Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

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Marius

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Stell dir mal vor, du gehst nach England und faehrst einfach auf der rechten Seite „weil der dt. Staat mir als Deutschem das vorschreibt“. ;-)

D hat auch in ENG nix zu melden. ;-)
 
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hiking & biking

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Hallo Jan,

deine Gedanken in Hinblick auf Unfälle sind berechtigt. Das ist ein wichtiger Punkt.

Es gilt jedoch immer das Landesrecht in dem du dich aufhältst.
Beispiel: Das australische Ministerium für Transportwesen veröffentlicht ein amtliches Dokument. Darin steht, dass ein Skipper mit dem kroatischen Bootsführerschein akzeptiert wird. Durch diesen Akt wird Rechtssicherheit geschaffen.
Sowohl Versicherungen, die Polizei als auch der Staatsanwalt müssen sich den Gesetzen unterwerfen.

Oder ich gebe dir noch ein weiteres Beispiel, das ist einfacher :)
In Califorina ist es erlaubt Canabis zu konsumieren. Auch du als Europäer darfst das (wenn du in California bist), obwohl dies in D verboten ist ;)
 
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freerider13

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Im Prinzip hast du mich schon richtig verstanden - bloß verkehrt herum:

Jan, du unterliegst einem grundlegenden Irrtum, der deutsche Staat hat in Kroatien oder Spanien ueberhaupt nichts zu melden, auch nicht fuer seine Staatsbuerger oder genauer fuer Leute mit Hauptwohnsitz in D, es sei denn, und das ist die Ausnahme, es gibt internationale Abkommen auf EU- oder IMO-Ebene die genau das regeln!

Genauso, wie der kroatische Staat nicht für einen deutschen Staatsangehörigen sprechen kann.
Er kann mit Spanien zwar einen Vertrag bezüglich der Anerkennung des kroatischen Führerscheins schließen (oder auch ein multilaterales Abkommen mit mehreren Staaten - das ist eigentlich wurscht), kann aber trotzdem nur für seine eigenen Staatsbürger sprechen. Deshalb gilt ein solches Abkommen eben nur für kroatische Staatsangehörige mit kroatischem Führerschein. Nicht für Deutsche mit kroatischem Führerschein. Jetzt klar, wie ich es meine?
(Deutsche mit Hauptwohnsitz in Kroatien lasse ich jetzt zunächst mal weg, damit das jetzt nicht durcheinanderkommt...)


Und dieses internationale Abkommen, das besagt, das Deutsche nicht in Spanien mit italienischen Fuehrerschein fahren duerfen, suchen wir gerade (und finden es nicht).
Das wirst du mE. nicht finden - da es nichts geben kann, was so und so eine Selbstverständlichkeit ist. Eher solltest du noch ein Abkommen suchen, dass der italienische Staat mit Spaniern bezüglich deutscher Staatsbürger abgeschlossen hat. Kann es ja aber auch nicht geben, oder? Da wirst du mir sicherlich Recht geben...

Schöne Grüße,
Jan
 
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hiking & biking

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Nicht für Deutsche mit kroatischem Führerschein. Jetzt klar, wie ich es meine?

Leider ist mir nun nicht klar was du meinst.
Die Gerichtsbarkeit erfolgt immer in dem Land in dem auch der Verstoß begangen wurde.

Sofern man einen anerkannten Führerschein besitzt (siehe Listen/Gesetze oder Befragung des Hafenmeisters), ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Egal wo der Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft ist.

Wieder gebe ich dir ein Beispiel: In den USA gibt es kein Meldewesen wie Deutschland. Weder auf der ID-Card, noch im Passport ist eine Adresse eingetragen. Ein europäischer Staatsanwalt hätte nicht einmal die Möglichkeit mir einen Strafbescheid zuzustellen. ES GILT IMMER DAS LANDESRECHT in dem du dich befindest.
Deswegen ist in den Mittelmeerländern das Motto "Sofortkasse" so beliebt (egal ob per Auto oder Boot...).

Please think out of the box! Der Rest der Welt ist kein deutscher Polizeistaat, sondern ein Lebensraum für Menschen.
 
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freerider13

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Think out of the Box geb ich zurück!
;-)

Du schreibst ja selber: Anerkannt muss der Führerschein sein, nicht?
Wodurch wird er anerkannt? => Durch ein Abkommen.
Kann der kroatische Staat ein Abkommen für einen deutschen Bürger schließen?=> nein.

