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Marius
Guest
Hallo zusammen,
wir haben hier ja einige Vermieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus auf diversen Plattformen und bei Brokern in Kroatien anbieten. Gleichzeitig haben wir noch viel mehr Leute hier, die selbst buchen, das Thema ist fuer beide Gruppen sehr wichtig.
Bitte beachten: Das ist kein zusaetzlicher Corona-Strang, deshalb bitte hier nicht ueber Corona diskutieren oder informieren, es geht hier ausschließlich um rechtliche Fragen. Die hier angesprochenen Themen sind nicht nur Corona-relevant, sondern gelten generell fuer diverse Ausnahmesituationen.
Ich hatte heute eine VK mit meinem Anwalt in Zagreb, da ich wissen wollte, wie das nun mit den gesetzlichen Vorgaben aussieht, weil ich da rechtlich auf der sicheren Seite sein moechte.
Nein, eigentlich nicht rechtlich auf der sicheren Seite, vielmehr wollte ich wissen, ob ich beim Gast mit meiner großzuegigen Kulanz punkten kann, oder ob ich ohnehin verpflichtet bin, ein kostenfreies Storno durch zu fuehren.
Allgemeines:
1. Buchung bei Hotels, Campingplaetzen, Yacht-Charter-Firmen, etc.): Diese muessen regulaere Stornobedingungen vorhalten, etwa bei Booking.com als Beispiel: Ein Hotel stellt kostenfreies Storno bis 2 Wochen vor Ankunft ein. Das ist frei definierbar aber es gelten natuerlich die Stornoregelungen zum Vertragsabschluss, auch wenn danach Änderungen in den Stornoregelungen durchgefuehrt werden.
2. Buchung bei einem Privatvermieter: Hier werden in den seltensten Faellen Stornoregelungen vereinbart. In der Regel kommt der Vertragsabschluss mit Ueberweisung der Anzahlung zustande. Wenn keine Anzahlung verlangt wird, geht der Vermieter das volle Risiko eines "No-show" ein, wie man in Fachkreisen eine Nicht-Ankunft des Gastes nennt.
Aktueller Sonderfall und das gilt jetzt fuer Privatvermieter gleichermaßen wie fuer Firmen:
3. Wenn ein Gast wegen Reiseeinschraenkungen nicht anreisen kann, weil es ihm gesetzlich untersagt ist, dann ist das ein klassischer Fall von "hoeherer Gewalt". Unabhaengig von jeglichen vereinbarten Stornoregelungen gilt hier: Kostenfreies Storno moeglich (natuerlich inklusive Rueckertattung evtl. geleisteter Anzahlungen)
4. Das Problem ist, dass man jetzt noch nicht weiß, ob solche Reiseeinschraenkungen am Tag der geplanten Anreise noch bestehen werden, das bedeutet, dass ein solches Storno erst am Tag vor der Anreise umgesetzt werden kann.
5. Sollte die Inanspruchnahme des Urlaubs zum gebuchten Zeitpunkt moeglich sein, ist keine "hoehere Gewalt" mehr im Spiel, die den Gast vom Antritt seines Urlaubes abhalten wuerde. Sollte der Gast also dennoch nicht erscheinen, kann der Vermieter die Anzahlung einbehalten oder sogar den vollen Buchungspreis verlangen. Hotels, CP, Yacht-Charter, etc. etwa werden das mit ziemlicher Sicherheit machen, was ja eigentlich auch ok ist.
Soviel zur rechtlichen Situation in Kroatien.
Wie ist nun also zu verfahren?
Als Gast:
6. Bei einem Stornowunsch sollte man unbedingt rechtzeitig den Vermieter (egal ob Firma oder privat) kontaktieren und versuchen ein kostenfreies Storno zu vereinbaren. Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, dass ein persoenliches Gespraech (Telefon oder VK) immer besser funktioniert als eine unpersoenliche Mail. Sollte der Anbieter nicht bereit dazu sein, dann bleibt einem nichts anderes uebrig, als den Urlaub anzutreten. Sollte dies aufgrund von Reisebeschraenkungen in Kroatien, im Heimatland oder in einem Durchreiseland nicht moeglich sein, tritt Punkt 3 in Kraft und ihr koennt an diesem Tag die Rueckerstattung geleisteter Zahlungen einfordern.
