Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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...Habe auch mit der Rechtsberatung von den gelben Engeln gesprochen und die Dame am Telefon meinte:
  • dass man ohne Rechtsschutzversicherung bezahlen sollte bzw. vorher "über den Preis verhandeln, 100€ wären da üblicherweise drin". Kam mir ziemlich suspekt vor, wenn es doch rechtens wäre, warum noch verhandeln?
Sollte ich nicht wenigstens mit einem Schreiben Widerspruch einlegen?...

hallo Shibalnu,

hast du schon einmal in Bayern mit der Zentralen Bußgeldstelle oder einer anderen ähnlichen Behörde in Deutschland über die Höhe eines Bußgeldes verhandelt? Hast du die runterhandeln können? ;)

Die Auskunft des ADAC ist ein Schmarrn. Lege Widerspruch meinetwegen per mail ein. Das war es dann schon.

Die Pula Parking d.o.o. ist keine Behörde, sondern eine private Parkraumbewirtschaftungsfirma. Wenn die eine Forderung gegen dich hat, muß sie dich in Deutschland verklagen. Das wurde bisher wegen absoluter Aussichtslosigkeit nicht getan und wird wohl auch nicht in Zukunft gemacht werden. Du kannst beruhigt schlafen.

grüsse

jürgen
 

rolandt64

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Die gelben Engel haben eine Rufumleitung nach Pula

Im Ernst, solche Schreiben Gar nicht erst annehmen ,verweigern und gut ist.
Dann kannst du dich auch nicht erst verrückt machen, wenn du so etwas liest. Genau das haben Sie erreicht bei Dir , Du legst diesen Mist jetzt ganz schnell zur Akta und schaust dir einen Lustigen Film an fertig. Und glaube mir du bekommst noch mehr Post von denen, wenn Du reagierst. Ich staune das es so schnell ging, manche bekommen erst Jahre später Post .
Also kümmere Dich um wichtige Sachen das Leben kann so schön sein.

LG Roland

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ShibaInu

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Leichter gesagt als getan :dead:

Der ADAC hat ja darüber einen Beitrag erstellt in dem unter anderem steht:

Können die Forderungen in Deutschland vollstreckt werden?
Nach Maßgabe des EU-Rechts gibt es für kroatische Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, zivilrechtliche Forderungen in anderen EU-Staaten wie Deutschland durchzusetzen. Durch eine Klage kann z.B. ein Zivilprozessverfahren gegen einen deutschen Staatsbürger vor einem Gericht in Kroatien eingeleitet oder ein Europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden. Aus einem rechtskräftigen kroatischen Urteil oder Europäischen Zahlungsbefehl zu Lasten des deutschen Schuldners kann z.B. aufgrund EU-Rechts in Deutschland vollstreckt werden – und zwar ohne dass es einer weiteren Vollstreckbarerklärung durch ein deutsches Gericht bedarf. Wichtig ist es deshalb, nach Erhalt gerichtlicher Schreiben/Urteile oder eines Europäischen Zahlungsbefehls aus Kroatien unverzüglich Rechtsrat einzuholen.

Quelle: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/bussgeld-punkte/ausland/kroatien/

Mal lese ich in Beiträgen dass Forderungen vollstreckbar sind und mal nicht.
Ich würde am liebsten mit einer eindeutigen Rechtssprechung eines europäischen Gerichts dem Schreiben widersprechen. Gibt es dazu etwas worauf ich meinen Widerspruch stützen könnte?

Meint ihr "Der Parkplatzbetreiber muss also seinen Anspruch und somit die Eigenschaft des Fahrers als Vertragspartner beweisen, um die Forderung erfolgreich durchzusetzen." ist so rechtens oder gilt dann einfach pauschal der Halter?

Quelle: https://digitalrecht.net/2015/07/parkverstoesse-in-kroatien-vollstreckungsbeschluss-rechtmaessig/

Habe mal die "Geltendmachung von Forderungen aus Parkverstößen" konkret im Fall Pula im .pdf Format angehängt. Dort sind einige sehr interessante Punkte zusammengefasst.
Konkret auf Seite 4 der pdf ist der Punkt "Verstoß gegen deutschen Ordre Public?" relevant.

