Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Eben. Und Kroatien ist auch SEPA-Land.
Die mandatslose Abbuchung würde gegen jede EU-Regelung verstoßen.
Wenn ist es ist, dann befindet sich Kroatien in dieser Sache kurz vor der Anarchie.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Michael,

oder wir verwalten zumindest Istrien so wie früher schon einmal von Bayern aus. Dann hätten wir diese Probleme im Griff. ;)

"
Hochmittelalter


Die nördliche Adria und die Lagune von Venedig auf einer Karte des 17. Jh. (Joan Blaeu, Atlas Maior)

Otto I. vergab die Mark Aquileia (zusammen mit der Mark Verona) ab 952 an Bayern; ab 976 kam die Mark Aquileia an Kärnten. 1040 wurde Istrien von Heinrich III. in eine eigene, von Friaul abgesonderte Markgrafschaft des Heiligen Römischen Reiches umgewandelt.

Mit dieser Markgrafschaft, die auch unter dem Namen Meranien lief, wurden von 1040 bis 1208 nacheinander verschiedene Adelsgeschlechter belehnt, so ab 1090 die Spanheimer und zuletzt ab 1170 die Grafen von Andechs, genannt Andechs-Meranien. Der erste von ihnen war Graf Berthold V., der auch Titularherzog von Dalmatien (Merania, Meran) war. Ihm folgte 1188 sein Sohn Berthold VI. und diesem 1204 sein vierter Sohn, Markgraf Heinrich von Istrien. Letzterem wurde 1208/09 die Teilnahme an der Ermordung König Philipps in die Schuhe geschoben, er verlor u. a. die Markgrafschaft und musste temporär ins Exil gehen.

Der spätere Kaiser Otto IV. übergab die Mark 1208 dem Herzog Ludwig von Bayern. Dieser trat sie dem Patriarchen von Aquileia, Wolfger von Erla, ab, der darauf Anspruch erhob.

Da die Andechs-Meranier praktisch nie in Istrien residierten, bildeten sich dort relativ selbständige Besitzkomplexe des Patriarchats Aquileia, der örtlichen Bischöfe, venezianischer Klöster, der ravennatischen Bischofskirche Sant'Apollinare, der Dynastie von Duino (bei Triest) und der Grafen von Görz (Gorizia) heraus. Zusätzlich versuchte Venedig, zunächst erfolgreich, die Herrschaft über die Küstenstädte zu erringen. Sein Einfluss wurde jedoch in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch die Patriarchen von Aquileia wieder zurückgedrängt.

In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts jedoch, als das Reich nach Ende der Staufer-Dynastie geschwächt war, konnte Venedig zu Lasten des Patriarchats von Aquileia wieder an Einfluss gewinnen. Parallel dazu bauten die Grafen von Görz ihren Einfluss im Inneren der Halbinsel – ebenfalls auf Kosten Aquileias – aus. Im Frieden von Treviso 1291 erhielten dann endgültig die Republik Venedig die Hoheit über die Küste von Koper (Capodistra) bis Rovinj (Rovigno) und die Grafen von Görz über die Karstgebiete im Inneren. Pola, das sich unabhängig gemacht hatte, kam erst 1331 unter venezianische Herrschaft. Triest konnte sich noch länger unabhängig halten; es unterstellte sich 1382 der Schutzherrschaft der Habsburger. An diese neuen Herren waren 1374 durch Erbvertrag auch die von den Grafen von Görz ab ca. 1200 erlangten Gebiete im Landesinneren (Grafschaft Mitterburg) gefallen." (aus Wikipedia)

grüsse

jürgen
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Hallo Jürgen,

Die Istrianer sind mit fremden Herrschern schon gebeutelt genug, lass ihnen ihre Teilautonomie.
Aber danke für den interessanten Artikel.
 
Zuletzt bearbeitet:

SL55

Mitglied
Registriert seit
26. Sep. 2019
Beiträge
103
Punkte
43
Alter
63
Leute, in Kroatien sind auf diese Weise zigtausende Konten blockiert. Wollt ihr Links dazu haben, oder glaubt ihr es mir einfach? :)

Das ist kein Diebstahl. Es gibt ja auch sonst ueberall etwa Gehaltspfaendungen, das waere dann ja auch Diebstahl.

