SunnySun
erfahrenes Mitglied
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Hallo @Marius
Ich verstehe schon dein hartnäckiges Nachfragen zu dem Sachverhalt.
Du magst aber auch verstehen, dass ich gerad nicht von der betroffenen Person das Kfz-Kennzeichen, die Schuhgröße und die Schnürsenkellänge parat habe.
Geht ja wohl auch um Datenschutz.
Im Übrigen habe ich dem Moderatoren-Team mehr Informationen hinterlegt.
OT an
Mittlerweile ist ja bei dir zu erleben, dass du fast nur eigene Informationen für richtig hältst.
Bei anderen Usern hast du stets Zweifel, muss man dir die Nachweise erbringen, stellst ihre Glaubwürdigkeit in Frage und untergräbst mit Forderungen die Autorität der Moderatorenarbeit.
Dass dich bereits Einige auf der Ignorier-Liste haben und mir bekannte andere User wegen deiner Postings sich nicht mehr am Forumsleben beteiligen ist mir auch bekannt.
Ein wenig mehr Zurückhaltung bei dir kann nicht schaden.
Anstatt von mir zu verlangen, ich solle doch endlich mal Details offenbaren, da man sonst in deinen Augen nicht glaubwürdig ist, kannst mir auch einfach eine PN schreiben.
OT aus
Ich habe gestern noch 2 Mails zu dem Sachverhalt nach Porec geschrieben und ein Telefonat dorthin geführt, um evtl. noch mehr Background zu bekommen.
Es ist auch nicht verkehrt, bevor die Urlaubszeit losgeht, allgemeine Hinweise zu eigenem Verhalten im Ausland noch mal deutlich zu beschreiben.
Noch ein paar Tipps von mir, was man persönlich noch mal überprüfen sollte.
In der sogenannten Außenversicherung der Hausrat besteht schon mal Absicherungsschutz, den man seiner Police/Bedingungen entnehmen kann oder mit seinem Versicherer klärt.
-Wie hoch ist mein Bargeld/`Wertsachen im Urlaub versichert
-unberechtigter Gebrauch von Kreditkarten
-ist Phishing mitversichert
-Trickdiebstahl außerhalb der versicherten Wohnung
->um nur mal einige aktuelle, moderne Bedingungen zu beschreiben.
Der einfache Diebstahl, umgangssprachlich auch klauen oder wegnehmen ist halt in den meisten Fällen nicht versichert!
Dauerurlaubern, Rentnern, Pensionären mit längerem Aufenthalt im Ausland sollten nachsehen, ob das Unbewohntsein der eigenen Wohnung über einen Zeitraum von 90 Tagen ohne eine Information an der Versicherer möglich ist.
Es nützt halt nix im Schadensfall, wenn nur der „Nachbar“ mal schaut.
burki
i.A. nervt das Hin und Hergeplenkel manchmal ja, und man kanns mit der Forderung von bzw dem Erbringen von Beweisen manchmal auch übertrieben, bei Lapalien bzw. wenns dann nur noch drum geht, sich selber zu verteidigen, nicht mehr die Sache an sich.
In diesem Fall aber, obwohl nicht vor Ort und aktuell nicht betroffen, fänd ich auch ein paar Infos hinsichtlich wann, wo, was, wie, wie oft etc. nett. Ein Hinweis, der im Endeffekt nur feststellt, dass es Einbrüche gab, ist nicht sonderlich hilfreich an sich.... find ich, ganz persönlich.