7. Bitte bedenkt dabei, dass viele Privatvermieter in Kroatien mit Vermietungen Teile ihres Lebensunterhaltes finanzieren. Auch werden zwischen den Saisonen oft Investitionen in die Mietobjekte getaetigt, das Geld ist also evtl. schon ausgegeben. Eine Rueckforderung von Anzahlungen kann den Vermieter somit vor noch groeßere finanzielle Herausforderungen stellen, als er aufgrund der aktuellen Situation ohnehin schon zu bewaeltigen hat.
Als Vermieter:
8. Als Vermieter sollte man proaktiv seine Gaeste anrufen oder anschreiben und anbieten (so wie es einige Vermieter hier im Forum ja bereits gemacht haben), den gebuchten Urlaub zu einem spaeteren, noch zu definierenden Zeitpunkt anzutreten.
9. Sollte der Gast nicht einverstanden sein, tritt auch hier Punkt 3 in Kraft, sprich: spaetestens wenn zum Anreisetag noch Reisebeschraenkungen gelten, muss man das Geld ohnehin zurueck ueberweisen.
10. Als Vermieter sollte man sich ueberlegen, ob man in solchen Faellen, wo der Gast keinen spaeteren Urlaub antreten kann oder will, nicht einfach sofort das Geld zurueck ueberweist. Man will seine Gaeste ja nicht verkraulen. Evtl. ist der Gast auch mit einer Stundung der Rueckzahlung bis Saisonende einverstanden.
Das kroatische Recht ist hier also ohnehin nicht viel anders als das Deutsche:
https://www.verbraucherzentrale.de/...er-ihre-rechte-bei-krisen-am-urlaubsort-10380
Sollte jemand dazu noch Fragen haben, bitte gerne. Ich kontaktiere gerne auch meinen Anwalt, der kriegt sowieso eine monatliche Pauschale von mir, jetzt kann er wenigstens einmal etwas dafuer tun. ;-)
wir haben hier ja einige Vermieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus auf diversen Plattformen und bei Brokern in Kroatien anbieten. Gleichzeitig haben wir noch viel mehr Leute hier, die selbst buchen, das Thema ist fuer beide Gruppen sehr wichtig.
Bitte beachten: Das ist kein zusaetzlicher Corona-Strang, deshalb bitte hier nicht ueber Corona diskutieren oder informieren, es geht hier ausschließlich um rechtliche Fragen. Die hier angesprochenen Themen sind nicht nur Corona-relevant, sondern gelten generell fuer diverse Ausnahmesituationen.
Ich hatte heute eine VK mit meinem Anwalt in Zagreb, da ich wissen wollte, wie das nun mit den gesetzlichen Vorgaben aussieht, weil ich da rechtlich auf der sicheren Seite sein moechte.
Nein, eigentlich nicht rechtlich auf der sicheren Seite, vielmehr wollte ich wissen, ob ich beim Gast mit meiner großzuegigen Kulanz punkten kann, oder ob ich ohnehin verpflichtet bin, ein kostenfreies Storno durch zu fuehren.
Allgemeines:
1. Buchung bei Hotels, Campingplaetzen, Yacht-Charter-Firmen, etc.): Diese muessen regulaere Stornobedingungen vorhalten, etwa bei Booking.com als Beispiel: Ein Hotel stellt kostenfreies Storno bis 2 Wochen vor Ankunft ein. Das ist frei definierbar aber es gelten natuerlich die Stornoregelungen zum Vertragsabschluss, auch wenn danach Änderungen in den Stornoregelungen durchgefuehrt werden.
2. Buchung bei einem Privatvermieter: Hier werden in den seltensten Faellen Stornoregelungen vereinbart. In der Regel kommt der Vertragsabschluss mit Ueberweisung der Anzahlung zustande. Wenn keine Anzahlung verlangt wird, geht der Vermieter das volle Risiko eines "No-show" ein, wie man in Fachkreisen eine Nicht-Ankunft des Gastes nennt.
