Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

dp17

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Jadran

Danke für die Antwort. Habe ich vorhin auch beim ADAC gefunden.

Hier nun der Brief den ich bekommen habe.. vielleicht hilft es jemanden oder weiß wie man dagegen vorgehen kann..

Nachtrag: leider nicht so gut leserlich, qualität beim hochladen leidet sehr..
 
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nihil-est

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Mojen @dp17 ,

vorab, wir sind hier keene Juristen.

Folgst Du dem Weg aus dt. Sicht, siehe auch Kommentare zuvor, so bist Du aus dt. Sicht erst einmal recht relativ raus. @jadran und auch @claus-juergen haben es umfassend beschrieben.
Es gibt ( noch ) keinen Präzedenzfall.

Andersrum hingegen, aus kroatischer Sicht, wärst Du im Kroatienurlaub greifbar. Nach kroatischem Recht.
Einen aktuellen Präzedenzfall kenne ich zumindest nicht. Wohl aber ähnliche Sachverhalte aus dem In- wie auch Ausland.

Du hast die Möglichkeit wie alle.
1.) Du lässt es drauf ankommen
2.) Du zahlst zäheknirschend

Wählst Du Möglichkeit 2 verbrennst Du unterdessen wohlmöglich knapp 300€. Keen Pappenstiel - muss ne alte Frau lange für Stricken! Hast Rechtssicherheit**.
Wählst Du Möglichkeit 1 hingegen könntest Du besagte 300€ wohlmöglich einsparen - oder zahlst und/oder in D/HR im Extrem gewaltig mehr drauf.

** Im Nachgang, war alles " illegal ", ggf. Anspruch auf Rückerstattung. Zahlung unter Vorbehalt.

Vor Gericht und auf Hoher See..... mangels Präzedenzfällen ist und bleibt es eene Grauzone. Noch. Das mag alsbald anders aussehen!!!
Wenn Du Zeit hast - dann spiele gerne auf Zeit! ( Chance ist gar nicht schlecht )

Übrigens, fern ab aller Theorien 3/5 Jahre Verjährungsfrist, da finden moderne Winkeladvokaten ( Rechtsanwälte ) immer noch den Faktor des Formfehlers. Eine Anfechtung wegen Formfehler hat schon so manches Gesetz gekippt! Knöllchen nicht minder. Da ist Luft nach oben, will ich hier einmal erwähnen.


Gruss in die ganze Runde
 

claus-juergen

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hallo Gerd,

ergänzend sollte doch noch einmal erwähnt werden, daß hier ein Privatunternehmen, z. B. die Pula parking d.o.o. (entspricht einer deutschen Parkraum-Bewirtschaftungs GmbH) und nicht der Staat (!) eine Forderung gegen einen Pkw-Halter (!) hat. Deshalb ist auch eine Rechtshilfe im Rahmen der EU-Vorschriften wie es sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gibt, nicht möglich! Dieses Privatunternehmen muß in Kroatien versuchen, seine Forderung geltend zu machen und einzutreiben.

Für micht ist das nichts anderes als die "Lumperei" mit der Gebührenschinderei wie sie RA Patrick Kraft aus Berlin betreibt, in Kroatien fortzusetzen. RA Marko Kuzmanovic steht seinem Kumpan da in nichts nach, nur daß er zusätzlich noch Übersetzungsgebühren und Gebühren des Notars für die Beglaubigung der Unterschrift geltend macht und so die Kosten noch weiter in die Höhe treibt.

Im übrigen hat Jadran den Sachverhalt in seinem Posting 159 und 160 recht gut dargelegt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

grüsse

jürgen
 

Cromane

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Ich habe heute mit der Rechtsabteilung des ADAC telefoniert, die wissen um diese Fälle. Ich habe eine Mail mit einem vorgedruckten Einspruch auf Deutsch/Kroatisch bekommen, bei welchem man im kroatischen Teil einige Angaben zu dem Sachverhalt ergänzt und dann in 4facher Ausführung an den kroatischen Notar schickt. Es waren auch 2 Anwälte die in Kroatien ansässig sind angegeben welche man bei Bedarf gerne kontaktieren kann.

