CarstenUwe
neues Mitglied
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und grüße alle Kroatienfreunde.
Nach wunderschönen Urlauben in Kroatien planen wir jetzt ein Grundstück dort zu kaufen. Unser Traumgrundstück ist gefunden und nach monatelangen Verhandlungen mit dem Verkäufer sind wir uns jetzt auch einig geworden. Ein beauftragter Architekt hat die Bebaubarkeit geprüft und hat auch bereits einige Gespräche mit den verschiedenen Ämtern geführt.
Nun kommen wir in die Schlussphase, in der uns ein Rechtsanwalt begleiten soll. Von ihm erhoffen wir uns u.a. die so wichtige Prüfung des Grundbuchs und der Eigentumsverhältnisse sowie die Erstellung des Kaufvertrags.
Wir müssen zuerst, was ja in Kroatien üblich ist, einen Vorvertrag machen. Darauf besteht der Verkäufer, weil wir nicht das gesamte Grundstück, sondern nur einen Teil kaufen. Sprich, das Grundstück muss noch vom Verkäufer geteilt werden. Das will er nicht machen, ohne einen Vorvertrag.
Nun beginnt das erste Problem. Wir sollen eine Anzahlung von 10% leisten, auch das ist ja üblich.
Was ich aber noch nicht herausgefunden habe, ist, wie wir uns absichern können. Wir sollen einen nicht unerheblichen Geldbetrag überweisen, ohne jegliche Sicherheit. Laut Aussage der Anwältin gäbe es keine Möglichkeit eine Art Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen zu lassen. Das widerspricht dem, was ich verschiedentlich schon gelesen habe. Ein Notaranderkonto will der Verkäufer nicht, da er gleich über das Geld verfügen will, er scheint es sehr dringend zu brauchen.
Hat hier jemand Erfahrung? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit eine Sicherheit ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Die Anwältin ist noch gar nicht offiziell beauftragt, da habe ich schon ein ungutes Gefühl. Ihr Honorar beträgt 1,25% vom Kaufpreis. Das klingt ja erst mal normal und entspricht dem Üblichen. Nun will sie das aber 2-mal abrechnen, da ich ja 2 Verträge machen würde, den Vor- und den Hauptvertrag. Das habe ich bei all meinen Recherchen noch nie gesehen.
Was ist hier üblich? Irgendwie ist mein Vertrauen in die Anwältin schon ein bisschen gestört, bevor es richtig anfängt. Will sie den unwissenden Deutschen ausnehmen? Oder tue ich ihr Unrecht, und die doppelte Zahlung ist wirklich üblich?
Hat da jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Uwe
ich bin neu hier im Forum und grüße alle Kroatienfreunde.
Nach wunderschönen Urlauben in Kroatien planen wir jetzt ein Grundstück dort zu kaufen. Unser Traumgrundstück ist gefunden und nach monatelangen Verhandlungen mit dem Verkäufer sind wir uns jetzt auch einig geworden. Ein beauftragter Architekt hat die Bebaubarkeit geprüft und hat auch bereits einige Gespräche mit den verschiedenen Ämtern geführt.
Nun kommen wir in die Schlussphase, in der uns ein Rechtsanwalt begleiten soll. Von ihm erhoffen wir uns u.a. die so wichtige Prüfung des Grundbuchs und der Eigentumsverhältnisse sowie die Erstellung des Kaufvertrags.
Wir müssen zuerst, was ja in Kroatien üblich ist, einen Vorvertrag machen. Darauf besteht der Verkäufer, weil wir nicht das gesamte Grundstück, sondern nur einen Teil kaufen. Sprich, das Grundstück muss noch vom Verkäufer geteilt werden. Das will er nicht machen, ohne einen Vorvertrag.
Nun beginnt das erste Problem. Wir sollen eine Anzahlung von 10% leisten, auch das ist ja üblich.
Was ich aber noch nicht herausgefunden habe, ist, wie wir uns absichern können. Wir sollen einen nicht unerheblichen Geldbetrag überweisen, ohne jegliche Sicherheit. Laut Aussage der Anwältin gäbe es keine Möglichkeit eine Art Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen zu lassen. Das widerspricht dem, was ich verschiedentlich schon gelesen habe. Ein Notaranderkonto will der Verkäufer nicht, da er gleich über das Geld verfügen will, er scheint es sehr dringend zu brauchen.
Hat hier jemand Erfahrung? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit eine Sicherheit ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Die Anwältin ist noch gar nicht offiziell beauftragt, da habe ich schon ein ungutes Gefühl. Ihr Honorar beträgt 1,25% vom Kaufpreis. Das klingt ja erst mal normal und entspricht dem Üblichen. Nun will sie das aber 2-mal abrechnen, da ich ja 2 Verträge machen würde, den Vor- und den Hauptvertrag. Das habe ich bei all meinen Recherchen noch nie gesehen.
Was ist hier üblich? Irgendwie ist mein Vertrauen in die Anwältin schon ein bisschen gestört, bevor es richtig anfängt. Will sie den unwissenden Deutschen ausnehmen? Oder tue ich ihr Unrecht, und die doppelte Zahlung ist wirklich üblich?
Hat da jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Uwe