Zitat:
"Wird dem Fahrzeughalter, der die Parkgebühr nicht gezahlt hat, die Kostentragungspflicht für die Vertragsstrafe auferlegt, so wird hiermit automatisch angenommen, dass der Halter auch derjenige war, der das Kfz abgestellt hat. Dem Halter wird hiermit ein Vertragsschluss auf Nutzung der Parkfläche unterstellt, obwohl er möglicherweise gar nicht anwesend war. Eine derart fingierte vertragliche Halterhaftung existiert im deutschen Zivilrecht nicht; eine hoheitlich begründete Kostentragungspflicht des Halters würde im ruhenden Verkehr nur unter den engen Voraussetzungen des § 25 a StVG bestehen. 5 Ausländische Vorschriften, die einen Vertragsabschluss des Halters fingieren, würden deshalb gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstoßen und wären auch nicht anzuwenden (§ 6 EGBGB)."


Wie ihr seht beschäftigt mich dieses Schreiben doch sehr.
Ich glaube auch nicht, dass so ein Vorgehen in DE rechtskräftig sein kann, hätte nur gerne eine Quelle, worauf ihr eure Aussagen stützt.
Ich habe noch mal um eine schriftliche Stellungnahme der ADAC Rechtsabteilung zu dieser Thematik gebeten. Diese werde ich nach Antwort und Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

Vielen Dank für eure wirklich hilfreichen Antworten.


 

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Luppo

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Ich kriege seit über einem Jahr die Schreiben. Auch ich bin nicht Halter des Fahrzeugs, also geht das Begehren an den Halter sowieso ins Leere.
Selbst wenn irgendwann die Vollstreckung auf deutschem Boden rechtens wäre, so what? Dann vollstrecken sie halt. Auf die 20 Euro kommt es dann auch nicht mehr an.
Ich war übrigens seit der schlimmen Tat zwei mal im Land und bin wieder unbemerkt rausgekommen :)
Ich denke, für die Peanuts muss man sich nicht stundenlang einen Kopp machen.
 

claus-juergen

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Hallo Michael,

Wie wir sehen, gibt es immer noch Menschen, die sich durch solche Schreiben einschüchtern lassen.

Fakt ist, dass es bisher jedoch keinen einzigen bekannten Fall gibt, wo in Deutschland tatsächlich Klage gegen einen Halter erhoben wurde. Warum wohl? ;)

Grüße

Jürgen
 

claus-juergen

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hallo Shibalnu,

beim Durchlesen des Schreibens des Winkeladvokaten aus Pula ist mir eine Adresse aufgefallen, die ich vor Jahren bereits in Pula persönlich abgeklärt habe.

Siehe mein Posting 146 in diesem Strang. Zwecks besserer Übersicht habe ich es noch mal hier kopiert:

kürzlich habe ich meinen Aufenthalt in Pula dazu genutzt, die Anwaltskanzlei zu suchen, die nun ganze 2.755 Kuna (!) für einen Parkverstoß, der vor vielen Jahren in Pula begangen wurde, fordert. Wie oben ja bereits geschildert und dank Mick seitens der Juristen des ADAC rechtlich gewürdigt, bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Forderung in dieser exorbitanten Höhe. Gegen den "Winkeladvokaten" Patrick Kraft aus Berlin ermittelt ja bereits die örtliche Staatsanwaltschaft wegen Betrug durch Gebührenüberhöhung.

Anscheinend ist Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Pula von der selben Sorte wie sein deutsches Pendant. Er läßt sich lediglich seine Unterschrift durch den kroatischen Notar Ivan Kukucka aus Pula beglaubigen, das Schreiben dann amtlich übersetzen und verschickt dann massenhaft die Vollstreckungsanträge an ausländische Fahrzeughalter.

Hier also ein paar Bilder der "renomierten Anwaltskanzlei". Sie befindet sich im Dritten Stock eines heruntergekommenen Hauses in Pula, Giardini 3. Balkon ist auch dabei. Es handelt sich um das rote Gebäude.


abc_070.jpg



Im Haus befinden sich Wohnungen aber auch Geschäfte des Billigsektors oder Büroräume.


abc_075.jpg



Es handelt sich hier um eine Doppelkanzlei zusammen mit einem anderen Anwalt. Das ist von Vorteil, weil hier Kosten gespart werden. Schließlich kostet es einem Menge Geld, gleichlautende Schreiben tausendfach auszudrucken und nur die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Da muß schon Geld in ein gutes Textverarbeitungsprogramm bzw. eine anständige Hardware für Bürokommunikation investiert werden. Wenn dann einer von hundert angeschriebenen Pkw-Haltern bezahlt, hat sich der Aufwand schon gelohnt. ;)


abc_069.jpg



Im dritten Stock steht man dann vor dieser Bürotüre.