Das es gesperrte Konten gibt mag schon sein, aber mit Sicherheit nicht wegen einer nicht bezahlten Parkstrafe eines Ausländers.;)
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Eine Pfändung ist ein ganz anderer Vorgang, das solltest Du auch wissen, Marius.
Diese setzt einen Beschluß voraus, den sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, den ein Amtsgericht als Vollstreckungstitel ausstellt. Es gibt Behörden, die den PfÜB selbst ausstellen und vollstrecken können. Dies setzt aber trotzdem ein Zwangsvollstreckungsverfahren voraus, über das der Betroffene informiert wird, da dafür auch Kosten entstehen. Die Pfändung wird nur nach (mehrfacher) erfolgloser Beitreibung durchgeführt. Also nicht einfach als Abbuchung vom Konto, wie von Dir dargestellt.
 

Ralf 2.0

aktives Mitglied
Registriert seit
21. Sep. 2019
Beiträge
315
Punkte
93
Alter
58
Ob für eine Abbuchung per SEPA Lastschrift rechtens ist, richtet sich nach Landesrecht.
Ein Mandat ist erforderlich, allerdings auch schnell erstellt, wenn die Rechtslage die Abbuchung erlaubt.
Die erforderliche Mandatsreferenz denkt sich der Gläubiger aus und teilt diese auf welchem Wege auch immer mit.
Schwupps, fertig ist die SEPA Lastschrift.
Allerdings sehen die SEPA Regularien auch vor, dass jede Lastschrift binnen 8 Wochen retour gebucht werden kann.
Bei fehlendem oder fehlerhaftem Mandat sogar 13 Monate!
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
...Gelten denn gebührenpflichtige Parkplätze von Kommunen als Privat?

hallo Bernhard,

das nicht. Aber wenn die Kommune wie z. B. Pula eine Privatfirma mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt hat, bleibt die öffentliche Hand außen vor. So darf die Pula Parking d.o.o. die Parkuhren leeren, durch eigene Bedienstete Strafzettel verteilen und versuchen, diese Gelder wie auch immer einzutreiben. Möglicherweise darf diese Firma auch Abschleppungen vornehmen und die Kosten dafür eintreiben. Dafür muß sie eben an die Stadt selbst bezahlen. Ob für diese Dienstleistung ein Festbetrag vereinbart wurde oder ein bestimmter Prozentsatz steht wohl in der vertraglichen Vereinbarung.

Wenn sich nun Pula Parking d.o.o. eines ausländischen oder inländischen Advokaten bedient, um Gelder für Parkverstösse einzutreiben, wird wohl auch hierzu ein Vertrag existieren. Halterdaten bekommst du in Deutschland gegen Zahlung einer Gebühr. In der Schweiz jedoch sind glaublich bis auf einen Kanton Halterdaten eh öffentlich. Wie es sich in Austria verhält weis ich nicht.

Somit braucht nun mal in Deutschland niemand, noch dazu als Halter Angst vor der Beitreibung dieser Gelder haben. Es gibt keinen einzigen Präzedenzfall, wo überhaupt vor Gericht Klage erhoben wurde bzw. der Betrag eingeklagt oder gepfändet werden konnte.

Leider sind diese Schreiben immer mit drohendem Ton abgefaßt, so daß wohl viele umfallen und die exobitant hohen Summen lieber bezahlen.

grüsse

jürgen
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93
hallo Bernhard,

das nicht. Aber wenn die Kommune wie z. B. Pula eine Privatfirma mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt hat, bleibt die öffentliche Hand außen vor. So darf die Pula Parking d.o.o. die Parkuhren leeren, durch eigene Bedienstete Strafzettel verteilen und versuchen, diese Gelder wie auch immer einzutreiben. Möglicherweise darf diese Firma auch Abschleppungen vornehmen und die Kosten dafür eintreiben. Dafür muß sie eben an die Stadt selbst bezahlen. Ob für diese Dienstleistung ein Festbetrag vereinbart wurde oder ein bestimmter Prozentsatz steht wohl in der vertraglichen Vereinbarung.