Deshalb: kein Abkommen=> keine Rechtskräftige Anerkennung.
Weil es dem kroatischen Staat schlicht bereits an der Befugnis fehlt, den Deutschen zu vertreten...

Du musst schlicht die Faktoren „Führerschein“ und „Staatsbürgerschaft“ juristisch voneinander trennen. Das sind in dem Fall eben zwei paar unterschiedliche Stiefel, die man auch getrennt bewerten muss.

;-)
Schöne Grüße
Jan



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freerider13

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Ps: ob natürlich die Spanier oder sonst wer den Wohnort kontrollieren steht freilich auf nem anderen Blatt Papier. Ändert aber nix an den eigentlichen juristischen Grundlagen. Um die Folgen geht es ja- wie ich in meinem ersten Post schon geschrieben habe...



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hiking & biking

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Wodurch wird er anerkannt? => Durch ein Abkommen.
Hallo Jan,

leider ist es international denn doch ein wenig anders aufgestellt ;)

Jeder Staat entscheidet selbst über die akzeptierten Führerscheine. Da spielen bilaterale Abkommen erstmal keine Rolle, auch wenn ICC eine tolle Erleichterung ist. Jeder Staat hat seine eigene Gerichtsbarkeit im Verkehrswesen.

Es ist schön, dass wir uns nun bereits einig sind, dass Führerschein, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz zunächst nichts miteinander zu tun haben
Darauf sollten wir aufbauen :)
 

claus-juergen

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...ES GILT IMMER DAS LANDESRECHT in dem du dich befindest.
Deswegen ist in den Mittelmeerländern das Motto "Sofortkasse" so beliebt (egal ob per Auto oder Boot...).
...

hallo Ben,

grundsätzlich mische ich mich über die Diskussion betreffend den "Bootsführerschein" nicht ein, weil ich sowieso keinen besitze und keine Ahnung von den entsprechenden Vorschriften habe.

Der Begriff Mittelmeerländer und Sofortkasse im Zusammenhang mit dem Pkw bedarf jedoch der Erklärung. Auch in Deutschland ist es so, daß du mit dem Pkw nicht nur Ordnungswidrigkeiten begehen kannst, sondern auch Straftaten. Wird ein Pkw Lenker der seinen Wohnsitz im Ausland hat bei einer VOWi ertappt und angehalten wird natürlich sofort kassiert, weil das Verwarnungsgeld sonst nie eingezogen werden könnte. Die internationale Zusammenarbeit in der EU wird zwar immer propagiert, hat jedoch nach wie vor Lücken.

Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges, denkbar sind hier die Trunkenheitsfahrt, die Straßenverkehrsgefährdung oder die gefährliche Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Unfall, wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter eine sogenannte Sicherheitsleistung vom Delinquenten erhoben. Die bemißt sich nach der Schwere der Straftat und nach der zu erwartenden Strafe. Auch dies deshalb, weil im Nachhinein eine Geldstrafe im Ausland nur schwer vollstreckt werden kann.

Dies wird in allen EU Staaten ähnlich gehandhabt, hat also nichts mit den Mittelmeerländern zu tun. ;)

grüsse

jürgen
 

freerider13

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Jeder Staat entscheidet selbst über die akzeptierten Führerscheine. Da spielen bilaterale Abkommen erstmal keine Rolle, auch wenn ICC eine tolle Erleichterung ist. Jeder Staat hat seine eigene Gerichtsbarkeit im Verkehrswesen

Das ist korrekt. Aaaaaaber: Wie oder auf welcher Basis entscheidet ein Staat so etwas? Einfach so? Wohl kaum, oder? Es finden immer Gespräche zwischen den beiden Staaten statt - jeder will was vom anderen für sein Zugeständnis (Meist will jeder mehr für sich heraushandeln, etc. - aber anderes Blatt Papier). Ob dann am Ende ein einseitiges, ein bilaterales, ein Multilaterales Abkommen oder - im blödsten Fall - gar nix steht sei dahingestellt und spielt auch bereits keine Rolle.
In jedem Fall ist in irgendeiner Form die Mitwirkung des kroatischen Staates gefragt, wenn der seine Dokumente anerkannt haben möchte. Und der kann und darf eben nicht für deutsche Staatsbürger sprechen. Damit scheitert es bereits an der Vertretungsbefugnis bei den ersten Verhandlungen - und somit ist als Folge eine Anerkennung per se nicht möglich...