Ich hätte noch eine Frage an Jadran. Ich denke das die beiden Herren bei mir einen Formfehler begangen haben. Im deutschen Teil des Vollstreckungsbescheids steht "es besteht eine nicht bezahlte Parkscheingebühr samt Verzugszinsen die vom 17.03.2010 bis zum Zeitpunkt der Zahlung laufen"... im kroatische Teil steht dasselbe nur mit Datum 13.09.2012??? Hab ich jetzt (angeblich)2 mal Falsch geparkt oder sind die einfach nur zu blöd richtig zu übersetzen. Der Dolmetscher schreibt auch noch das die Übersetzung der Urschrift vollkommen entspricht...
:banghead:
 

jadran

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also beim besten willen ein Datum 17.03.2010 und 13.09.2012 kann ich das auch mit der lupe nicht finden. ein kroatischer teil liegt mir nicht vor.

jadran
 

claus-juergen

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Hallo Jürgen, danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort. Ja du hast recht, Wohnsitz & Auto beides in Deutschland. Also per Mail Widerspruch einlegen hälst du für besser statt den Rechtsverdreher einfach zu ignorieren. Denkst du es reicht den Widerspruch per Mail und auf Deutsch einzulegen....

hallo Cromane,

der saubere "Advokat" Krumanovic hat eine deutsch sprechende Mitarbeiterin namens Katarina Eldic

Du kannst sie direkt auf deutsch unter dieser email-adresse in der Kanzlei anschreiben

katarina.eldic@kpv.hr

Einfach Einspruch einlegen und darauf verweisen, daß du lediglich Halter des Pkw bist und nicht der Fahrer. Fener empfiehlt es sich, vom Schriftverkehr die deutsche Botschaft in Zagreb unter dem Verweis auf möglichen Betrug in Kenntnis zu setzen.

Adresse: Ul. Grada Vukovara 64, 10000, Zagreb, Kroatien, Telefon:+385 1 6300 100

Am besten nutzt du hierzu das Kontaktformular

https://zagreb.diplo.de/Vertretung/zagreb/de/Kontakt.html

Je mehr Betroffene sich dort über solche Winkeladvokaten beschweren, desto eher können die Diplomaten bei ihren kroatischen Kollegen etwas bewirken.

grüsse

jürgen
 
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claus-juergen

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also beim besten willen ein Datum 17.03.2010 und 13.09.2012 kann ich das auch mit der lupe nicht finden. ein kroatischer teil liegt mir nicht vor.

jadran

hallo mods,

vielleicht könnte einer oder eine von euch diese Bilder der Schreiben von Posting 161 des users dp17 vergrößern, so daß nicht nur Jadran eine Lupe zum Lesen benötigt. Ich glaube, diese Schriftstücke sind für viele von Interesse. Danke!

grüsse

jürgen
 
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nihil-est

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Formfehler? Dünnes Eis.
Egal, ist der 17.03.2010 richtig - so sind 3/5 Jahre rum und die Verjährung eingetreten.

Ist dies ein simpler Tippfehler sieht die Sache wieder anders aus. Also wie zuvor auch.
Als Erklärung: Selbst beglaubigte Übersetzungen haben normaler Weise den Passus das die Urschrift ( also fremdsprachlicher Text ) gilt. Macht Sinn.

Auch die beiden Adressen welche @claus-juergen in #166 nannte sollte man durchaus mit einem Schriftverkehr beglücken.

