Zu den Scheinen und die gegenseitige Anerkennung:
https://sailing.czaak.at/aktuelles/gueltigkeit-von-schiffsfuehrerpatenten.html
Es wird von Vielen behauptet, dass ein deutscher (oder anderer) Staatsbürger mit dem kroatischen Patent nur in Kroatien fahren darf.
Seit JAHREN verfolge ich diese Behauptung und es konnte mir noch niemals jemand eine entsprechende Gesetzesstelle zeigen. NUR DIESE sind für mich relevant!
Unter den genannten Seefahrtsschulen, von denen diese Behauptung laufend aufgestellt werden, sind viele dabei, die gleichzeitig das englische Patent, den Yachtmaster empfehlen und anbieten. Toller Kurs, vermittelt Allwissenheit und der Schein ist weltweit gültig. Da ist aber ein Widerspruch drinnen. Ein österr. Anbieter des Kroatischen Küstenpatentes hat eine Anfrage an Botschaften von Mittelmmerländern gestellt und alle akzeptieren den kroatischen Schein.
Für mein Geschwätz in Seglerrunden beim Bier (oder im Internet) wäre ja die Wahrheit relativ egal. Aber ich habe ein Buch geschrieben: "Kroatisches Küstenpatent & Skippertraining" und da ist es nicht egal. Als Autor eines "Sachbuches" habe ich eine höhere Verpflichtung zur sauberen Recherche und Empfehlungen als ich selbst am genannten Biertisch (wozu ich auch Foren und soziale Medien zähle).
Ich habe das neue kroatische Seerecht für Boote und Yachten übersetzt. Auch darin ist niemals von Staatsbürgerschaften von Skippern die Rede, sondern nur von Staatsbürgerschaften von Schiffen (Flagge).
Ein Appell an Alle, die Behauptingen - egal in welche Richtung - aufstellen, bitte NUR mit Quellenangabe. Wenn du keine stabile Quelle hast, dann verbreitest du Gerüchte. Schade um den Strom den wir damit vergeuden!
Meine Empfehlung betreffend Schein habe ich in meinem Buch sinngemäß so formuliert:
Sende dem Vercharterer VOR VERTRAGSABSCHLUSS deine genauen Führerscheine (mit Kopie) und stelle schriftlich die Frage, ob dieser Schein in dem Gebiet mit dem gewünschten Schiff SOWOHL gesetzlich als auch versicherungstechnisch ausreicht. Verlange einen Vertragszusatz, wo dies bestätigt wird und sich der Vertragspartner (aufpassen bei Agenturbuchungen) verpflichtet, alle Schäden uneingeschränkt zu übernehemen, welche aus dieser Fehleinschätzung entstehen können. Das könnte z.B. ein anderes Schiff, ein kostenloser Profiskipper oder ein Abbruch der Reise sein.
Ich denke, dass sich in solchen Fällen der Vercharterer sehr genau überlegen wird, was geht und was nicht.
Gleichzeitig überlege, ob das billigste Angebot von einer exotischen Charterfirma mit fraglichem Gerichtsstand deen tollen Rabatt wert ist. Ich buch lieber im Heimatland, bei angesehenen Unternehmen, wo ich ein Mindestmass an Rechtssicherheit habe.
Die Corona-Krise ist eine tolle Lehrstunde für die Menschheit. Ich denke wir lernen gerade eine Menge dazu. Für mich persönlich werden meine Verträge in Zukunft "pandemiefest" sein!
Handbreit
https://sailing.czaak.at