abc_068.jpg



Warten wir mal ab, wie lange es dauert, bis die Kroatischen Ermittlungsbehörden wegen Gebührenüberschreitung oder Betrug gegen Herrn Kuzmanovic ermitteln. Irgendwann werden auch hier die ersten Anzeigen vorliegen und nicht mehr unbearbeitet auf oder unter dem Scheibtisch liegen bleiben. Schließlich ist die Bürokratie im Land ja doch ein gutes Stück träger als hierzulande.

Bis dahin gilt meiner Einschätzung nach das gleiche wie für die Schreiben von Patrick Kraft: nicht zahlen, zumal es keinerlei rechtliche Grundlage gibt, diese Forderungen im Ausland zu vollstrecken.

Fazit: auch heute nach über drei Jahren gibts nichts neues. Nicht bezahlen und ruhig weiter schlafen...

grüsse

jürgen
 

ShibaInu

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Den hatte ich auf Seite 8 bereits gelesen. Sehr gut recherchiert :)

Ich werde erstmal Widerspruch einlegen da der Halter des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt nicht in Kroatien war. Dann mal abwarten was da noch kommt.
 

Luppo

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Bin mir nicht sicher, ob der Einspruch der richtige Weg ist. Hiermit signalisierst Du Kampfbereitschaft und klärst Sachverhalte auf.
Ich jedenfalls habe noch nie ein Lebenszeichen von mir gegebenen, soll er doch selber schauen, wie er weiter kommt.
 
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Marius

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Also ich empfehle ja seit Jahren und jetzt mach ich’s wieder mal, denn ich kann ja auch hartnaeckig sein:

IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!
IGNORIEREN!!!

(Bitte jedes einzelne Wort in diesem Posting sich selbst laut vorlesen!)
 
M

Marius

Guest
Burki, gibt die Forumssoftware das her, dass jedes Mal, wenn jemand mit der Frage kommt, was er nach Empfang eines solchen Schreibens tun soll, mein obiges Posting als automatisierte Antwort direkt eingefuegt wird? ;-)
 

ShibaInu

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Selbst wenn das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein angenommen wurde und die Bilder eindeutig das Fahrzeug mit Ticket an der Windschutzscheibe zeigen?
Dachte bisher, dass das Ignorieren eines solchen Schreibens einem Schuldeingeständnis gleicht.
 

claus-juergen

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Selbst wenn das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein angenommen wurde und die Bilder eindeutig das Fahrzeug mit Ticket an der Windschutzscheibe zeigen?
Dachte bisher, dass das Ignorieren eines solchen Schreibens einem Schuldeingeständnis gleicht.

hallo Shibalnu,

seit die Wehrmacht 1945 aus dem damaligen Kroatien abgezogen wurde, gehört Pula nicht mehr zur Operationszone Adriatisches Küstenland und damit auch nicht zu Deutschland. ;)

https://de.wikipedia.org/wiki/Operationszone_Adriatisches_Küstenland

Pula gehörte danach zu Jugoslawien und heute zu Kroatien. Selbst wenn diese Schreiben nach kroatischen Vorschriften rechtmäßig sind, können zivilrechtliche Forderungen nicht in Deutschland durchgesetzt werden.

Du kannst nun stunden- und tagelang das www wälzen und wirst keinen einzigen Fall finden, wo ein deutscher Halter wegen eines Parkverstosses in Kroatien vor einem deutschen Gericht verklagt wurde. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Forderungen aus Austria, Italia oder anderen EU-Staaten, wenn Halter (!) in Haftung genommen werden sollen. Für Österreich hat das bereits im Jahr 2009 das Finanzgericht Hamburg unter Az 1 V 289/09 eindeutig entschieden.

