Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Maura

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Unser Anschreiben für die Rücksendung des Widerspruches auf kroatisch:

Republika Hrvatska
Opcinski Sud u Pazinu
Soba Franjevacke 2
52000 Pazin
Hrvatska Radevormwald, 28.01.2019



Vaše pismo XXXXXX / naše protivljenje od 13.05.2015 (Opozicija - XXXXXXX)


Drage dame i gospodo,

U prilogu ćete dobiti kako je zatraženo u našoj pisanoj pritužbi iz svibnja 2015. na hrvatskom jeziku.

Tražimo ispitivanje i zaključenje slučaja.

Hvala vam.

iskreno vaš


Unser Widerspruch nun auf kroatisch

Ivan Kukucka
Javni Biljeznik
Jurja Zakna 4b
Pula
Hrvatska , 13.05.2015



Kontradikcija -XXXXXXX


Drage dame i gospodo,

Ovim se žalite na vaš nalog o izvršenju od 01.04.2015. Koji smo primili 08.05.2015 preporučenim pismom!

Opravdanost i opis činjenica:

Unatoč vrlo dugom vremenu još se uvijek sjećamo dana navodnog parkiranja.

Parkirna mjesta nisu dovoljno označena kao obvezna. Da bismo bili sigurni, htjeli smo pitati blagajnika ili čuvara parkirališta, nažalost, čak i nakon 10-15 minuta čekanja da nitko ne vidi. Tako smo odlučili kupiti ulaznicu, nažalost bez uspjeha, jer je bankomat bio pokvaren. Stavili smo naš parkirni disk na vjetrobransko staklo. Tako se prakticira u Njemačkoj kada bankomat nije u redu.

Papir s parkirališnim prekršajem koji nismo imali na vjetrobranu! Kao rezultat toga, nismo imali mogućnost plaćanja na lokalnoj razini.
Ipak, spremni smo platiti podršku od 80 kn. Nismo spremni platiti dodatne (apsolutno prekomjerne i neopravdane) fakturirane iznose.
Tražimo od banaka podatke o prijenosu 80kn!

Nadalje, u našem slučaju, javnobilježnički postupak ovrhe nije primjenjiv, jer na području Hrvatske nemamo ni domicil ni imovinu!

U vrijeme prekršaja zbog parkiranja, Hrvatska još nije bila članica EU-a i kako postoji opći zakon o zabrani retroaktivnosti u cijelom europskom pravnom sustavu, kršenja mirnog prometa nisu provediva!

Ovime zahtijevamo potpuno odbijanje naloga za ovrhu.

iskreno vaš
 

Maura

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Das Problem ist, dass das Schreiben vom Amt verdammt echt aussieht und offiziell.
 
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nihil-est

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Mojen @Maura ,

..... sieht verdammt echt aus .....

Sehen die Blüten aus dem Darknet auch aus. Echter werden die dadurch aber auch nicht.

Nochmalig, derartige Forderungen haben keinen Bestand. Sind jur. als Nichtig anzusehen.

Du hast genau 2 Möglichkeiten:
1.) Zahle.....Geld ist futsch......und in ein paar Wochen hast Du in der Verwertungskette das nächste " unglaublich echt aussehende Schreiben " im Briefkasten nebst Datenträger.
OK, nach dem vielleicht 20. Schreiben wird man halt wach.

2.) Hierzu werden dir alle raten an sich. Abheften, gut ist. Illegale Abzocke.

Bitte wähle Option 2, kannst beruhigt schlafen, versprochen.


