Schlauchbooturlaub Papiere

K

käptnblaubär

Guest
Na also, lesen kannst Du ja und kW in PS umrechnen offensichtlich auch. :shock: Wo ist da das Problem :?:

Zitat:
2. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Millionen Euro für das anzumeldende Wasserfahrzeug sofern dieses über einen Motor mit 15KW und mehr verfügt !

Trotzdem solltest Du auch bei einer Motorisierung < 15 kW eine Haftpflichtversicherung abschließen.
 

Carmen

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Hallo Greg,

du könntest bei deiner privaten Haftpflichtversicherung nachfragen, ob dein Boot da mitversichert ist.
Bei einer sehr guten, großen Versicherung ( sage den Namen nicht ) sind Boote bis 5 PS (oder KW?)mitversichert, dies überschreitest du ja und deshalb meine ich brauchst du eine Bootshaftpflichtversicherung, sonst haftest du bei einem evtl. Schaden mit deinem Privatvermögen)

Viele Grüße
Carmen
 

greg

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Hallo Jürgen,
du brauchst mich nicht darauf aufmerksam zu machen dass ich des Lesens und des Rechnens mächtig bin, das weiß ich selbst.
Es ging schlicht darum ( wenn du es gelesen hättest .. ) das Carmen schrieb, dass man auf jeden Fall auch unter 15 KW eine Haftpflicht benötigt um an eine Vignette zu kommen. Daher gab´s auch nochmal die Frage an Carmen.

Du brauchst nicht mehr zu antworten. Ich hab´s kapiert.
Gruß Greg
 
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