Ansprechpartner beim Advokaten in Pula ist übrigens die Angestellte Katarina Eldic. Sie spricht gut deutsch. Wenn du also Zeit und Lust auf einen anregenden Schriftverkehr hast, nur zu. ;)

grüsse

jürgen
 

Luppo

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Dachte bisher, dass das Ignorieren eines solchen Schreibens einem Schuldeingeständnis gleicht.
Gut, das ist aber jetzt Sandkastenjuristerei. Schuld durch Nicht-Reagieren beim Strafzettel :)
Nix für ungut, es geht nicht um eine Schuld, sondern um die Durchsetzbarkeit derselbigen in einem anderen Rechtsraum.
Juristisch unterscheidet man Vergehen, Strafe und Strafverfolgung. Für letztere gibt es nun mal keine Vereinbarung zwischen den Ländern.
Und nochmal, selbst wenn es die Vereinbarung eines Tages gibt und der Winkeladvokat noch nicht ins Gras gebissen hat und ihm auch nicht das Handwerk gelegt wurde, Verjährung eingetreten ist oder Kroatien zwischenzeitlich von den Russen aufgekauft wurde, dann würde das Verfahren in D zugelassen werden. Glaub mir, Du bist der erste, der es erfährt und darfst dann umgehend Deinen Obolus an die Obrigkeit entrichten.
Solange genieße jetzt mal Weihnachten und die kommenden Jahre. Es geht um einen Strafzettel und nicht um eine Mordanklage!
 
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ShibaInu

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Folgendes habe ich noch in einem Nachbarforum gefunden und der Übersicht halber mal in einen Spoiler gepackt:

Gestern bat mich ein Freund, ihm ein Schreiben zu übersetzen, welches er per Einschreiben vom Amtsgericht Pula erhalten hatte - und siehe da, es geht um eine 2012 (!!!) in Biograd nicht gezahlte Parkgebühr.

Hintergrund: vor ein paar Jahren (2014 ???) bekam mein Freund Post von einer Berliner Anwaltskanzlei, die bei ihm 20 Kuna Parkgebühren plus 150 € Verwaltungskosten eintreiben wollte. Natürlich hat er dieses Schreiben ignoriert; wie allgemein bekannt sein dürfte, können Anwälte zwar fordern, aber ihre Forderungen nicht ohne gerichtlichen Mahnbescheid durchsetzen.

Ein Jahr später bekam er wieder Post aus Kroatien - diesmal von einem Notar, und sogar mit einem Foto seines Autos. Weil kroatische Notare nach kroatischem Recht rechtsverbindliche Vollstreckungsbescheide erlassen können, hat er diesem Bescheid vorsichtshalber fristgerecht schriftlich widersprochen. Letztes Jahr dann hat der EUGH das kroatische notarielle Vollstreckungsverfahren für Nicht-EU-rechtskonform erklärt, weil rechtsverbindliche Zahlungsverpflichtungen nur gerichtlich erwirkt werden können, und genau diesen Weg gehen die Kroaten jetzt.

Mein Freund ist vom Amtsgericht Pula zunächst nur aufgefordert worden, sich in kroatischer Sprache schriftlich zur Sache zu äußern. Vermutlich wird dann demnächst ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt, zu dem er erscheinen kann oder auch nicht, und dann wird er sehr wahrscheinlich zur Zahlung der Parkgebühren mitsamt der Verfahrenskosten verurteilt. Tatsache ist jedenfalls, dass die Angelegenheit jetzt, nach 6 Jahren, definitiv gerichtsanhängig ist, und da sehe ich schwarz für meinen Freund.

Wie man hört, haben fast alle kroatischen Parkplatzbetreiber ihre Ansprüche an Pulaparking abgetreten, und von dort aus werden jetzt alle bis dato erfolglosen Versuche, die Parkgebühren einzutreiben, zentral beim Amtsgericht eingeklagt - und soweit ich das beurteilen kann, mit guter Aussicht auf Erfolg bzw. mit ziemlich schlechten Aussichten für alle Falschparker, die nicht gezahlt haben.

Mit der Einrede auf Verjährung kommt man auch nicht aus der Nummer 'raus. Die setzt bei kroatischen zivilrechtlichen Forderungen erst nach fünf Jahren ein - aber auch nur dann, wenn man nicht innerhalb von fünf Jahren zum Zahlen aufgefordert worden ist.

Also, liebe "Scheiß-drauf-Parkticket-Wegwerfer, fangt schon mal an zu sparen....

Quelle: http://www.forum-kroatien.de/t524792f11734833-Strafzettel-9.html#msg8124162

Was haltet ihr davon? Ist da was dran?