Wer das optimieren möchte: http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ombudsman/index_de.htm


Gruss in die Runde
 

dp17

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Hallo Leute, Danke für die ausführlichen Antworten. Problem ist aber, dass ich Kroate bzw. Doppelstaatsbürger bin und in Zagreb eine Anschrift habe, die auch in meinem Pass steht. Ich denke ich werde jetzt gut 220€ einfach bezahlen.
Sollte es sich im Nachhinein offiziell als Betrug rausstellen, wird man da ja irgendwie Tätig werden können.
Will das Geld nicht zahlen, aber Lust auf ständigen Schriftwechsel habe ich nicht, vielleicht zahle ich am Ende echt noch mehr. :/
 

dp17

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Habe so eben die Überweisung unter Vorbehalt getätigt. Fest steht, wer mit ausländischen Kennzeichen im Ausland unterwegs ist, sollte jedes Parkticket 5 Jahre lang in einem Schuhkarton aufbewahren..
 

claus-juergen

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...Sollte es sich im Nachhinein offiziell als Betrug rausstellen, wird man da ja irgendwie Tätig werden können.../

hallo dp17,

was stellst du dir darunter vor?

In Kroatien wie in Deutschland gibt es eine Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht. Wenn ein Täter rechtskräftig wegen z. B. Betrug verurteilt ist, dann bekommt doch der Geschädigte noch lange nicht vom Täter seinen Schaden ersetzt. Der muß nun gegen den Täter auf Schadenswiedergutmachung klagen. Das gleiche Spiel also wie im hiesigen Fall, nur mit veränderten Vorzeichen.

Halte uns in jedem Fall auf dem Laufenden, ob die Sache für dich dann auch tatsächlich erledigt ist. Es könnte ja sein, daß noch neue Forderungen auf dich zukommen. ;)

grüsse

jürgen
 
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nihil-est

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Mojen @claus-juergen ,

neue Forderungen eher nicht so keine massgebliche Frist abgelaufen ist. Eher doppelt würde ich erwarten. Also wie geschehen an die dt. Adresse und zeitgleich an die kroatische Adresse. Natürlich muss man nur einmal zahlen, selbsterklärend, aber weiterer Schriftverkehr zur Aufklärung kann schon noch kommen. Die Bearbeitungszeiten dürften ja ein paar Wochen dauern.

Eine Kopie der Überweisung mit Vorgangsnummer etc sollte man also daher in Kroatien immer mit dabei haben. Das halte ich schon für wichtig.

Ich befürchte dies Thema wird sich noch recht lange halten und uns so manches Mal begleiten. Ärgerlich vor allem das es noch immer keine Korrektur der Rechtsgrundlage auf Staatsebene gibt, nicht einmal eine Ankündigung derer.

Gruss

Gerd
 

claus-juergen

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...
Ich befürchte dies Thema wird sich noch recht lange halten und uns so manches Mal begleiten. Ärgerlich vor allem das es noch immer keine Korrektur der Rechtsgrundlage auf Staatsebene gibt, nicht einmal eine Ankündigung derer...

hallo Gerd,

im Gegensatz zum Strafrecht, wo ein Internationaler Gerichtshof in Den Haag gegründet wurde, der bei bestimmten Straftaten wie z. B. Völkermord zuständig ist gibt es kein internationales Zivilrecht. Es ist auch meines Erachtens nicht denkbar, daß solch eine Übereinkunft der Staaten geschaffen werden kann weil die Wertigkeiten hier völlig unterschiedlich sind. Deshalb klagen ja viele Betroffene in den USA, wenn hier irgendwie eine Zuständigkeit gefunden werden kann. In den USA können mit Hilfe der Gerichte immens hohe Ansprüche durchgesetzt werden. Denken wir nur an den verschütteten zu heißen Kaffee bei Mc Donalds, der einem Geschädigten ein Millionen-Schmerzensgeld beschert hat.

Warten wir ab, was VW im Rahmen der Abgasaffäre in den USA zu zahlen hat und welcher Kleckerlesbetrag hierfür in Deutschland fällig werden kann.

Es wird sicherlich deshalb noch lange Zeit so bleiben, daß für "alltägliche und normale" Forderungen nur ein nationales Gericht Entscheidungen für das Hoheitsgebiet des eigenen Staats treffen kann.

grüsse

jürgen
 
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nihil-est

Guest
Mojen @claus-juergen ,

neeee, jetzt reden wir aneinander vorbei!

