hier die Antwort bezüglich Versicherungskennzeichen im Ausland.
Sehr geehrter Herr ,,,,,,,,,,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.
Bei der Verwendung von Fahrzeugen mit deutschen Versicherungskennzeichen im Ausland handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Grundsätzlich gewähren die deutschen Versicherungen auch im Ausland Versicherungsschutz. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die deutschen Versicherungskennzeichen von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden müssen. Häufig werden diese zwar geduldet, jedoch sind uns in letzter Zeit vermehrt Beanstandungen (Verhängung von Geldbußen) u.a. auch aus Kroatien gemeldet worden. Daher dürfte momentan davon abzuraten sein Kleinkrafträdern, welche mit deutschen Versicherungskennzeichen versehen sind in Kroatien im Straßenverkehr zu nutzen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft ein wenig behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Schureck
Juristische Zentrale
Internationales Recht
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