihil-est

Guest
Was diverse Knöllchen betrifft haben wir ja das EU-Urteil. Volltexte stellte ich per Link ein ( bitte selber im Strang raussuchen ).

Ich beziehe mich jetzt einzig auf folgenden Passus im aktuellen Fall, #496, @Winitu10 :
Vor zwei Wochen kam dann wieder ein Einschreiben. Komplett auf kroatisch, ohne jegliche deutsche Übersetzung.

Auch diese Fälle dürften bald Geschichte sein. OK, so in ein paar Jahren da die EU-Mühlen ja recht langsam sind.
Hier in der Region hatte ein Niederländer erfolgreich geklagt. Neben dem mehrseitigen dt. Text lag nur ein Blatt Papier mit allgem. Erläuterungen in niederländisch bei.
Das ist ( in D ) ungültig. Der Niederländer brauchte nicht zahlen.

In unser aller Zeiten, Computer und Datenbanken, kann ich beispielsweise RundS-Sätze oder n.a.g´s ( Gefahrstoffrecht/Gefahrgutrecht ) auf Mausklick in jede x-beliebige Sprache rechtssicher übersetzen.

EU-weit wird es also solche Anschreiben ( nur in einer Fremdsprache verfasst ) bald eh nicht mehr geben.
 
N

nihil-est

Guest
Ergänzend zu #505

Eine unterdessen gültige Regelung auf EU-Ebene bezüglich Urteilen ( also nicht etwa Schreiben von Notaren(!) ) gibt es längst. Das ist die EU-Richtlinie 2010/64.


Hier nachlesbar: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:jl0047

Aus der Erläuterung zur Urteilsbegründung, EuGH Luxemburg:
Werde ein Strafbefehl nur in der Sprache des jeweiligen Verfahrens an eine Person gerichtet, obwohl sie diese Sprache nicht beherrsche, so sei diese Person nicht in der Lage, die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe zu verstehen. Somit könne sie ihre Verteidigungsrechte nicht wirksam ausüben, wenn sie nicht eine Übersetzung des Strafbefehls in eine ihr verständliche Sprache erhalte, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
 
M

Marius

Guest
Das ist jetzt natürlich blöd für dich, Winitu, für dich gilt lt. Gerd dieses Urteil nicht. Der kroatische Notar kann es anfechten, weil du es nicht auf Deutsch erhalten hast, du musst also weiterhin trotzdem zahlen! ;-)

(Lass dich nicht irritieren von unserem nihil-est, unserem Meister nutzloser Informationen)
 

Winitu10

Mitglied
Registriert seit
20. März 2017
Beiträge
26
Punkte
13
Alter
61
Hallo Marius,
also als allererstes: Du bist mein Held!
Vielen vielen vielen herzlichen Dank für Deine Bemühungen. Auch wenn du perfekt kroatisch sprichst war mir schon klar, daß diese geschätzt 10 Seiten Beamtentext nicht in 5 Minuten durchdrungen sind. Nochmals tausend Dank, hast echt was gut bei mir.

Und ich hab das richtig verstanden: Das Gericht hat das gesamte Verfahren storniert, die Sache ist also ein für allemal durch?

Ich wiederhol mich: Tausend Dank, Marius!!!!!

Und: Nein, Kroatien ist für mich nicht durch. Du hast schon Recht, es sind immer nur einzelne böse Buben. Die gibt's bei uns auch. Ich war einfach frustriert.

Auch wenns Marius ein wenig anders sieht :), auch an dich Danke, nihil est. Ist jedenfalls gut zu wissen, daß so ein Schreiben ohne Übersetzung juristisch nicht wirksam ist. Das dürfte aber, und da stimm ich Marius zu, an der Tatsache nichts ändern, daß den Jungs nun endgültig das Handwerk gelegt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
...Und ich hab das richtig verstanden: Das Gericht hat das gesamte Verfahren storniert, die Sache ist also ein für allemal durch?...

hallo winitu10,

das glaube ich eher nicht. Wie du oben und zu Beginn des Stranges sehen kannst, werden offensichtlich die Halterdaten weiterverkauft und schwindlige Anwälte in Austria, Slowenien, Kroatien oder Deutschland versuchen, daraus Kapital zu schlagen. In dem mir bekannten Fall wollen bis auf Austria Anwälte aus den genannten Staaten jeweils unterschiedlich hohe Geldbeträge für ein und den selben Parkverstoß haben. Der war im Jahr 2011 in Pula. Das letzte Schreiben einen Winkeladvokaten aus Laibach stammt aus dem Jahr 2017. Der wollte im übrigen die ca. 480 € nach Österreich überwiesen haben. Fällt dir dabei etwas auf? ;)

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Winitu, das Ding ist für dich durch, jede weitere Betreibung wurde vom Gericht untersagt.
Die Daten wurden bisher auch nicht an Anwälte im Ausland verkauft, sondern es wurden einfach Anwälte mit der Eintreibung beauftragt. Aber auch wenn es so wäre, wie Jürgen vermutet, wäre das selbstverständlich auch untersagt, weil die Forderung schlicht annoulliert werden muss, und jeder ist gut beraten, sich an Gerichtsurteile zu halten, sonst wird‘s ungemütlich für die betreibenden Firmen.