Stell dich mal in Gedanken auf meinen Standpunkt und spiele das mit der Realität durch. Du wirst feststellen, dass auf einmal all diese Regelungen und die ewigen - teils verwirrenden - Erklärungen wieso welcher ausländische Führerschein für wen wo anerkannt wird, warum man in HR fahren darf mit HR Schein als Deutscher oder Österreicher, warum alles In HR Führerscheinpflichtig ist und nie die 15 PS Freigrenze (oder 5PS) gelten kann und so weiter auf einmal Sinn ergeben und völlig logisch sind.
Probiers mal!;)

Schöne Grüße,
Jan
 
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Marius

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Jan, es ist der grundlegende Irrtum, dem du unterliegst, den ich dir weiter oben schon geschildert habe, dass der deutsche Staat fuer deutsche Buerger Gesetze auf der ganzen Welt aufstellt. Solange du das nicht aus deinem Kopf bekommst, baust du deine Argumente auf einem grundlegenden Irrtum auf (deshalb erscheint dir selbst das ja auch logisch und du wunderst dich, warum wir dich nicht verstehen). :)

Der dt. Staat bestimmt die Gesetze auf seinem Territorium, sonst nirgends.
 

claus-juergen

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...Der dt. Staat bestimmt die Gesetze auf seinem Territorium, sonst nirgends.

hallo Marius,

im Strafrecht stimmt deine Einschätzung nicht. Als Deutscher kannst du selbstverständlich im Ausland Straftaten begehen und hierzulande dafür belangt werden. Die "deutsche IS-Terroristen" müssen folglich den Kadi fürchten, der sie für das was sie in Syrien angestellt haben, belangen kann.

grüsse

jürgen
 
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Marius

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Noch ein Beispiel, Jan, wir verlangen ja von unseren Gästen oder Zugewanderten ebenfalls, dass sie sich an die hiesigen Gesetze halten.
Was in der Türkei oder in den USA erlaubt oder verboten ist, interessiert hier keine S.., hier gelten unsere Gesetze und zwar für jeden, der sich hier aufhält, egal welche Staatsbürgerschaft er hat oder wo er sonst noch Wohnsitze unterhält.
 
M

Marius

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hallo Marius,

im Strafrecht stimmt deine Einschätzung nicht. Als Deutscher kannst du selbstverständlich im Ausland Straftaten begehen und hierzulande dafür belangt werden. Die "deutsche IS-Terroristen" müssen folglich den Kadi fürchten, der sie für das was sie in Syrien angestellt haben, belangen kann.

grüsse

jürgen

Ok Juergen, lassen wir mal Terroristen, Staatsfeinde, Spione und sonstige Kollaborateure außen vor, hier geht‘s um Fuehrerscheine, somit um Verwaltungsfragen und nicht ums Strafrecht.
 

Hannes84

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Heiko, schön, dass du dich für das Thema nun auch ein bisschen interessierst, aber bei dir ist die Sache ohnehin klar: mach den kroatischen Schein, das kann ich dir wirklich wärmstens ans Herz legen, weil es nichts (ok, fast nichts) Schöneres gint, als frei von allen Zwängen, wie Zugangswegen oder -straßen, mit dem Boot spazieren zu fahren, egal wohin. :)

@Marius: Als ob mir jemand aus der Seele sprechen würde, es gibt wirklich FAST nichts schöneres.....
ich bin ja so froh das es nur mehr 3 Monate sind bis es wieder soweit ist.
 

freerider13

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Aha, interessante These.
Nachdem Mario bereits die Liste der akzeptierten Führerscheine Kroatiens und ich diejenigen Australiens verlinkt haben, ==> wäre es dir möglich deine Aussagen auch mit offiziellen Dokumenten zu belegen?
Das wäre sehr schön :)

DANKE!