Aktueller Sonderfall und das gilt jetzt fuer Privatvermieter gleichermaßen wie fuer Firmen:
3. Wenn ein Gast wegen Reiseeinschraenkungen nicht anreisen kann, weil es ihm gesetzlich untersagt ist, dann ist das ein klassischer Fall von "hoeherer Gewalt". Unabhaengig von jeglichen vereinbarten Stornoregelungen gilt hier: Kostenfreies Storno moeglich (natuerlich inklusive Rueckertattung evtl. geleisteter Anzahlungen)
4. Das Problem ist, dass man jetzt noch nicht weiß, ob solche Reiseeinschraenkungen am Tag der geplanten Anreise noch bestehen werden, das bedeutet, dass ein solches Storno erst am Tag vor der Anreise umgesetzt werden kann.
5. Sollte die Inanspruchnahme des Urlaubs zum gebuchten Zeitpunkt moeglich sein, ist keine "hoehere Gewalt" mehr im Spiel, die den Gast vom Antritt seines Urlaubes abhalten wuerde. Sollte der Gast also dennoch nicht erscheinen, kann der Vermieter die Anzahlung einbehalten oder sogar den vollen Buchungspreis verlangen. Hotels, CP, Yacht-Charter, etc. etwa werden das mit ziemlicher Sicherheit machen, was ja eigentlich auch ok ist.
Soviel zur rechtlichen Situation in Kroatien.
Wie ist nun also zu verfahren?
Als Gast:
6. Bei einem Stornowunsch sollte man unbedingt rechtzeitig den Vermieter (egal ob Firma oder privat) kontaktieren und versuchen ein kostenfreies Storno zu vereinbaren. Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, dass ein persoenliches Gespraech (Telefon oder VK) immer besser funktioniert als eine unpersoenliche Mail. Sollte der Anbieter nicht bereit dazu sein, dann bleibt einem nichts anderes uebrig, als den Urlaub anzutreten. Sollte dies aufgrund von Reisebeschraenkungen in Kroatien, im Heimatland oder in einem Durchreiseland nicht moeglich sein, tritt Punkt 3 in Kraft und ihr koennt an diesem Tag die Rueckerstattung geleisteter Zahlungen einfordern.
7. Bitte bedenkt dabei, dass viele Privatvermieter in Kroatien mit Vermietungen Teile ihres Lebensunterhaltes finanzieren. Auch werden zwischen den Saisonen oft Investitionen in die Mietobjekte getaetigt, das Geld ist also evtl. schon ausgegeben. Eine Rueckforderung von Anzahlungen kann den Vermieter somit vor noch groeßere finanzielle Herausforderungen stellen, als er aufgrund der aktuellen Situation ohnehin schon zu bewaeltigen hat.
Als Vermieter:
8. Als Vermieter sollte man proaktiv seine Gaeste anrufen oder anschreiben und anbieten (so wie es einige Vermieter hier im Forum ja bereits gemacht haben), den gebuchten Urlaub zu einem spaeteren, noch zu definierenden Zeitpunkt anzutreten.
9. Sollte der Gast nicht einverstanden sein, tritt auch hier Punkt 3 in Kraft, sprich: spaetestens wenn zum Anreisetag noch Reisebeschraenkungen gelten, muss man das Geld ohnehin zurueck ueberweisen.
10. Als Vermieter sollte man sich ueberlegen, ob man in solchen Faellen, wo der Gast keinen spaeteren Urlaub antreten kann oder will, nicht einfach sofort das Geld zurueck ueberweist. Man will seine Gaeste ja nicht verkraulen. Evtl. ist der Gast auch mit einer Stundung der Rueckzahlung bis Saisonende einverstanden.
Das kroatische Recht ist hier also ohnehin nicht viel anders als das Deutsche:
https://www.verbraucherzentrale.de/...er-ihre-rechte-bei-krisen-am-urlaubsort-10380
Sollte jemand dazu noch Fragen haben, bitte gerne. Ich kontaktiere gerne auch meinen Anwalt, der kriegt sowieso eine monatliche Pauschale von mir, jetzt kann er wenigstens einmal etwas dafuer tun. ;-)