Gruss


Gerd
 

Zeus

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Der Deutsche an sich ist nun mal obrigkeitshörig und glaubt, dass alles, was ihm von "Amts wegen" ins Haus geschickt wird, auch rechtens sei. Ich halte mich zu 99% an die Regeln und Gesetze eines Landes, nur manchmal muss oder kann man dagegen verstoßen. Doch auch dann geht die Welt nicht unter. In dieser kroatischen "never ending story" erkennt man den devoten und unterwürfigen Charakter der Deutschen (auch ich bin ein solcher), nur glaubt mal bitte den fast 700 Beiträgen: Es bringt euch niemand auf`s Schaffot oder den Scheiterhaufen. Bleibt ruhig und vor allem ignoriert so wie es euch die erfahrenen Kollegen in diesem Forum raten. Ignorieren, ignorieren, ignorieren. Dies ist wie ein buddhistisches Mantra, doch dann kehrt Ruhe ein. Ansonsten kann ich nur sagen, Leute: Ihr nervt, weil ihr weder lest oder nicht versteht, was man euch empfiehlt.
Noch ein Hinweis: Ein ehemaliger Arbeitskollege, ich bin jetzt Rentner, Nationalität Kroate, hat zur gleichen Zeit wie ich die gleiche saumäßige Forderung erhalten, obwohl er bezahlt hatte (!!), im Gegensatz zu mir. Er hat auch Eigentum in Kroatien, zwischenzeitlich war er viermal in seinem Heimatland in Urlaub, UND ?? Nichts ist passiert, er kommt jedesmal gur erholt zurück und erzählt entspannt von seinem dreiwöchigen Urlaub. Leute, macht endlich mal Schluss mit dieser Jammerei!! Wo bleibt hier die oft beschworene und (zu Unrecht) gelobte deutsche Intelligenz?
 

Milan

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am Rande des Schwarzwaldes
Hallo Zeus

Ich stimme dir im Prinzip voll und ganz zu.

Aber wie ich in einem vorherigen Beitrag scho einmal geschrieben habe finde ich diese Unsicherheit bei vielen nachvollziehbar. In Zeiten von social media gibt es unzählige Plattformen wo den Hilfesuchenden genau das Gegenteil eingetrichtert wird! Mit gleicher Vehemmenz wie hier das ignorieren gepredigt wird. Was man dort so teilweise liest....
Und das die Leute dann selbst vom heiligen ADAC oder ÖAMTC nicht wirklich hilfreiche Antworten bekommen macht die Sache auch nicht besser.

Ich rege mich über die immer wieder neuen Anfragen hier im Strang nicht mehr auf. Ich amüsiere mich sogar und bin jedesmal gespannt wenn mir ein neuer Beitrag in diesem Thema angezeigt wird:p

Bleibt cool, regt euch über die Unbelehrbaren nicht auf und der Tag ist viel entspannter;):cool:

Markus
 
M

Marius

Guest
Nein, das ist ja alles kein Grund zur Aufregung, weder wenn jemand die immer gleiche Frage stellt noch wenn jemand darob schon genervt ist...

Das Schreiben, das Maura erhalten hat, ist freilich echt, ich weiß nicht, wie Gerd darauf kommt, dass das eine Faelschung sei, ist aber auch egal. Es tut nichts zur Sache. Dummerweise hat Maura ueberhaupt erstmal auf die Schreiben reagiert und der Anwalt weiß jetzt natuerlich, dass da jemand ist, der sich in die Hosen macht. Da beißt man sich dann als Abzockeranwalt natuerlich fest.

Maura, du hast jetzt eh schon das Schreiben auf Kroatisch geschickt. Aber ab jetzt wuerde ich auf Tauchstation gehen. Keine eingeschriebenen Briefe aus CRO mehr annehmen und schon gar nicht darauf antworten! Annahme einfach verweigern!

Das hoert dann einfach auf, glaube mir bzw. uns.
 

Neustadt26

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Gute Tag zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zu diesem Thema. Ich habe mir die Seiten des Threads durchgelesen. Ich habe nach meinem Aufenthalt in Pula im vergangenen Jahr mit dazugehörigem Knöllchen auch eine Zahlungsaufforderung eines Herrn Kuzmanovic erhalten. Auf Anraten des ADAC habe ich ein Antwortschreiben verfasst, mit der Bitte mir nachzuweisen, dass ich wirklich im Parkverbot gestanden habe.Ich habe also eure "Forderung" die Schreiben komplett zu ignorieren leider umgangen :-( (bin erst heute auf das Forum gestoßen). Nun flatterte heute die zweite und letzte Aufforderung rein in Höhe von 214,53€ mit Androhung des Gangs vor das Gericht. Jetzt meine Frage zu dem Thema: Da es sich um einen Dienstwagen handelt, gilt ja die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung, korrekt? Insofern müsste mir ja nachgewiesen werden, dass ich der Fahrer war. Halter des Fahrzeuges ist aber mein Arbeitgeber. Soll ich dahingehend noch einmal reagieren oder wie es hier formuliert wird "abtauchen"? Leider habe ich halt schon einmal reagiert. Vielen Dank für eure Antworten.
 
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nihil-est

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Mojen @Neustadt26 ,

schön das Du hier bist!

Noch besser das Du einen Strang durchgelesen hast - deren haben wir noch ganz viele!!!!

