...Da aber HR sowieso offenbar schon bei Dublin mitmacht ist es irrelevant.
hallo Serge,
das Dublin Abkommen ist faktisch tot. Ich zitiere aus deinem oben verlinkten Artikel.
"Um Asylsuchende zu identifizieren und um den zuständigen Staat zu bestimmen, der das Asylgesuch behandeln muss, sind alle Dublin-Staaten an die Datenbank Eurodac angeschlossen. Unter gewissen Voraussetzungen erlaubt dies den Abgleich von Fingerabdrücken"
Anscheinend werden nicht grundsätzlich Fingerabdrücke abgenommen. Nur so kann es sein, daß jemand in mehreren Staaten einen Asylantrag stellt. Der Berliner Terrorist Anis Amri ist ein abschreckendes Beispiel dafür, war er doch unter verschiedenen Personalien in verschiedenen EU Staaten als Asylbewerber registriert.
Dazu kommt, daß eben nicht das EU-Land, wo die betreffende Person einreist, einen Asylantrag behandelt, weil der Einreisende sich wohl das Land heute faktisch aussuchen kann. Kein Flüchtling stellt einen Asylantrag in der Tschechei, Polen, Ungarn, Kroatien etc. Dies wohl, weil zum einen dort die Chancen auf Anerkennung gering sind und zum anderen die Sozialleistungen geringer sind als in Deutschland oder Austria.
Hat dieses Thema eigentlich noch mit Schengen zu tun?
grüsse
jürgen
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