Wenn sich nun Pula Parking d.o.o. eines ausländischen oder inländischen Advokaten bedient, um Gelder für Parkverstösse einzutreiben, wird wohl auch hierzu ein Vertrag existieren. Halterdaten bekommst du in Deutschland gegen Zahlung einer Gebühr. In der Schweiz jedoch sind glaublich bis auf einen Kanton Halterdaten eh öffentlich. Wie es sich in Austria verhält weis ich nicht.

Somit braucht nun mal in Deutschland niemand, noch dazu als Halter Angst vor der Beitreibung dieser Gelder haben. Es gibt keinen einzigen Präzedenzfall, wo überhaupt vor Gericht Klage erhoben wurde bzw. der Betrag eingeklagt oder gepfändet werden konnte.

Leider sind diese Schreiben immer mit drohendem Ton abgefaßt, so daß wohl viele umfallen und die exobitant hohen Summen lieber bezahlen.

grüsse

jürgen
Hat denn ein Privatparkplatzbetreiber überhaupt eine Chance, sein Geld vom Zechpreller zu erhalten?
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Zechpreller? Mir wurde der Stellplatz als kostenfrei angepriesen vom Parkplatzwärter (außerhalb des gebührenpflichtigen Geländes). Und dann trotzdem Knöllchen. Da lache ich mich schlapp.
Finde es sowieso interessant, wieviel Gedanken sich um so eine Lappalie gemacht werden.
Wir reden ja doch um überschaubare Beträge.
Mein österreichischer Winkeladvokat hat lange nichts mehr von sich hören lassen.
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93
Zechpreller? Mir wurde der Stellplatz als kostenfrei angepriesen vom Parkplatzwärter (außerhalb des gebührenpflichtigen Geländes). Und dann trotzdem Knöllchen. Da lache ich mich schlapp.
Finde es sowieso interessant, wieviel Gedanken sich um so eine Lappalie gemacht werden.
Wir reden ja doch um überschaubare Beträge.
Mein österreichischer Winkeladvokat hat lange nichts mehr von sich hören lassen.
Ich meine Privatparkplätze, die nur für Kunden/Bewohner sind oder deutlich erkennbar gebührenpflichtig.
Mit Mahn-, Abschlepp- und Anwaltsgebühren ist das meist keine Lappalie mehr.
 
H

Halbheimchen

Guest


Das ist überhaupt nicht komplex. Es hat der zu zahlen, der den privaten Parkplatz tatsächlich genutzt und konkludent einen entsprechenden Vertrag mit dem privaten Parkplatzbesitzer geschlossen hat. Der Halter des Fahrzeugs hat damit nichts zu tun. Und wenn der private Parkplatzbesitzer von dem Halter irgendwelche Zahlungen haben möchte, muss er seinen Anspruch zweifelsfrei beweisen können, also dass der Halter den Parkplatz genutzt hat, ohne die Miete dafür entrichtet zu haben. Und das wird ihm in den seltensten Fällen gelingen.

Und nicht der Halter muss nachweisen, dass er nicht falsch geparkt hat, sondern der Vermieter der Parkplätze muss beweisen, wer genau falsch geparkt hat. Fällt jetzt der Groschen?
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93
Das ist überhaupt nicht komplex. Es hat der zu zahlen, der den privaten Parkplatz tatsächlich genutzt und konkludent einen entsprechenden Vertrag mit dem privaten Parkplatzbesitzer geschlossen hat. Der Halter des Fahrzeugs hat damit nichts zu tun. Und wenn der private Parkplatzbesitzer von dem Halter irgendwelche Zahlungen haben möchte, muss er seinen Anspruch zweifelsfrei beweisen können, also dass der Halter den Parkplatz genutzt hat, ohne die Miete dafür entrichtet zu haben. Und das wird ihm in den seltensten Fällen gelingen.

