Gestern bat mich ein Freund, ihm ein Schreiben zu übersetzen, welches er per Einschreiben vom Amtsgericht Pula erhalten hatte - und siehe da, es geht um eine 2012 (!!!) in Biograd nicht gezahlte Parkgebühr.
Hintergrund: vor ein paar Jahren (2014 ???) bekam mein Freund Post von einer Berliner Anwaltskanzlei, die bei ihm 20 Kuna Parkgebühren plus 150 € Verwaltungskosten eintreiben wollte. Natürlich hat er dieses Schreiben ignoriert; wie allgemein bekannt sein dürfte, können Anwälte zwar fordern, aber ihre Forderungen nicht ohne gerichtlichen Mahnbescheid durchsetzen.
Ein Jahr später bekam er wieder Post aus Kroatien - diesmal von einem Notar, und sogar mit einem Foto seines Autos. Weil kroatische Notare nach kroatischem Recht rechtsverbindliche Vollstreckungsbescheide erlassen können, hat er diesem Bescheid vorsichtshalber fristgerecht schriftlich widersprochen. Letztes Jahr dann hat der EUGH das kroatische notarielle Vollstreckungsverfahren für Nicht-EU-rechtskonform erklärt, weil rechtsverbindliche Zahlungsverpflichtungen nur gerichtlich erwirkt werden können, und genau diesen Weg gehen die Kroaten jetzt.
Mein Freund ist vom Amtsgericht Pula zunächst nur aufgefordert worden, sich in kroatischer Sprache schriftlich zur Sache zu äußern. Vermutlich wird dann demnächst ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt, zu dem er erscheinen kann oder auch nicht, und dann wird er sehr wahrscheinlich zur Zahlung der Parkgebühren mitsamt der Verfahrenskosten verurteilt. Tatsache ist jedenfalls, dass die Angelegenheit jetzt, nach 6 Jahren, definitiv gerichtsanhängig ist, und da sehe ich schwarz für meinen Freund.
Wie man hört, haben fast alle kroatischen Parkplatzbetreiber ihre Ansprüche an Pulaparking abgetreten, und von dort aus werden jetzt alle bis dato erfolglosen Versuche, die Parkgebühren einzutreiben, zentral beim Amtsgericht eingeklagt - und soweit ich das beurteilen kann, mit guter Aussicht auf Erfolg bzw. mit ziemlich schlechten Aussichten für alle Falschparker, die nicht gezahlt haben.
Mit der Einrede auf Verjährung kommt man auch nicht aus der Nummer 'raus. Die setzt bei kroatischen zivilrechtlichen Forderungen erst nach fünf Jahren ein - aber auch nur dann, wenn man nicht innerhalb von fünf Jahren zum Zahlen aufgefordert worden ist.
Also, liebe "Scheiß-drauf-Parkticket-Wegwerfer, fangt schon mal an zu sparen....
Quelle:
http://www.forum-kroatien.de/t524792f11734833-Strafzettel-9.html#msg8124162