K
käptnblaubär
Guest
Na also, lesen kannst Du ja und kW in PS umrechnen offensichtlich auch. :shock: Wo ist da das Problem :?:
Zitat:
2. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Millionen Euro für das anzumeldende Wasserfahrzeug sofern dieses über einen Motor mit 15KW und mehr verfügt !
Trotzdem solltest Du auch bei einer Motorisierung < 15 kW eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Zitat:
2. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Millionen Euro für das anzumeldende Wasserfahrzeug sofern dieses über einen Motor mit 15KW und mehr verfügt !
Trotzdem solltest Du auch bei einer Motorisierung < 15 kW eine Haftpflichtversicherung abschließen.