Und nicht der Halter muss nachweisen, dass er nicht falsch geparkt hat, sondern der Vermieter der Parkplätze muss beweisen, wer genau falsch geparkt hat. Fällt jetzt der Groschen?
Also muß der Parkplatzbetreiber beweisen, wer beim Einparken am Steuer saß?
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
Was soll/kann ich tun, wenn ein Fremder auf meinem Stellplatz neben dem Haus parkt, wenn ich nach Hause komme?
Polizei rufen, obwohl Privatgrund? Ist sie dann überhaupt zuständig?
Abschleppen lassen? Wer zahlt?
Warten? Wie lange?
Mit meinem KFZ blockieren? Dann vom Fahrer Ausweis zeigen lassen?

hallo Bernhard,

ich gehe mal davon aus, daß es nun nicht mehr um Auslandsknöllchen geht, oder?

Die Polizei schleppt in keinem Fall ein Fahrzeug ab, welches auf deinem Privatparkplatz steht. Allenfalls teilt sie dir den Halter mit. Du kannst auf eigene Kosten den Pkw entfernen lassen und mußt diese Kosten dann einklagen. Diese Abschleppung kannst du sofort veranlassen. Da gibt es keine Wartefristen.

Wenn du den Pkw mit deinem eigenen Pkw blockierst, begehst du den Straftatbestand der Nötigung. Kein Mensch ist zudem verpflichtet, dir als Privatmann einen Ausweis zu zeigen.

Fazit:

Steht so ein übler Zeitgenosse mit seiner Karre auf deinem Privatparkplatz, ist der ein A....loch und du bist ein Depp (verzeih den Ausdruck), weil du kaum Möglichkeiten hast, dein Eigentum am Parkplatz zu schützen oder zu nutzen. Das gilt so in Deutschland.

grüsse

jürgen
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93
hallo Bernhard,

ich gehe mal davon aus, daß es nun nicht mehr um Auslandsknöllchen geht, oder?

Die Polizei schleppt in keinem Fall ein Fahrzeug ab, welches auf deinem Privatparkplatz steht. Allenfalls teilt sie dir den Halter mit. Du kannst auf eigene Kosten den Pkw entfernen lassen und mußt diese Kosten dann einklagen. Diese Abschleppung kannst du sofort veranlassen. Da gibt es keine Wartefristen.

Wenn du den Pkw mit deinem eigenen Pkw blockierst, begehst du den Straftatbestand der Nötigung. Kein Mensch ist zudem verpflichtet, dir als Privatmann einen Ausweis zu zeigen.

Fazit:

Steht so ein übler Zeitgenosse mit seiner Karre auf deinem Privatparkplatz, ist der ein A....loch und du bist ein Depp (verzeih den Ausdruck), weil du kaum Möglichkeiten hast, dein Eigentum am Parkplatz zu schützen oder zu nutzen. Das gilt so in Deutschland.

grüsse

jürgen
Ich wollte nur mal die Perspektive wechseln und sehen, welche Chancen ein Parkplatzbetreiber hat.
In meinem Fall haftet der Halter vermutlich? Ich muß nicht den Fahrer ermitteln?
Wie sieht das bei einem Kundenparkplatz aus? Muß man den Fahrer ermitteln, da nur er den Vertrag (Schild Kundenparkplatz) geschlossen hat? Warten, bis er zum KFZ zurück kommt? Und dann? Er muß sich ja nicht ausweisen. Da muß es doch eine Regelung geben.
 
H

Halbheimchen

Guest
Ich kann das nur für Deutschland beantworten.

Die Polizei wird kein Abschleppen in Auftrag geben. Sie wird lediglich den Halter ausfindig machen und allenfalls versuchen, den Halter telefonisch zu erreichen, damit er den Wagen wegfährt.

Du kannst aber das Fahrzeug abschleppen lassen, sofern es sich nicht als Schikane herausstellt und deutlich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass Falschparker abgeschleppt werden.. Also wenn du kein eigenes Auto hast und den Parkplatz überhaupt nicht nutzt, wäre ein Abschleppen eine Schikane. Ansonsten darf abgeschleppt werden. (siehe hierzu das Urteil des Bundesgerichtshof vom 5.06.2009, Az: V ZR 144/08). Es ist auch zulässig, dass der Fahrer des abgeschleppten Autos diesen erst auslösen kann, wenn er dem Abschleppunternehmer dessen Kosten für das Abschleppen bezahlt hat.
 
Top Bottom