Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

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Marius

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Es ist nicht in Ordnung für nicht bezahlte 10 Euro (warum auch immer) 130 und sogar noch mehr zu verlangen. Es ist nicht in Ordnung, es ist nicht in Ordnung, es ist nicht in Ordnung, und das sollte auch nicht erlaubt sein weil es nicht verhältnismässig ist, aus.
 

Sommer_Sun

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Genauso sehe ich dies auch. Es ist unfair, unverhältnismäßig u. Meinung schlichte Abzocke.
Man kann einem Mahnbescheid einfach widersprechen - und es auf eine Klage* ankommen lassen.
Wer noch mehr Bedenken hat für die zukünftige Reise, einfach ein neues Kennzeichen.

*es kommt höchstwahrscheinlich gar nicht´s.
 
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nihil-est

Guest
Mojen @Marius,

ich befürchte fast, Du gehst ja jetzt schon ab wie Schmitz Katze in #81, es ist auch in D sowas von ganz normal das der Verstoss durchaus deutlich billiger ist als die Ahndung.
Einfach mal falsch geparkt, obendrein an einer recht blöden Stelle wie Feuerwehrrettungsweg, da ist man schnell über 300€ ärmer. Das Knöllchen ist das " billigste " an der ganzen Sache, Verwaltungsgebühren und Abschleppwagen sind da schon der Batzen.

Verhältnismässig sagst Du, OK. Verwaltungsgebühren haben kostendeckend zu sein. Daher deren Anteil am Endpreis. Im Ermessen ( ohne wirklichen Anspruch auf Verhältnismässigkeit ) die Amtshandlung. Also gereicht nur das Knöllchen oder muss der Abschleppwagen her. Verwaltung bedeutet also Kommune, keine Firma.

Bis hierhin nur D
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Auslandsknöllchen, auch Kroatien. Teilweise ist dies von Firmen der Bewirtschaftung übergeben seitens Kommune etc. ( Pardon, auch dies kennen wir in D, nehmen wir Discounterparkplätze oder DB-Gelände! )
Eine, nennen wir es Bearbeitungsgebühr, von grob gesagt 100€ halte ich sogar für eher recht billig. Die Firma muss Personal vorhalten, in D usw eine Halteranfrage starten. Steuern zahlen und erwirtschaftete Beträge dem Auftraggeber abführen. Tja, das kostet eben.

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Aber natürlich bliebe der Rechtsweg offen.
Hier gilt das alte Motto: Vor Gericht und auf Hoher See.....
Vor Gericht kann man nur hoffen das wegen Formfehler oder gar Verjährung die Sache eingestellt wird.

-------->Ab jetzt wird es erst richtig spannend!!!
Du gewinnst vor dem dt. Gericht. Klasse. Super. Heile Welt.
Folgendes kennen sicherlich auch viele NL-Fahrer/Urlauber zum Thema aus der Vergangenheit. Mit gleichem PKW fährt man wieder nach NL, parkt vorschriftsmässig, kommt zurück und hat ne Kralle am PKW. Tja, wer nicht rein zufällig sein dt. Urteil in Papierform mit beglaubigter niederländischer Übersetzung dabei hat ( wer hat das schon? ) hat nun ein Problemchen.

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Gerecht/Ungerecht ist doch nun wirklich nicht die Frage. Ursache&Wirkung zählt. Stand der PKW nun einmal " höchstwahrscheinlich " falsch, so zahlt man lieber. Am Besten noch dortig und direkt, das spart auch einen Teil der " Abmahnkosten ". Man ist raus aus der Nummer für kleines Geld, sagt sich innerlich eben mit dem Obolus nen Job gesichert zu haben und ner klammen Kommune den Haushalt zu retten.


Man sollte also, auch für seine persönliche innere Ruhe, lieber zahlen - und was noch besser ist - lieber ein paar Meter mehr laufen wo zu 100% parken gratis ist als sonstwo wo es nur zu 90% sicher erscheint.


Gruss
 

claus-juergen

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hallo Gerd,

du vergisst leider zwei Dinge. Das Thema wird hier und in anderen Foren seit Jahren durchgekaut. Bisher ist noch kein einziger Fall bekannt geworden , wo tatsächlich ein deutscher Autofahrer vor einem deutschen Gericht aufgrund solch einer Forderung verurteilt wurde. Im übrigen handelt es sich hier um keine hoheitliche Tätigkeit, sondern um eine rein zivilrechtliche Forderung eines privaten Unternehmens gegenüber einem Halter. Der Fahrer ist bei all diesen Parkverstössen grundsätzlich dem Gläubiger nicht bekannt. Selbst im Owi-Recht kennen wir keine Halterhaftung.