Mal ganz abgesehen von ein paar Details, da bin ich " baff ". Ein Briefschreiber welche nur Halterinformationen erhalten kann sinngem. schreibt den abweichenden und unbekannten Fahrer an?
Ok, bei Absender Herr David Copperfield aus den USA würde ich ja noch grübeln - aber woher soll ein Herr Kuzmanovic in Kroatien solche gar Fähigkeiten haben?

Gruss

Gerd
 
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Marius

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Gerd, der Anwalt hat natuerlich den Halter angeschrieben, Neustadt26‘s Arbeitgeber, welcher das Schreiben an Neustadt26 weiter gegeben hat.
 
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Marius

Guest
Neustadt26, so schlecht finde ich das gar nicht.
Dein Arbeitgeber ist aus dem Schneider und du kannst abtauchen.

Ich wuerde wie folgt vorgehen, wenn du nicht den Mut hast, einfach ueberhaupt nicht zu reagieren:

Bezahle das Ticket direkt an Pula Parking, lieber 1-2 Euro mehr, damit am Konto nicht zu wenig ankommt. Die Kontodaten von Pula Parking sollten im Internet auffindbar sein.

Verwendungszweck:

- Kennzeichen
- Datum des Vergehens
- Anmerkung: Ohne Präjudiz



Keine Antworten mehr an den Anwalt.
 

Neustadt26

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Danke für die Antworten. Das Schreiben ging natürlich an die Firma. Die Frage ist natürlich dennoch, inwieweit eine Halterhaftung vollstreckt werden kann. Diese gibt es ja in Deutschland nicht. Die Firma ist die Firma meines Vaters, deshalb bin ich dennoch irgendwie involviert.
 

Neustadt26

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Muss noch ergänzen, dass der Wagen seit November 2018 samt Kennzeichen abgemeldet ist. Aktuell haben wir vier Fahrzeuge in der Flotte. Wäre denn eine Fahrerermittlung durch eine ausländische Behörde mithilfe deutscher Behörden möglich?
 

perenospera

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Weder Pula parking noch der Anwalt sind Behörden
Beide können in Deutschland keine Fahrerermittlung durchsetzen
 
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nihil-est

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Mojen @Neustadt26 ,

schön das Du dich gemeldet hast. Das Ursprungsschreiben war also gar nicht an dich selber gerichtet.
( Ich kann nicht alles hier mitlesen )

Ergo gibt es ein ausgefülltest Fahrtenbuch des betreffenden KfZ.
Hier hat also ( unwissend???!!!! ) schon der Halter=AG einen ersten Fehler an sich gemacht. Gegenüber einen Herren XY ist dieser rein gar nicht auskunftspflichtig. So Du aus D bist, ihr einen Betriebsrat habt, da würde ich einmal aktiv werden ;-)))))

1. Chance - Du bist raus der Nummer
( Dummer Weise - blöde gefragt - warum hat dies nicht der ADAC schon erkannt ??????????? )

2. Chance * Nummer Sicher *

Herr K aus Kroatien ist keene Behörde. Egal wie hoch Herr K aus Kroatien auch Forderungen schraubt: EU-Urteil! Steht ellenlang hier im Strang.
Mit enem Wort: NICHTIG


Akte P/Ablage P.........P = Papierkorb ........ sinnfreies Schreiben.
DU hingegen bist nun ( auch ) in der Verantwortung dies dem AG klar zu machen! Denkbar schlechte Ausgangslage.

Aus der Ferne.....ich hoffe Du kannst es gut mit deenem AG ;-))))


Gruss


Gerd
 

Neustadt26

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Hallo Gerd, danke für die Antwort. Fahrtenbuch gibt es nicht. Ich bezahle die 1% Regelung per Gehalt für die private Nutzung. Firma ist in Familienbesitz (mein Vater) und ich habe die Prokura . Insofern ist es kein Problem, das dem Arbeitgeber klar zu machen..
Meine Frage ist dahingehend, ob ein kroatisches Gericht eine Fahrerermittlung durchführen kann mit Hilfe deutscher Behörden bzw. in ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid aus Kroatien nichtig ist, da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt und mein Arbeitgeber logischerweise die Auskunft zum Fahrer verweigert.
 
