Mit eigenem Motorroller in Kroatien Fahren

Jutta892

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Hallöchen

kann mir einer sagen ob ich mir einem Motorroller (50er) und mit einem Kennzeichen aus Deutschland auch in Kroatien Fahren darf?

Gruß
Jutta
 

claus-juergen

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Hallo Jutta,

selbstverständlich darfst du mit einem zugelassenen Roller, der ein "großes Kennzeichen" hinten dran hat genauso wie mit einem gültigen Versicherungskennzeichen am Roller überall in der EU fahren.

grüsse

jürgen
 

jadran

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Jutta ich fahre schon jahrelang einen Roller in Rovinj nur mit Versicherungs kennzeichen.
einmal im Jahr das versicherungs kennzeichen erneuern und du hast keine TÜV Probleme.

Jadran aus rovinj

wichtig helm nicht vergessen kostet 500,00 KN
 

jadran

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fahr mal bei 50 grad in der Stadt mit helm, dann kannst mehr dazu sagen

jadran
 

Koromacno

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Als Ergänzung:
Bei den Versicherungen gibt´s auch für Kleinkrafträder auf Nachfrage den grünen Versicherungssschein.
Streng genommen müsste man am Heck zusätzlich mangels "Euro-D" (wie sie auf Pkw und Motorrad-Kennzeichen mittlerweile sind), das alte ovale "D" anbringen.

Gruß
Branco
 

jadran

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der grüne Versicherungsschein wurde mir mitgeteilt wird in der EU nicht mehr benötigt, kann aber bei nachfrage ausgestellt werden.

Jadran aus rovinj
 

burki

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ckrovinj

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Das fahren mit einem 50 ccm Roller und deutschem Versicherungskennzeichen ist mittlerweile in Kroatien verboten . Eine Betriebserlaubnis entspricht nicht dem kroatischen Gesetzt . Man braucht einen Fahrzeugschein mit Tüvbericht , wie beim Auto und den bekommt man nicht . Ich wurde letzen Herbst ( 2018 ) in Rovinj von der Polizei angehalten . 2000 Kuna Strafe wollten die von mir . Habe dann Einspruch eingelegt und alles kam vor das Verkehrsgericht . Resultat . Strafe wurde auf 300 Kuna gesenkt . fahren darf ich aber nicht mehr . Das ist kein Scherz . Passt alle auf . Ich kann euch gerne das Urteil zeigen. 20 Jahre lang war alles kein Problem. jetzt schon . LG
 

snowflake

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Das Gesetz würde mich interessieren, da ich einen Elektroroller (20 km/h Leichtmofa) im Urlaub nutze.
In D muss er versichert sein, in A gilt er als Pedelec und in Slo als Spielzeug. Sieht aus wie ein Kickscooter für Erwachsene.
Da ich gerne Rechtssicherheit haben möchte, wäre der entsprechende Paragraph sehr nützlich.

Danke und Gruß
Michael
 

jadran

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ck rovinj

würdes du mir das bitte via PN zusenden , ich werde mich in rovinj darum kümmern. ich fahre schon länger damit in rovinj , ich kläre das.

gerne auch in kroatisch.

danke Jadran
 

Koromacno

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Frage an ckrovinj:
Wurde der Roller dauerhaft in Kroatien genutzt oder nur im Urlaub?
Meldeanschrift in Kroatien?

Es ist nämlich so, dass 50ccm Roller mit kroatischer Zulassung jährlich zur Inspekcija (wie HU) müssen. In Deutschland müssen Kleinkrafträder jedoch nicht zur HU.
Ein deutsches Versicherungskennzeichen anzubringen, um dann diese Pflicht zu umgehen, ist daher für dauerhaft in Kroatien genutzte Fahrzeuge
nicht zulässig.
Sonst würde so ja jeder Kroate die national geltende Inspekcija-Pflicht umgehen können.

Gruß
Branco
 
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claus-juergen

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Das fahren mit einem 50 ccm Roller und deutschem Versicherungskennzeichen ist mittlerweile in Kroatien verboten . Eine Betriebserlaubnis entspricht nicht dem kroatischen Gesetzt . Man braucht einen Fahrzeugschein mit Tüvbericht , wie beim Auto und den bekommt man nicht . Ich wurde letzen Herbst ( 2018 ) in Rovinj von der Polizei angehalten . 2000 Kuna Strafe wollten die von mir . Habe dann Einspruch eingelegt und alles kam vor das Verkehrsgericht . Resultat . Strafe wurde auf 300 Kuna gesenkt . fahren darf ich aber nicht mehr . Das ist kein Scherz . Passt alle auf . Ich kann euch gerne das Urteil zeigen. 20 Jahre lang war alles kein Problem. jetzt schon . LG

hallo ckrovinj,

ehrlich gesagt kann ich das nicht glauben. Ein deutsches Kraftfahrzeug, welches in Deutschland aufgrund einer Ausnahmeregelung zulassungsfrei ist wie ein 50 Kubikzentimeter Roller, darf definitiv bei Bestehen einer aktuellen Versicherung im EU-Ausland bewegt werden. Das Mitführen des TÜV-Berichts ist nicht mal beim Pkw oder LKW Pflicht. Was soll also das Ganze?