Im übrigen gibt es beim Fall meiner Mutter aus Pula nichts neues. Nach wie vor gilt der von RA Kraft angebotene "Rabatt" von 30 %. Dieses Angebot hat Mama bisher abgelehnt. Ich halte euch auf dem Laufenden, sollte Mama in den Knast oder vor den Kadi müssen. Im übrigen wäre nach GVG das Gericht am Wohnort des Fahrers zuständig und nicht Berlin, wo der Herr Advokat seine Kanzlei unterhält, wie machner meint.

Einen schönen Sonntag wünscht dir

jürgen
 
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nihil-est

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Hallo @claus-juergen !

Gut erholt aus dem Urlaub zurück? Ich beneide dich/euch!!!!

In einem Punkt schreibst Du schlichtweg ( Pardon ) Nonsens. Halterhaftung kennt man in D durchaus. Das gilt auch international. Spätestens bei PKW(LKW) gemäss Zulassung. Noch anders gesagt, passe gut auf, den Firmenwagen.

Halterhaftung haben wir hoffentlich abgeschlossen. Aus der Nummer kommste ja nicht raus.

Bliebe also hoheitlich vs zivilrechtlich. In exact beiden Fällen ( mein Beispiel: DB-Parkraumbewirtschaftung, also D ) gehste baden. Zu grob gesagt 98%.

Lange Rede - kurzer Sinn.......ist doch nicht wirklich schwer. Hab ich ( ICH ) als Automobilist einen Schmarrn gemacht, so habe ich dafür auch ggf. zu blechen. Punktumbastaundaus. Ist doch ganz einfach.

Nen Kleinkreig zu starten ob " mein " Fall nun zu den 98% gehört....oder den anderen 2%..... ICH würd es mir erst gar nicht antun. MEIN Seelenheil ist mir da lieber.


Gruss
 
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Marius

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Gerd, es ist wie so oft schwierig, dir etwas klar zu machen, in diesem Falle die Verhältnismäßigkeit, die eine Grundlage ist bei der Bemessung einer Strafe in einem Rechtsstaat.
Deiner Ansicht nach könnten die jetzt also auch €10.000,- Euro verlangen, weil "man hat ja eine Übertretung begangen und da muss man dann auch dafür grade stehen", achachach, Gerd.
 

claus-juergen

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...In einem Punkt schreibst Du schlichtweg ( Pardon ) Nonsens. Halterhaftung kennt man in D durchaus. Das gilt auch international. Spätestens bei PKW(LKW) gemäss Zulassung. Noch anders gesagt, passe gut auf, den Firmenwagen.

Halterhaftung haben wir hoffentlich abgeschlossen. Aus der Nummer kommste ja nicht raus.

Bliebe also hoheitlich vs zivilrechtlich. In exact beiden Fällen ( mein Beispiel: DB-Parkraumbewirtschaftung, also D ) gehste baden. Zu grob gesagt 98%.

Lange Rede - kurzer Sinn.......ist doch nicht wirklich schwer. Hab ich ( ICH ) als Automobilist einen Schmarrn gemacht, so habe ich dafür auch ggf. zu blechen. Punktumbastaundaus. Ist doch ganz einfach....

Hallo Gerd,

es ist zwar schon mehr als 30 Jahre her, daß ich an einer Bayerischen Fachhochschule das Thema Halterhaftung unterrichtet bekommen habe, es hat sich aber diesbezüglich nichts geändert. Es gibt in Deutschland definitiv keine Halterhaftung!

Da man hier ja alles belegen muß, mal zwei Quellen. Die erste zum Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten:

http://www.iww.de/va/archiv/bussgeldverfahren-die-halterhaftung-nach-25a-stvg-in-der-praxis-f42756

Die zweite zum Thema Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr:

http://www.recht-kamen.de/leistungen/5314549b2c1127e03.php

Um eine solche handelt es sich wohl nicht. Da sind wir uns doch einig.

Um es kurz und für jeden verständlich zu machen erkläre ich es einfach:

Nach deutschem VOWi-Recht kann, nicht muß, einem Fahrzeughalter die Verfahrenskosten auferlegt werden und nicht das Ordnungsgeld für die VOWi! Andernfalls könnten ja theoretisch einem Halter in jedem Fall, wo der Fahrer nicht feststellbar ist, ein Verwarnungs- oder Bußgeld auferlegt werden. Hinzu kämen Punkte in Flensburg. Ergo hätte heute kein Fuhrparkleiter einer Spedition oder ein Geschäftsführer eines Unternehmens mit mehreren Firmenfahrzeugen mehr einen Führerschein. Das Thema Fahrtenbuch bei wiederholten VOWis bei ungeklärten Fahrerverhältnissen möchte ich nur am Rande erwähnen.