Du kannst dich also zurück lehnen, Winitu, erledigt, das kannst du in irgendeinem Ordner für skurrile Erlebnisse ablegen. :)
 

Winitu10

Mitglied
Registriert seit
20. März 2017
Beiträge
26
Punkte
13
Alter
61
Hallo Jürgen,
was mir auffällt? Die Österreicher sind Schuld :) :). Nein, Spaß.
Ich glaub, Marius hat es richtig zusammengefasst: Man muß trennen zwischen dem was die gerichtliche Faktenlage ist und dem, was einzelne Ganoven trotzdem noch für Unwesen treiben.
Die Faktenlage scheint zu sein, daß das Thema gerichtlich durch ist. Und damit wird natürlich einem möglichen Drohszenario, welches ein Ganove aufbauen möchte, jegliche Basis entzogen. Sofern man von dem Gerichtsbeschluß Bescheid weiß :)
Es ging hier ja vom ersten Tag an maßgeblich um Ängste, mit denen hier übler Mißbrauch getrieben wurde. Der eine ist cool und sitzt es aus, dem anderen geht halt doch die Düse. Ich befand mich irgendwo dazwischen.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
...Es ging hier ja vom ersten Tag an maßgeblich um Ängste, mit denen hier übler Mißbrauch getrieben wurde. Der eine ist cool und sitzt es aus, dem anderen geht halt doch die Düse. Ich befand mich irgendwo dazwischen.

hallo Winitu10,

ein Indianer wie du kennt ja auch keinen Schmerz und hat noch dazu gute Freunde wie Marius (Old Surehand) und mich (Old Shatterhand). Gemeinsam besiegen wir das Böse und fördern die Freundschaft zwischen dem weißen und dem roten Mann (Urlauber und Kroaten). ;)

Hugh - ich habe gesprochen

jürgen
 

teleskopix

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13. Dez. 2011
Beiträge
1.457
Punkte
113
Hallo,
bleibt die Frage, ist es sinnvoll Einspruch zu erheben, da man sonst u.U. beim nächsten Urlaub in Kroatien Probleme mit der Justiz haben könnte?
Lieber Marius, es wäre lieb wenn du dazu was schreiben könntest.
Dann könnte ich das zusammenfassen und pinnen.
 

Winitu10

Mitglied
Registriert seit
20. März 2017
Beiträge
26
Punkte
13
Alter
61
Hallo Martin,
eigentlich wollte ich vermeiden, die inzwischen sehr guten sachlichen Beiträge in einem Wald von inhaltlich weniger wertvollen Posts zu versenken (damit mein ich mich jetzt selbst!). Das Thema ist aber einfach zu interessant, daher noch ein paar Worte zu Deinem Vorschlag:

Zusammenfassen und anpinnen find ich hervorragend.

Bin gespannt, ob Marius da nochmal ein paar klärende Worte nachlegen kann, wegen Einspruch ja oder nein.

Ich meine, da muß man keinen Einspruch einlegen.
Ausser es gäbe ein Gesetzt, welches besagt, daß auch auf nachweislich und gerichtlich bestätigt unzulässige Forderungen eines Notars die Pflicht zur Reaktion besteht?
Mein Bauchgefühl sagt klar nein, wissen tu ich es aber nicht.

Winitu spricht noch zu seinen Blutsbrüdern Jürgen und Marius:
Winitus Blick war geblendet von Santers (Notar) Untaten. Seine Brüder haben Winitu aus dem Tal des Nebels wieder zurück ins Licht geführt.

Jetzt ist aber gut :)
 
N

nihil-est

Guest
Es kann durchaus ratsam sein - ich Mime jetzt einmal Fred Murphy ( Satan&Ischariot ), wie passend ;)- das Schreiben beim nächsten Urlaub dabei zu haben. Zur Not auch als Datei.

Bekanntlich sind hier ( in D ) nicht vollstreckbare Titel durchaus im ausstellenden Land noch vollstreckbar oder eine Karteileiche. Man kann sich so jede Menge unliebsamen Ärger ersparen bzw. den Sachverhalt einfacher Aufklären.

Gruss

Gerd
 
N

nihil-est

Guest
Ach @Marius ,

wie viel Speicherplatz können 6 Seiten Text als .pdf oder als .jpg denn wegnehmen?
Es genau so zu machen wird nun wirklich von allen Seiten her empfohlen.