Ich würde gerne - aber solche Dokumente gibt es nun mal nicht, weil es eine selbstverständliche Logik ist - so blöd es sich auch anhört.
Die ganzen Listen sind zwar völlig korrekt - können aber, wegen der Trennung des Dokuments Führerschein und der Staatsbürgerschaft, erst mal nur für einen Kroaten mit Kroatischem Führerschein gelten.
Der kroatische Staat kann die von Ihm ausgestellten Führerscheine anerkennen - oder sonst was- lassen wie er lustig ist - er spricht kann aber trotzdem nur für kroatische Staatsbürger sprechen. Deshalb hilft das einem Deutschen eben nicht.

Überspitztes Beispiel:
Du wirst auch nirgends ein Dokument finden, dass dem französischen Parlament verbietet, für deutsche die Wehrpflicht wieder einzuführen. Warum? Weil es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die dafür ganz einfach nicht zuständig sind.

Das alles hängt - trotz EU - mit der Souveränität der Nationalstaaten zusammen.

Aber ganz ehrlich: Dass eine Dame am Telefon des DMYV das jetzt nicht sofort auf dem Radar hat und dann durchaus verwirrende Antworten bei rum kommen verwundert mich jetzt nicht unbedingt...

Schöne Grüße,
Jan


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hiking & biking

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Hallo Jan,

so langsam kommen wir auf einen Nenner :)

Mit dem Stichwort "Souveränität der Nationalstaaten" haben wir unsere Fragestellung doch eigentlich schon beantwortet.
Jeder Staat entscheidet selbst, welche Führerscheine akzeptiert werden. Sofern Australia sagt, "Ben darf mit seinem Patent aus Italy bei uns ein Boot fahren", dann wurde ein rechtssicherer Raum geschaffen.

Die Staatsangehörigkeit sollte bei dieser Betrachtung keine Rolle spielen. Hier bin wieder ich selbst das beste Beispiel, da ich mehrere Staatsangehörigkeiten besitze. Darf der Staatsanwalt Roulette spielen, nach welcher Staatsangehörigkeit er meinen Verstoß beurteilen soll?
 
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Marius

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Ich meine, Jan nähert sich unserer Ansicht an, indem er nämlich selbst ein Beispiel bringt, wo ein Staat keine weltweite Gesetzgebungsbefugnis hat.

Ausnahme (tut mir leid, dass ich das wiederholt erklären muss, falls ich jemanden nerve):

Seinen Einflussbereich erweitert man als Staat in der Form, dass man internationale Verträge abschließt.
Wenn ich also Australien oder Italien etwas vorschreiben oder einfach meine Interessen durchsetzen will, wäre ich gut beraten einen entsprechenden Vertrag (bilateral oder international) abzuschliessen. Solange es den nicht gibt, und so weiter, siehe oben. ;-)
 

Rabac-Fan

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In dem von Julia verlinkten Artikel steht geschrieben (Spanien betreffend):

Führerschein
Sportbootführerschein
Ausländische Bootsfahrer müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Deutsche Sportbootführerscheine und Befähigungsnachweise werden anerkannt.


Das heißt für mich, dass z. B. ein in Frankreich lebender Franzose - also in seinem Heimatland - mit seinem französischen nautischen Befähigungszeugnis (Sportbootführerschein) auch in Spanien mit dem Boot auf dem Meer fahren darf. Das heißt dann allerdings auch, dass ein in Deutschland lebender Deutscher (oder in Frankreich lebender Franzose usw. usw.) nicht mit dem in Kroatien gemachten kroatischen Küstenpatent fahren darf in Spanien. Denn dieses kroatische Küstenpatent wird in Deutschland (bzw. in Frankreich für Franzosen) ja nicht anerkannt.

Gleiches gilt dann also auch für einen Holländer, dessen Heimatland Holland ist und der ein entsprechendes holländisches nautisches Befähigungszeugnis vorweisen kann. Ergo gilt das für alle Menschen, die in ihrem Heimatland einen entsprechenden Sportbootführerschein haben und diesen dann in Spanien vorlegen. Dieses gilt jetzt nur für Spanien, andere Länder können natürlich abweichende Bestimmungen haben.

Hier noch mal der Link, wo man das nachlesen kann:

https://skipper.adac.de/reviere/spanien/

Ich muss zugeben, dass ich keinen Bootsführerschein SBF See (weder einen deutschen noch den kroatischen) habe. Aber als Neuling - wenn ich denn in Spanien auf dem Meer ein Boot fahren möchte - würde ich den o. g. Text so interpretieren.

Gruß Arno
 
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