@markus_e ,
bitte einmal etwas genauer lesen!
Ich schrieb: ...Wer weiter denkt hingegen, da ist ein
offener Titel ( also " Knöllchen " ) welcher zwar aus aktueller Sachlage in Deutschland usw nicht vollstreckbar sein könnte....
Es ist z.B. beim Strangthema Parkverstoss der Fall wenn nicht binnen 8 Tagen Widersprochen wurde. Hat auch nix damit zu tun ob Privatperson oder Firma/Firmenbesitz. Kann auch eine alte offene Hotelrechnung sein!
Fremdzitat:
I. Außergerichtliche Einziehung von Forderungen
Mahnverfahren
In Kroatien besteht die Möglichkeit, eine Forderung in einem, dem deutschen Mahnverfahren ähnelnden Verfahren durchzusetzen. Es bietet sich in erster Linie an, um unstreitige Forderungen durchzusetzen. Gläubiger reichen hierfür einen Antrag auf Erteilung eines Mahnbescheids bei einem Notar ein. Rechts- oder Sprachunkundigen wird nahe gelegt, die Hilfe eines kroatischen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Der Gläubiger muß sich an einen Notar wenden, in dessen Amtsbezirk der Schuldner wohnhaft ist.
Zum Nachweis über die Existenz der Forderung ist eine „glaubwürdige Urkunde“ erforderlich, aus der sich die Forderung ergibt. Dies kann eine unbeglichene Rechnung sein, u.U. auch Kontoauszüge o.ä. Nachdem der vom Notar erteilte Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt ist,
beginnt eine achttägige Frist, innerhalb derer der Schuldner Widerspruch einlegen kann.
Unterlässt er dies, so kann aus dem Mahnbescheid mit der Vollstreckung begonnen werden.
Quelle: Deutsche Botschaft, Zagreb
Nochmals, lochen und abheften alleine genügt nicht. Bei Nichtreaktion ( 8 Tage ) ist es ein Titel. Ist man also in Kroatien, so hat man den Betrag zu zahlen wenn man dortig " erwischt " wird.
----> Ganz einfach, oder? In Kroatien besteht ein vollstreckbarer Titel - Du bist in Kroatien und wirst " erwischt " - Du musst zahlen.
Oder mit den Worten von
@jrturtle23 Du hast Pech
.