Deene Ausführung #175 ist an sich klasse. Trifft aber nicht zu.

Ich rede eher vom harmonisierten EU-Recht - Knöllchen - sowas könnte auf EU-Staatsekretärsebene sogar!! geregelt werden.
Erklärung, einfach gehalten beispielsweise hier: https://www.ace-online.de/ratgeber/recht/eu-knoellchen.html

Erneut daher, Ausgangslage D.
Fliessender Verkehr mit Knöllchen-------> Bundesamt
Ruhender Verkehr mit Knöllchen -------> RA ( Rechtsanwalt/Privatfirma ( incl London!!!!! ) )


Kroatien, genauer gesagt " Kroatien ", nutzt einen Mangel in den EU-Regulatorien ( schamlos??? ) aus. Somit auch die " Rechtsverdreher ".

" Rechtsverdreher " mögen wir beede nicht, klar!
Daher hatte ich auch http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ombudsman/index_de.htm angefügt.

Das ganze Thema ist eene Rechtslücke - woran viele Kohle machen wollen - und ausdrücklich JA! auch mit unseriösen Machenschaft.
Peinlich ( für die EU ): Der ( vermeindlich ) Unseriöse kassiert für Rechtssicherheit ab!!!

Daher bleibe ich immer noch dabei: Wer Rechtssicherheit braucht: Zähneknirschend zahlen
Wer hingegen keine Rechtssicherheit braucht: Abwarten


Gruss in die Runde
 

claus-juergen

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hallo Gerd,

hier bin ich anderer Meinung. Es geht überhaupt nicht um die Unterscheidung zwischen fliessendem und ruhendem Verkehr. Es geht auch nicht darum, daß nur in manchen EU-Staaten eine Halterhaftung existiert und in anderen wie bei uns eben nicht.

Es geht um eine ganz normale zivilrechtliche Forderung, die ein (vermeintlicher) kroatischer Gläubiger gegen einen im Ausland ansässigen (vermeintlichen) Schuldner hat. Das ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ich beim Händler meines Vertrauens in Kroatien eine Ware für 10 € erwerbe und nicht bezahle. Dieser Händler kann mich nun in Kroatien erfolgreich verklagen. Nur vollstrecken kann er in Kroatien nicht, wenn ich dort kein Vermögen und keinen dauerhaften Aufenthalt habe. Auch in Deutschland kann der Händler nicht vollstrecken und sein Geld eintreiben. Er müsste hierzu in Deutschland einen Titel erwirken, indem beispielsweise aus einem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid und dann ein hier in Deutschland gerichtlich festgestellter Titel (Zivilurteil) wird. Mit dessen Hilfe erst kann er über den deutschen Gerichtsvollzieher in mein Vermögen, wenn denn eines vorhanden ist, vollstrecken und hat dann seine 10 €. Die anfallenden Gebühren kann er logischerweise ebenfalls in mein Vermögen vollstrecken.

Bis es hierfür EU-konforme Rechtsnormen gibt, habe ich nicht nur graue Haare sondern wahrscheinlich gar keine mehr. Ich möchte fast glauben, daß ich das eh nicht mehr erlebe.

grüsse

jürgen
 

jadran

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wie heute in glas istre mitgeteilt werden scheinbar viele ausländische bürger bezüglich falsches parken angeschrieben.

scheinbar handelt es sich um eine betügerbande mit einer IBN Nummer aus italien.
die mitteilungen sollen dem original sehr ähnlich sein.
die brüger sollen das genau prüfen.

nachlesbar heute in glas istre.

jadran aus rovinj.
 

jadran

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christl ich muss den link suchen, denn ich kaufe mir hier in rovinj immer die zeitung. das ist eine ganze seite in glas istre von heute, das kann man nicht übersehen. mit abbildung der fälschung. sonst mach ich ein bild der seite in der zeitung.
ich schaue was möglich ist.

jadran aus rovinj
 
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