Hallo,
da ich das Bild vom damaligen Widerspruch nicht hochladen kann, habe ich den Text kopiert und eingefügt.
Der ist damals auf Deutsch versendet worden. Mit der aktuellen Anforderung möchte man die kroatische Version?!
Deutsche Version
, 13.05.2015
Widerspruch –
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir gegen Ihren Vollstreckungsbeschluss vom 01.04.2015, den wir am 08.05.2015 per Einschreiben erhalten haben Widerspruch ein!
Begründung und Schilderung des Sachverhaltes:
Wir können uns trotz der sehr langen Zeit noch gut an den Tag es angeblichen Parkvergehens erinnern.
Die Parkflächen waren unzureichend als zahlungspflichtig gekennzeichnet. Um sicher zu gehen, wollten wir das Kassenpersonal oder einen Parkwächter dazu befragen, leider war auch nach 10-15 minütigem Warten niemand zu sehen. Wir beschlossen uns also ein Ticket zu kaufen, leider ohne Erfolg, da der Kassenautomat defekt war. So legten wir unsere Parkscheibe an die Windschutzscheibe. So wird es in Deutschland praktiziert, wenn ein Kassenautomat außer Betrieb ist.
Ein Zettel mit dem Parkverstoß hatten wir nicht an der Windschutzscheibe! Folglich hatten wir keine Möglichkeit der Zahlung vor Ort nachzukommen.
Dennoch sind wir bereit die Förderung in Höhe von 80 kn zu zahlen. Die weiteren (absolut überhöhten und ungerechtfertigten) in Rechnung gestellten Beträge sind wir nicht bereit zu zahlen.
Wir bitten um Mitteilung der Bankdaten für die Überweisung der 80kn!
Desweiteren ist in unserem Fall das notarielle Vollstreckungsverfahren nicht anwendbar, da wir weder Wohnsitz, noch Eigentum auf kroatischem Staatsgebiet besitzen!
Zum Zeitpunkt des Parkvergehens war Kroatien noch kein EU Mitglied und da im gesamten europäischen Rechtssystem ein generelles Rückwirkungsverbot gilt, sind Verstöße im ruhenden Verkehr nicht vollstreckbar!
Wir fordern hiermit die vollständige Abweisung des Vollstreckungsbescheides.
Mit freundlichen Grüßen