Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
Guck mal einer an, ich glaube, bei uns liest jemand vom EuGH mit, mein Wunsch wurde innerhalb weniger Wochen perfekt umgesetzt. Das wird zu ein paar Änderungen in D führen..../

Hallo Marius,

Noch gilt in Deutschland das IRG wonach es keine Halterhaftung bei uns gibt. Sollte es geändert werden, informiere ich euch. Sollte der "Anschluss" kommen und österreichisches Recht hierzulande gelten müsst ihr mich informieren, weil ich dann vermutlich wieder mal auf Reisen bin und das nicht mitbekomme wie damals am 3.10.1990. Da war ich auch grad nicht da.

Grüsse

Jürgen
 
M

Marius

Guest
Du hast offenbar meinen Link nicht angeklickt, Juergen. Das wird bald EU-Recht, mein Link dient also eurer Vorab-Information. ;-)

Vergiss oesterreichisches Recht, das wird im Artikel nur am Rande erwaehnt.

Der Strangtitel lautet uebrigens „Auslandsknoellchen“ generell und nicht „ausschliesslich Forderungen von Privatfirmen“ ;-)
 

hrhefi

Mitglied
Registriert seit
1. Feb. 2009
Beiträge
124
Punkte
18
Auszug des ersten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1jf6rP6HVmXJ1g7kD-Efn3Zf2XajFOcUL/view?usp=sharing
Auszug des zweiten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1qS712tj285jgm-T4EJlqhZ6Zkpu_aIvK/view?usp=sharing

Kann mit bitte jemand sagen was genau das Gericht entschieden hat und ggf. auch die Konsequenzen abschätzen? Falls notwendig kann ich auch die vollständigen Briefe hochladen.
Danke vorab für eure Hilfe
 

hrhefi

Mitglied
Registriert seit
1. Feb. 2009
Beiträge
124
Punkte
18
Auszug des ersten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1jf6rP6HVmXJ1g7kD-Efn3Zf2XajFOcUL/view?usp=sharing
Auszug des zweiten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1qS712tj285jgm-T4EJlqhZ6Zkpu_aIvK/view?usp=sharing

Kann mit bitte jemand sagen was genau das Gericht entschieden hat und ggf. auch die Konsequenzen abschätzen? Falls notwendig kann ich auch die vollständigen Briefe hochladen.
Danke vorab für eure Hilfe

Ja es wäre schön wenn ein/e kroatisch sprechende/r Forumsfreund/in hier behilflich wäre.

Wie wurden denn die Gerichtsbriefe in Deutschland zugestellt?

Die möglichen Abschleppvarianten sind ja hier ncht das eigentliche Thema.

Bei mir ist es so, dass mir die - Ursprungsforderung - Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe, zu deutsch "Parkknöllchen" überhaupt nicht bekannt ist. Rechnung für meine angebliche Parkverfehlung mit Datum / Uhrzeit / Ort / Str. ect. fehlt.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
Hier habe ich eine interessante Stellungnahme eines Rechtsanwalts zu den Forderungen der Kanzlei Kraft für die Pula Parking d.o.o. gefunden. Die Meinung deckt sich mit der hier immer wieder propagierten Ansicht, daß diese Forderungen wie von Kraft und anderen Anwälten nicht bezahlt werden sollen.

https://www.ra-herrle.de/unbefugter-parkplatznutzung-kroatien/

grüsse

jürgen
 

Neustadt26

neues Mitglied
Registriert seit
19. Feb. 2019
Beiträge
20
Punkte
3
Alter
45
So, nach einem halben Jahr Pause kam nun aus Ljubljana von dem Herrn Tischler ein Vergleichsvorschlag. Da Herr Kuzmanovic in Pula selber auf taube Ohren stieß, versucht es nun dieser Herr mit einem 20% Nachlass. Ich denke mal, wie bisher hier auch häufiger formuliert, abheften und ignorieren.
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Ein Ablasshandel. Lustig. Ist ja wie auf dem t... (oh. darf ich nicht mehr sagen) Bazar.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
So, nach einem halben Jahr Pause kam nun aus Ljubljana von dem Herrn Tischler ein Vergleichsvorschlag. Da Herr Kuzmanovic in Pula selber auf taube Ohren stieß, versucht es nun dieser Herr mit einem 20% Nachlass. Ich denke mal, wie bisher hier auch häufiger formuliert, abheften und ignorieren.

Hallo Neustadt,

Will das Schlitzohr von Anwalt das Geld in deinem Fall auch nach Österreich überwiesen haben? Das ist ja auch logisch erklärbar, weil Tischler die Einnahmen sonst in Slowenien versteuern müsste. Kaiser Franz Beckenbauer hat es ja vorgemacht wie das geht. ;)

Grüsse

Jürgen
 

Neustadt26

neues Mitglied
Registriert seit
19. Feb. 2019
Beiträge
20
Punkte
3
Alter
45
Hallo Neustadt,

Will das Schlitzohr von Anwalt das Geld in deinem Fall auch nach Österreich überwiesen haben? Das ist ja auch logisch erklärbar, weil Tischler die Einnahmen sonst in Slowenien versteuern müsste. Kaiser Franz Beckenbauer hat es ja vorgemacht wie das geht. ;)