H

Halbheimchen

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Hallo Neustadt26,

Hier in diesem Strang ist alles schon gesagt worden, nur noch nicht von allen. Aber weil ich in Neustadt arbeite, werde ich dir die Sach- und Rechtslage nochmal erläutern. Es handelt sich bei den Forderungen NICHT um ölffentlich-rechtliche Forderungen der öffentlichen Hand sondern um rein privatrechtliche Forderungen. Die Kommunen in Kroatien haben ihre öffentlichen Parkplätze an private Firmen verpachtet, die die Bewirtschaftung nach privatrechtlichen Rechtsgrundlagen betreiben. Ich gehe davon aus, dass du als Prokurist weißt, dass eine zivilrechtliche Forderung nachgewiesen werden muss. Die Parkplatzbetreiberfirma muss also nachweisen können, wer der Vertragspartner ist, dass heißt, wer konkret sein Auto auf dem Parkplatz abgestellt hat und konkludent einen Mietvertrag über die Parkplatznutzung abgeschlossen hat. Ausschließlich an den ist die Forderung zu richten. Den Fahrzeughalter geht das grundsätzlich nichts an, sofern er nicht den Parkplatz tatsächlich in Anspruch genommen hat ohne die Nutzungsgebühr zu zahlen. Teilweise wird von den kroatischen Parkplatzbetreiberfirmen behauptet, in den Allgemeinen Geschäfts- Bedingungen wäre geregelt, dass der Halter der Parkplatzbewirtschaftungsfirma nachweisen müsste, wer den Parkplatz genutz hat. Es gibt aber eine europäische Richtlinie, dass eine Beweislastumkehr nur durch ein Gesetz erfolgen kann und keinesfalls durch eine AGB. Beweislastumkher bedeutet, dass nicht der Forderer seinen Anspruch nachweisen muss, sondern der Schuldner.


Kurz gesagt: Wer als Fahrzeughalter von einer privaten kroatischen Parkplatzbetreiberfirma mit einer Forderung konfrontiert wird, muss nur entgegnen, dass er den Parkplatz nicht in Anspruch genommen hat (sofern das auch tatsächlich zutrifft). Dann musss die Parkplatzbetreiberfirma das Gegenteil beweisen, was aber in der Regel nicht möglich sein wird.
 
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Neustadt26

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Hallo Neustadt26,

Hier in diesem Strang ist alles schon gesagt worden, nur noch nicht von allen. Aber weil ich in Neustadt arbeite, werde ich dir die Sach- und Rechtslage nochmal erläutern. Es handelt sich bei den Forderungen NICHT um ölffentlich-rechtliche Forderungen der öffentlichen Hand sondern um rein privatrechtliche Forderungen. Die Kommunen in Kroatien haben ihre öffentlichen Parkplätze an private Firmen verpachtet, die die Bewirtschaftung nach privatrechtlichen Rechtsgrundlagen betreiben. Ich gehe davon aus, dass du als Prokurist weißt, dass eine zivilrechtliche Forderung nachgewiesen werden muss. Die Parkplatzbetreiberfirma muss also nachweisen können, wer der Vertragspartner ist, dass heißt, wer konkret sein Auto auf dem Parkplatz abgestellt hat und konkludent einen Mietvertrag über die Parkplatznutzung abgeschlossen hat. Ausschließlich an den ist die Forderung zu richten. Den Fahrzeughalter geht das grundsätzlich nichts an, sofern er nicht den Parkplatz tatsächlich in Anspruch genommen hat ohne die Nutzungsgebühr zu zahlen. Teilweise wird von den kroatischen Parkplatzbetreiberfirmen behauptet, in den Allgemeinen Geschäfts- Bedingungen wäre geregelt, dass der Halter der Parkplatzbewirtschaftungsfirma nachweisen müsste, wer den Parkplatz genutz hat. Es gibt aber eine europäische Richtlinie, dass eine Beweislastumkehr nur durch ein Gesetz erfolgen kann und keinesfalls durch eine AGB. Beweislastumkher bedeutet, dass nicht der Forderer seinen Anspruch nachweisen muss, sondern der Schuldner.


Kurz gesagt: Wer als Fahrzeughalter von einer privaten kroatischen Parkplatzbetreiberfirma mit einer Forderung konfrontiert wird, muss nur entgegnen, dass er den Parkplatz nicht in Anspruch genommen hat (sofern das auch tatsächlich zutrifft). Dann musss die Parkplatzbetreiberfirma das Gegenteil beweisen, was aber in der Regel nicht möglich sein wird.

Super. Klasse Beitrag. Vielen Dank
 
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