Glauben wir hier einfach mal dem ADAC.

https://www.adac.de/produkte/versicherungen/mopedversicherung/faq/

Ich wohne übrigens an der Grenze zu Austria. Bei uns gibt es einige Zeitgenossen, die mit ihren Rollern und Mockicks, meist sind es alte Puch, Kreidler, Zündapp oder Vespa immer wieder mal ein paar Tage nach Austria und Italia fahren. Dies meist im Konvoi über ein paar Pässe. In diesen beiden Staaten hatte zumindest der Teilnehmer, der mir seit vielen Jahren bekannt ist, noch nie ein Problem mit der Polizei.

grüsse

jürgen
 

jadran

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In der bekannten Sache, wurde diese Frage wurde von mir, an die ADAC Rechtsberatung weiter geleitet.

Sollte ich meinen Scouter in Rovinj nicht mehr fahren dürfen, würde mich das hart treffen. ( noch glaube ich das nicht. )

Noch nie Stand dieses Probleme in Rovinj an. . (Ohne Helm fahren ja, kostet 500,00 KN )

Ostern werde ich neu in Rovinj sein und versuchen, das Problem bei der Polizei in Rovinj zu klären.

Mal schauen wie die Antwort der Rechtsberatung beim ADAC aussieht. Wie die Antwort der Polizei in Rovinj lautet.

jadran
 

jadran

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vom ADAC wurde der Eingang meiner Frage bestätig.

Die Antwort soll in 1-2 Tagen vorliegen.

schauen wir mal

Grüße Jadran
 
M

Marius

Guest
Jadran, unabhängig vom TÜV, ich nehme an, dein Fahrzeug steht mit einer deutschen Registrierung dauerhaft in Kroatien.
Wenn das so ist, du also das Moped nicht jedes Mal mit runter und wieder mit rauf nimmst, begehst du damit also sowieso schon einen Szeuervergehen und hattest bis jetzt nur Glück, dass das bisher noch keiner mitbekommen hat. :)

Oft fliegt sowas erst auf, wenn was passiert, deshalb immer vorsichtig sein und freundlich zu den anderen Verkehrsteilnehmern! ;-)
 

jadran

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hier die Antwort bezüglich Versicherungskennzeichen im Ausland.

Sehr geehrter Herr ,,,,,,,,,,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.

Bei der Verwendung von Fahrzeugen mit deutschen Versicherungskennzeichen im Ausland handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Grundsätzlich gewähren die deutschen Versicherungen auch im Ausland Versicherungsschutz. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die deutschen Versicherungskennzeichen von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden müssen. Häufig werden diese zwar geduldet, jedoch sind uns in letzter Zeit vermehrt Beanstandungen (Verhängung von Geldbußen) u.a. auch aus Kroatien gemeldet worden. Daher dürfte momentan davon abzuraten sein Kleinkrafträdern, welche mit deutschen Versicherungskennzeichen versehen sind in Kroatien im Straßenverkehr zu nutzen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft ein wenig behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen

Magdalena Schureck
Juristische Zentrale
Internationales Recht

ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Tel. (089) 76 76 2178, Fax (089) 76 76 25 99
mailto: magdalena.schureck@adac.de
www.adac.de

Jadran
 

jadran

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Die Antwort des ADAC, liegt jetzt in Sachen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder im Ausland vor.
Ostern werde ich die Polizei in Rovinj aufsuchen und dort fragen, wie das gesehen wird, welche Lösung möglich wäre.
dh: Jeder der mit seinem Wohnwagen sein Mofa mit nimmt, dort fährt könnte Probleme bekommen.
Weiter kläre ich eine Ummeldung des Kleinkraftrad in Kroatien mit Kennzeichen RV ( PU ) ab.
In Rovinj werde ich auch den TÜV aufsuchen und nach einer Lösung fragen.
An sich fahren alle Kleinkrafträder in Rovinj, nur mit RV Kennzeichen.
Ganz einfach wäre ein neues Kleinkraftrad kaufen und in Rovinj zulassen, Problem gelöst.
Warum soll alles so einfachen sein?

Jadran
 
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