Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

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Marius

Guest
...für Geld machen die behörden hier auch alles....
Da liegst du falsch. Deutsche Behörden bekommen von dieser "Eintreibung" nichts, wenn du den Strafzettel einfach bezahlst. Umgekehrt darf aber auch Deutschland freilich Tickets nach Italien schicken, die dort dann an den Halter weiter geleitet werden. Nur so hat Deutschland, also der deutsche Steuerzahler auch einen Vorteil davon.

und das mit der Verjährung ist ja eh der Witz !
Ja, das kann er nur als Scherz gemeint haben, wenn er sowas glaubt.
 

alisimon

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Hallo Marius:
Du hast geschrieben:
Das verstehe ich nicht, warum dir ein kroatischer Anwalt empfohlen wird, wo du doch Deutscher bist und eine Forderung an deine deutsche Adresse gesendet wurde.
Du läufst jetzt Gefahr den Gerichtsstand nach Kroatien zu verlagern, das kann nicht in deinem Interesse liegen. Hat dir das dein kroatischer Anwalt gesagt?


Nachdem ich vor Jahren (2016) schon mal ein "Ein-Schreiben" von diesem Notar Kcukcu bekommen hatte und man innerhalb von 8 Tagen in kroatischer Sprache(Amtssprache) ! antworten mußte,
habe ich mich -wahrscheinlich wie viele andere- an die Allianz gewendet (damals gabs ja noch keinen Bschluss vom europäischen Gerichtshof) und die hat mir gesagt, dass es unumgänglich ist, dies von einem krotischen Anwalt regeln zu lassen.
Daher wurde mir von der Allianz ein Anwalt in Zagreb empfohlen, der mit der Allianz zusammenarbeitet...und der vertritt mich nun.
 
M

Marius

Guest
Ganz schlechter Ratschlag der Allianz. Ganz schlecht.

Die Allianz ist aber auch eine Versicherung, warum sollten die sich mit Knöllchen auskennen? Wie kommst du denn auf die Idee mit einem Strafzettel zu deiner Versicherung zu laufen, also das würde mir nie einfallen.
Es sei denn, ich bin rechtsschutzversichert, und meine Versicherung übernimmt die Anwaltskosten und evtl. Verfahrenskosten, dann würde das freilich Sinn ergeben, obwohl... nicht mal dann, weil deinem Anwalt offenbar die Rechtslage nicht ausreichend bekannt ist.

Naja was soll's, jetzt ist es zu spät.

Also eigentlich nicht, den kroatischen Anwalt würde ich von seinen Aufgaben entbinden und dann heftest du den ganzen Schmarrn, den du schon hast, und alles, was noch kommt, in einem Ordner ab. :)
 
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nihil-est

Guest
Mojen @@alisimon,

wegen Kroatien, Parkverstoss.
#666ff
Kein Gericht unterer Rechtsebenen kann ein EuGH Urteil aufheben. Nur erneut anrufen.
In der Sache ist die Rechtslage klar.
Somit kann man ergo auch im Nachhinein keine Kosten resultierend " legalisieren ".

Warum also brauchst Du in Kroatien einen Anwalt mit anfallenden Kosten ( der Gegenseite )?
Diese Kosten würden Bestandteil der Hauptverhandlung ( so stattfindent ) sein, es kann aber sinngem. gar keine geben.

Du bist da m.E. in die " Nachverwertungsmasche " dubioser Trittbrettfahrer geraten.

Abtauchen und gut ist. Schreiben natürlich abheften.

Gruss


Gerd
 

claus-juergen

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alisimon

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HIIILFEEEE !
Kann denn keiner was zu diesem verflixten Thema mit Verjährung sagen...???
Das angeblich nicht korrekt gelöste parkticket stammt vom Mai 2013....theoretisch sind bis heute mehr als 5 Jahre Verjährungsfrist vergangen...
aber laut Rechtssprechung(so liest man ja in verschiedenen Rechtsforen) beginnt ja mit jedem Schreiben, das ich von diesen Abzockern bekomme, die Frist von vorne.
Letztes Mahnschreiben mit Aufforderung zur Zahlung habe ich im Dezember 2018 bekommen.
Würde dann bedeuten , die 5 Jahres-Verjährungsfrist läuft nun wieder bis Dezember 2023....??
..und so könnte man das Spielchen treiben, bis ich ins Gras beiße....
 
M

Marius

Guest
Vergiss die Verjährung, die ganze Forderung ist für'n Hugo!

Oder anders: Für rechtsungültige Forderungen gibt es keine Verjährung!

Du hast doch gute Nachrichten von uns erhalten, jetzt lehn dich zurück und tu' was wir alle dir sagen. :)
 

claus-juergen

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hallo alisimon,

lies folgende Rechtsnorm: § 87 b Abs 3 Nr. 9 IRG

Da steht verklausuliert drin, daß es bei uns keine Halterhaftung gibt und folglich nicht für eine ausländische Stelle vollstreckt werden darf. Bei einem Parkverstoß ist in der Regel der Fahrer nicht festgestellt. Vergiß damit auch das Thema Verjährung!!!

https://dejure.org/gesetze/IRG/87b.html

Es genügt, einmal gegenüber dem Absender zu erklären, daß du Halter und nicht Fahrer bist und damit hat es sich dann.