Falls die Zahlungen beim zuständigen Amtsgericht eingeklagt werden und durchgehen werden die Vollstreckungen ja nach EU-Recht in DE gültig. Lediglich die Vollstreckungsbefehle von den Notaren waren ja bisher ungültig.
Ich denke angesichts der "neuen" Vorgehensweise sollte man da schon zumindest widersprechen.

In meinem Fall sollte dies doch relativ einfach möglich sein, da der Halter des Fahrzeuges sich zu jenem Zeitpunkt nicht in Kroatien aufgehalten hat.
Ein Fahrer muss rein rechtlich ja auch nicht genannt werden, oder? "Beweisbelastet ist jedoch die Partei, die sich auf den Parkverstoß beruft."

Dazu ist ja folgender Punkt interessant:

EWG_VO_1215_2012 Artikel 45 Absatz I a

(1) Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wenn
  • a)die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersprechen würde;
Quelle: https://www.ratimrecht.de/blog/post/353-verkehrsverstoss_im_ausland/

Die Sache ist die, falls die Möglichkeit besteht, dass diese angedrohte Vollstreckung eines Tages rechtskräftig wird, zahle ich doch lieber jetzt nur 1/3 oder 1/4 des in Zukunft zu zahlenden Betrags inkl. Gerichtskosten etc..
Bin da momentan noch zu keiner endgültigen Entscheidung gelangt. Ignorieren scheint mir jedoch nicht die optimale Lösung zu sein. :(


Grüße,

ShibaInu
 

ShibaInu

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hallo Shibalnu,

du kennst schon den Begriff "beratungsrestistent"? ;)

Nenn mir einen einzigen Fall, wo ein Halter in Deutschland erfolgreich in so einer Sache verklagt wurde!

grüsse

jürgen

Ja so ein Schreiben verunsichert mich halt leider doch sehr. Tut mir Leid.

Habe da bisher auch kein erfolgreiches Gerichtsurteil gefunden, möglicherweise steht dies ja aber mittlerweile "kurz" bevor?

Grüsse

ShibaInu
 

claus-juergen

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hallo Shibalnu,

ich habe auch so einen Fall in der Familie. 2011 wurde vor dem Amphittheater in Pula ohne Parkschein geparkt. 2012 kam das erste Schreiben vom Winkeladvokaten aus Berlin. Dann noch ein paar. Die Rabatte wurden immer höher. Dann kam aus "deiner Kanzlei" aus Pula zwei mal ein vielfach gestempelter und mit Siegel versehener Mist, vor zwei Jahren dann was von einem Winkeladvokaten aus Laibach, welches bekanntlich in Slowenien liegt. Der wollte übrigens das Geld nach Austria überwiesen haben. ;)

Heute, siebeneinhalb Jahre nach dem "Delikt" gibts immer noch nichts neues. Die Verwandtschaft wartet auf den nächsten Käse, dann vielleicht mal aus Nordkorea oder Kuba. Wer weis das schon?

Hätte die Verwandtschaft jedem der Lumpen Geld gezahlt, wäre das insgesamt weit über 1000 € gewesen.

Laß dich nicht verunsichern.

grüsse

jürgen
 

Luppo

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Shibalnu, ich verstehe Dich nicht.
Uns glaubst Du nicht, Deine Nerven flattern. Vielleicht ist es Dir nicht gegeben, solche Vorfälle mit einer Portion Humor tiefenentspannt zu beobachten.
Was hindert Dich, morgen die Überweisung zu tätigen und Dein Seelenheil wieder zu erlangen?
Jeder geht mit den Dingen anders um.
 
V

vn15biker

Guest
Was hindert Dich, morgen die Überweisung zu tätigen und Dein Seelenheil wieder zu erlangen?
Richtig !!
Entweder hast zu viel Geld, dann zahle doch, und gut ! Es gäbe aber sinnvollere Möglichkeiten, pekunäre Überschüsse zu verteilen.

Oder du bist der totale Angsthase. Bleib cool und IGNORIERE die Spinner und Rechtsverdreher.

Die dritte Möglichkeit ist zugegebenermaßen sehr weit hergeholt : Du bist neu hier im Forum und steckst mit denen unter einer Decke.
Du hast den Auftrag, die sich hier durchsetzende Meinung des IGNORIERENS zu untergraben und wirst prozentual beteiligt.:dance:
 
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