Grüsse

Jürgen

Absolut korrekt. Überweisung nach Österreich. Klage ist bereits vorbereitet von seiten Pula Parking
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Neustadt,

in einem mir bekannten Fall stammt das Anschreiben von Tischler vom Mai 2017. Der Betreffende hat natürlich nicht bezahlt. Geschehen ist folglich auch nichts. Tischler wollte übrigens 486 € haben. Der Parkverstoß stammt aus dem Jahr 2011.

grüsse

jürgen
 

Midimaster

Midimaster
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Jan. 2005
Beiträge
11.010
Punkte
113
Ort
Samerberg-Grainbach
Webseite
midimaster12.jimdo.com
Also bei uns hier in Germany ist es ganz einfach auszurechen: (aus meiner Praxis)

Beispiel für die Verjährung vom Bußgeldbescheid: Haben Sie am 13. April eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung begangen, so verjährt diese, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 12. Juli ausgestellt wurde. Denn: Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, somit läuft die Frist also immer einen Tag zuvor ab.
 

0vertake

neues Mitglied
Registriert seit
3. Juni 2019
Beiträge
1
Punkte
3
Alter
30
Hallo,
ich habe ebenfalls einen langwierigen Konflikt mit Herrn Kuzmanovic und wollte gern um Unterstützung von jemanden mit kroatischen Sprachkenntnissen bitten. Bisher habe ich mich an die allgemeinen Empfehlungen gehalten (die Gebühr für das Parken habe ich allerdings noch nicht überwiesen. Das wurde nach meinem Kenntnisstand von Anfang 2019 noch nicht explizit empfohlen)

Ablauf:
Parkverstoß in 2015
Post vom Notar in 2016/17. ignoriert bis zum Vollstreckungsbeschluss
Vollstreckungsbeschluss in 2017 (mit Foto des Fahrzeugs und Strafzettel an der Scheibe)
Einspruch entsprechend des ADAC-Vordrucks
Anfang 2019 Brief vom Kroatischen Gericht (nach meinem Verständnis wird meinem Einspruch darin stattgegeben)
Anfang 2019 weiterer Brief von Notar
vor einigen Tagen zweiter Brief vom kroatischen Gericht (Der Einspruch wird abgelehnt(?))

der Google-Übersetzer schafft leider keine Klarheit daher die bitte an euch.

Auszug des ersten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1jf6rP6HVmXJ1g7kD-Efn3Zf2XajFOcUL/view?usp=sharing
Auszug des zweiten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1qS712tj285jgm-T4EJlqhZ6Zkpu_aIvK/view?usp=sharing

Kann mit bitte jemand sagen was genau das Gericht entschieden hat und ggf. auch die Konsequenzen abschätzen? Falls notwendig kann ich auch die vollständigen Briefe hochladen.
Danke vorab für eure Hilfe
Schreiben 1 - der Geschwärzte muss 100 Kuna in die Gerichtskasse einzahlen.
Schreiben 2 - der, der was gepfändet haben möchte, hatte beantragt, die Gerichtskosten von der Gegenseite tragen zu lassen - abgelehnt.

Habe nun auch Post vom Herrn Tischler erhalten. Wird ebenfalls ignoriert. :)
 

Helmut70

neues Mitglied
Registriert seit
7. Aug. 2019
Beiträge
3
Punkte
3
Habe jetzt eine 'Zahlungsaufforderung vor Gerichtsklage' vom Anwalt Shain Pacheco Vinkovic erhalten. Falls ich vom Gericht was bekomme, wie muß ich reagieren? Jemand hat hier im letzten zitierten Beitrag von einem Musterschreiben zum Einspruch berichtet und hat vom Gericht einen Bescheid für 100 Kuna bekommen? Welcher Musterschreiben wäre das? Bei mir ist der Verstoß inzwischen auch schon verjährt (5 Jahre Regel).
 

carmencita

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22. Juli 2005
Beiträge
705
Punkte
43
Alter
49
Folgende Geschichte vom Herbst 2016:

Meine Frau saß zu dieser Zeit in einem Rollstuhl, es war ein Abend im Oktober.

Gegen 19:50 befuhren wir den Parkplatz vor dem Kolloseum in Pula. Wir waren dort das einizige Auto, es regnete in strömen.

Der Parkautomat besagte, das nur bis 20:00 ein Parkschein zu holen ist, also verzichteten wir darauf (es war ja schließlich 19:50) und wir hatte auch noch den blauen Rollstuhlausweis aus Deutschland sichtbar ausgelegt.

Es kam, wie es kommen musste, als wir gegen 22:00 zurückkehrten befand sich unglaublicherweise ein Strafzettel an der Scheibe. Ich weiss leider nicht mehr genau die Höhe des Betrages, es war teuer aber nicht unverschämt.

Am nächsten Tag rief ich an der Telefonnummer an, die auf dem Strafzettel ausgewiesen war. Überraschend freundlich besorgte man mir jemanden am anderen Ende der Leitung, der Deutsch sprechen konnte. Ich verweis darauf, dass ein Schwerbehindertenausweis auflag, woraufhin mich die Dame am anderen Ende der Leitung aufklärte, das ich auf den dafür ausgewiesenen "gelben" Parkplätzen hätte parken müssen.

Ich bekam das Angebot: "Kommst du vorbei, machen wir haben Preis"

Da wir uns 50 KM nördlich von Pula befanden, lehnte ich das Angebot ab, ging zur nächsten Bank, wo ich die Strafe bezahlen konnte.

Thema erledigt....passiert uns nicht mehr.
 
Top Bottom