Wenn du das nicht glauben willst,kann ich dir auch nicht weiter helfen.

grüsse

jürgen
 

alisimon

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@ Marius !
Was ich nicht verstehe....
in einem anderen thread "Strafzettel aus Medulin "schreibst du am 05. September 2017 zum Thema Strafzettel:


Die IBAN und alles andere, was du benoetigst, steht doch drauf! Einfach auf irgendeine Bank, Post oder was auch immer gehen und einzahlen, da du bei Online-Ueberweisungen selbst offenbar nicht so fit bist (macht ja nix).
Warum dich Gerd in den Betruegerstrang schickt, erschließt sich mir nicht.

Empfehle umgehende Zahlung!



....und mir wird hier empfohlen: alles abheften, gemütlich schlafen gehen, und IGNORIEREN, IGNORIEREN....

ich verstehe das alles nicht mehr so richtig !
 
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Marius

Guest
Ist doch nicht schwer, wenn ich einen Strafzettel für Falschparken über € 15,- vorfinde, dann zahle ich den natürlich ein.

Wenn jemand nach vier Jahren für ein Parkvergehen € 300,- haben möchte, dann bezahle ich natürlich nicht!

Alisimo, wenn dir das alles zu kompliziert ist, mach einfach, was wir dir sagen, so wie du es ja auch bei der Allianz gemacht hast, nur dass wir im Gegensatz zur Allianz nach Jahren mit diesem Thema einfach mehr Ahnung von der Materie haben. :)
 
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nihil-est

Guest
Mojen @alisimon ,

Verjährung ist ganz einfach erklärt.
In deinem Falle gibt es keine.

Du hast eine simple Rechnung. Rechnungen kann man jeden Tag abschicken, dadurch aber werden die nicht gültig und erst recht nicht vollstreckbar.

Dies bedarf eines Titels ( Urteil ) - liegt in deinem Fall ja nicht vor.

Gruss

Gerd
 

alisimon

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@nihil-est...erstmal Danke für die Erklärung zum" Thema Verjährung"...

du schreibst: "Dies bedarf eines Titels ( Urteil ) - liegt in deinem Fall ja nicht vor "
okay: Urteile gibt es nicht....ABER:
Sind die "bösen Schreiben" eines Notars oder Anwalts "nicht Titel genug" ?
 
N

nihil-est

Guest
Mojen @alisimon ,

das simple Schreiben eines Anwalts ist definitiv kein Titel, ist nicht vollstreckbar. Egal wie böse oder lieb geschrieben. Egal ob mit Verjährung von 6 Monaten oder 60 Jahren.
Es ist ein simples Schriftstück, in deinem Falle als Rechnung ausgelegt vom Layout.
---> Rechtsverbindlich übrigens ist es ebenso wenig, bedenke dies. ( Logo können danach ja weitere Schreiben in Rechnungslayout folgen. Dann eben anderer Rechtsanwalt als Absender. Genau davor warnen dich hier doch gleich mehrere Mitforisten zurecht )

Gruss


Gerd
 

Luppo

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Alisimon, ich mische mich als Betroffener jetzt auch mal ein.
Alles, was Dir geraten wurde ist richtig.
Versuche jetzt nicht, einen Jura-Schnellkurs nachzuholen.
Lege doch einfach die Schreiben ab und gut ist.
Was passiert denn im schlimmsten Fall? 200 Euronen am jüngsten Tag an irgendein deutsches Amtsgericht. Du wirst es überleben.
Ist Dein neuer Fernseher kommende Woche beim Mediamarkt 200 Euro billiger hast Du auch keine schlaflosen Nächte oder?
 

alisimon

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Ich nehm Dich beim Wort...200 Euro am " jüngsten Tag"...ist echt ein Schnäppchen.
wenn die Schreiben sich in Ihrer Forderung so steigern wie bisher
zahle ich am "jüngsten Tag" 24.785 Kuna....was ungefähr 3380 Euronen entspricht...
 

alisimon

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Ach noch was zum Schluss....
ich gehöre übrigens nicht zu dem Kreis derer, die nie ein ticket beim Parken gelöst haben und sich hier nun beschweren....
ich gehöre zu den "Guten", die von diesen Verbrechern von "Pula Parking" abgezockt werden sollen...
siehe angehängte Datei...die sagt alles!!!
ich hatte ordnungsgemäß ein parkticket gelöst...um 12 Uhr 12...gültig bis 14 Uhr 27 !
um 12 Uhr 46...also mitten in der gültigen Parkzeit wurde mir TROTZ Parkticket der strafzettel an die Scheibe gehängt....
 

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