Dir sind sicherlich die kroat. Gepflogenheiten besser bekannt als mir im Detail.
Ich weiss eher um die Realität in den Niederlanden nebst dem EU-Recht ( seit übrigens 2010 ). Nicht in D vollstreckbare NL-Titel werden dort im " Opsporing Register " gespeichert. Verjährung ( Parken ) sind 2 Jahre und 8 Monate. Bei Einreisekontrolle autom. Datenabgleich egal ob Flughafen oder Grenzkontrolle an der Autobahn.
Ähnlich, seit locker 25 Jahren Österreich. Bei erneuter Einreise droht das Zusatzknöllchen wegen Nichtmitwirkung on top.

Ob Kroatien nun sowas ähnliches wie ein " Opsporing Register " führt, keine Ahnung. Bei der oft hier im Forum bemängelten Kontrolldichte bei Ein/Ausreise wird man sicherlich den Zweitnutzen erkennen oder erkannt haben. Ist doch logisch. Ähnlich, Karteileiche - wie schnell wird denn nun in Kroatien ein hinfälliges Knöllchen gelöscht.....weisst Du das???? Wie sind die Bearbeitungszeiten in Kroatien???

Hat man doch - von dir übersetzt bzw zusammengefasst #510 - es schriftlich das die Beitreibung ger. untersagt ist, so ist man fein raus! Hat man hingegen nix vorzuweisen.....evtl. Pech gehabt.
So ein Risiko einzugehen???? Ich müsst mit dem Klammeraffen gepudert sein.


Gruss

Gerd
 
M

Marius

Guest
Es ist so, wie ich schon geschrieben habe, Winitu soll den Blödsinn in einem Ordner abheften und VERGESSEN, die Sache ist für ihn erledigt, ERLEDIGT!
Wozu mache ich mir überhaupt die Mühe und lese den ganzen Sch....., übersetz doch du, was da drin steht, Gerd, oder bezahl einen Dolmetscher.

Winitu braucht nichts mit sich herum zu schleppen, weder auf Papier noch als Datei, da kannst du gepudert sein von wem du willst.

Für alle anderen gilt weiterhin: Solche Schreiben einfach IGNORIEREN!
 
N

nihil-est

Guest
Schnell mal in die Datenbanken....auch in Kroatien eingeführt. EUCARIS/RESPER

Auskünfte erhalten Stellen, die folgende Aufgaben haben:

  • Verfolgung von Straftaten, Vollstreckung oder Vollzug von Strafen
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Vollstreckung von Bußgeldbescheiden im Straßenverkehr
  • Verwaltungsmaßnahmen zu Fahrerlaubnissen (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Erweiterung auf zusätzliche Klassen, Ersatzführerschein, Neuerteilung nach Entzug)
  • Verkehrs- und Grenzkontrollen, Straßenkontrollen
Rechtgrundlage Verkehrordnungswidrigkeiten: 2011/82/EU
CELEX: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011L0082&qid=1509304768279&from=EN

Ist überdies ( = die Datenbank ) verknüpft mit der Terrorabwehr welche bekanntlich Grund für die Grenzkontrollen auch in Kroatien ist...............


....6 Seiten als ......200kb als .pdf oder 2MB als .jpg wiegen doch gleich wie viel Gramm die man schleppen muss?????
---> Was man hat, das hat man. Nachteilig ist es nimmer.

Das Löschungen von Einträgen - selbst in D(!) nicht nur Wochen sondern auch Monate dauern können ist allseits bekannt. Genau sowas nenne ich Karteileiche. Genau deshalb, rein präventiv, sollte man also durchaus den Rat beherzigen bei erneuter Einreise. Nicht nur in Kroatien....das gilt an sich auch im Inland bzw. weltweit.
 
M

Marius

Guest
Haha, oh Mann, Gerd, du bist unglaublich, möchtest du das Schreiben, das Winitu erhalten hat, nicht vielleicht doch selbst nochmals von jemandem übersetzen lassen?

Ich versuch‘s mal so, beantworte bitte folgende Fragen:
1. Welche kroatische Behörde oder welches kroatische Gericht hat eine Forderung gegenüber Winitu? (Beachte: eine private Parkbewirtschaftungs-GmbH und Notare sind keine Behörden)
2. Welche kroatischen Organe, mit denen Winitu in Kontakt kommen könnte (Zoll, Polizei, wer noch?), hätte ein Interesse, private Schulden, die obendrein noch nicht mal mehr bestehen, für jemanden einzutreiben, und das obwohl noch nicht mal ein Vollstreckungsbeschluss existiert?

Aber natürlich kennst du dich mit kroatischen Behörden und dem Gerichtswesen besser aus als ich, weil du hast ja irgendwo im Internet irgendwas ergoogelt, das du ohnehin nicht richtig einordnen kannst. Hör einfach auf damit, Winitu hier Angst zu machen. Er kann das alles vergessen, da hat er meinetwegen meine höchstpersönliche Garantie. Mannmannmann, du kannst einen echt zur Verzweiflung treiben mit deinem Halbwissen.
 
Top Bottom