Mick
erfahrenes Mitglied
Der ADAC darf künftig Sportboot-Führerscheine ausstellen. Damit kommt das Bundesverkehrsministerium dem Antrag des Clubs nach, der sich um eine entsprechende Beleihung zur Ausstellung beworben hatte. Der ADAC ist neben dem Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und dem Deutschen Seglerverband (DSV) die dritte Organisation, die ab Ende 2014 Prüfungen abnehmen und die Fahrerlaubnis für Freizeitskipper ausstellen darf. Mit diesem Schritt fördert der ADAC als größter Wassersportverein Europas die maritime Mobilität und Sicherheit der rund zwei Millionen Skipper unter den 18,5 Millionen Mitgliedern. Weiteres Ziel ist es, konkrete Verbesserungen für Neueinsteiger und Prüflinge zu schaffen.
Um der Sportschifffahrt neue Impulse zu geben und den Einstieg in den Wassersport zu erleichtern, spricht sich der ADAC dafür aus, folgende Vorschläge umzusetzen:
· Ausstellung der Sportbootführerscheine im Kreditkartenformat und Abbildung aller Befähigungsnachweise in einem Dokument analog dem Kfz-Führerschein.
· Weiterer Ausbau des modularen Führerscheinprinzips unter Einbeziehung der Inhalte „Funkzeugnis“ und „Pyroschein“.
· Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsstätten und Erhebung von verpflichtenden Kriterien zu den einzelnen Sportbootführerscheinen.
· Belebung der Angebote zu mehrstündigen Einweisungen bei der führerscheinfreien Nutzung von Motorbooten unter 15 PS durch qualifizierte Ausbildungsstätten, um die Sicherheit auf dem Wasser und einen fundierten Einstieg zu gewährleisten.
Insgesamt will der ADAC die Qualität und Praxistauglichkeit der Sportbootprüfungen weiter optimieren. Zuletzt hat der Club bereits bei der Reform der Prüfungsinhalte im Mai 2012 maßgeblich mitgewirkt und sich für eine praxisgerechtere Ausrichtung eingesetzt.
Derzeit werden jährlich etwa 35 000 „Sportbootführerscheine Binnen“ und 30 000 „Sportbootführerscheine See“ vergeben. Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis für Sportboote mit mehr als 15 PS. Zur „Beleihung“ gehört, über Anträge auf Zulassung zur Prüfung zu entscheiden, die Prüfungen abzunehmen, bei Bestehen der Prüfung Sportbootführerscheine auszustellen sowie die Kosten dafür zu erheben. Auch Prüfungsinhalte werden von den Verbänden vorgeschlagen.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.
Um der Sportschifffahrt neue Impulse zu geben und den Einstieg in den Wassersport zu erleichtern, spricht sich der ADAC dafür aus, folgende Vorschläge umzusetzen:
· Ausstellung der Sportbootführerscheine im Kreditkartenformat und Abbildung aller Befähigungsnachweise in einem Dokument analog dem Kfz-Führerschein.
· Weiterer Ausbau des modularen Führerscheinprinzips unter Einbeziehung der Inhalte „Funkzeugnis“ und „Pyroschein“.
· Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsstätten und Erhebung von verpflichtenden Kriterien zu den einzelnen Sportbootführerscheinen.
· Belebung der Angebote zu mehrstündigen Einweisungen bei der führerscheinfreien Nutzung von Motorbooten unter 15 PS durch qualifizierte Ausbildungsstätten, um die Sicherheit auf dem Wasser und einen fundierten Einstieg zu gewährleisten.
Insgesamt will der ADAC die Qualität und Praxistauglichkeit der Sportbootprüfungen weiter optimieren. Zuletzt hat der Club bereits bei der Reform der Prüfungsinhalte im Mai 2012 maßgeblich mitgewirkt und sich für eine praxisgerechtere Ausrichtung eingesetzt.
Derzeit werden jährlich etwa 35 000 „Sportbootführerscheine Binnen“ und 30 000 „Sportbootführerscheine See“ vergeben. Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis für Sportboote mit mehr als 15 PS. Zur „Beleihung“ gehört, über Anträge auf Zulassung zur Prüfung zu entscheiden, die Prüfungen abzunehmen, bei Bestehen der Prüfung Sportbootführerscheine auszustellen sowie die Kosten dafür zu erheben. Auch Prüfungsinhalte werden von den Verbänden vorgeschlagen.
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