Auch das Thema Zivilrecht war vor ganz langer Zeit mal ein Thema an der FHS. Auch hier erkläre ich es für jeden verständlich. Es gibt kein internationales Zivilrecht! Wo soll das stehen? In der Charta der UN oder wo sonst? Glaubst du, so wie Deutschland zwischenstaatliche Abkommen in Bezug auf das Steuerrecht mit den wichtigsten Staaten abgeschlossen hat, gibt es 150 oder 200 verchiedene Formen des BGB beispielsweise Deutschland - Singapur oder Deutschland - San Marino oder welchem Land auch sonst.

Stell dir doch mal zum Vergleich ganz was anderes vor. Analog zu den 10 € Parkgebühren in Pula hast du eine gleich hohe Forderung an der Wirt der Gaststätte XY in Pula, weil dieser aus Versehen den Rotwein über dein Muskelshirt gekippt hat. Wo verklagst du den wegen dieser Forderung? Vor deinem heimischen Amtsgericht oder in Berlin, wo dein "Winkeladvokat" sitzt? In Pula oder vielleicht in Zagreb, wo du dir einen Anwalt nimmst?

Glaubst du tatsächlich, daß selbst in der kroatischen Bürokratie du in Zagreb mit Oma und Opa und deinen vier Kindern als Zeugen nach Zagreb fliegen kannst und somit einschließlich Kosten für ein Textilgutachten und Verfahrenskosten von deinem Wirt 10.000 € kassieren kannst? Wenn das funktioniert, sage mir wie das geht. Dann mache ich das auch. Solche Gelegenheiten finde ich zuhauf um meinen gehobenen Lebenswandel zu finanzieren. :)

grüsse

jürgen
 
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nihil-est

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Also bitte, passt schon. Hier ein aktueller Artikel:
http://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/2010-in-kroatien-falsch-geparkt-540-euro.html

Daraus ein kleiner Auszug: Was wegen der Verjährung doppelt klug sein könnte: Pula Parking hat die Kennzeichen gespeichert - und kassiert offenbar die Fahrzeuge säumiger Zahler ein, wenn sie binnen fünf Jahren wieder auf einem der dortigen Parkplätze entdeckt werden.
Nun, wer das Risiko liebt. Dem Artikel entnehmen wir auch die kroatische Verjährung von 5 Jahren.

Da also, nochmals, man kennt es auch aus anderen Ländern, plötzlich wegem einen Knöllchen von nur 15€ der PKW einkassiert wird ist halt so. Der Wert eines Knöllchens ist ja auch nicht der Streitwert vor Gericht bzw. die Forderung.

Gruss
 
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nihil-est

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Mojen @claus-juergen ,

von einem intern. Zivilrecht sprach ich nie. Die Halterhaftung übrigens geht aus dem § 7 StVG hervor. So grob in den 1980ern wurden - was richtig ist - Parkverstösse ausgeklammert....in Deutschland. Nicht im Rest der Welt unbedingt.
Parkverstösse wurden aber dafür in den § 25a StVG. aufgenommen ;-))))))) § 25a StVG stellt das Knöllchen noch immer aussen vor - jetzt kommt´s - aber nicht die Zusatzkosten, nennen wir es Gebühren etc.
OK soweit?

Auslandsknöllchen sind nun einmal auch Knöllchen und müssen bezahlt werden. Lassen wir, der Einfachheit, Strittig einmal aussen vor.
Wer einen solchen Brief erhält hat also zuerst einmal folgendes getan: Falsch geparkt. Person weiss also um das Verfahren nebst den Vorwurf.

Falsch parken, tja, viele Camper beispielsweise mit ihrem rollenden Wohnzimmer. Nicht minder PKW-Anreisende haben wir hier im Forum.
Genau dieser Personenkreis kann neben Deutschland ja auch in Kroatien Vollstreckt werden. Also Knöllchen wie auch Sonstige Auslagen.

Pula wurde genannt was die Parkraumbewirtschaftung betrifft. Betreibt die Firma von mir aus in Split auch Parkraumbewirtschaftung, so kann der PKW/WoWa also auch in Split ( wo sogar ordentlich geparkt wurde ) also das Fahrzeug festsetzen. Ohne Zahlung der Totalsumme wird man sein Blechle wohl nicht zurück erhalten. Es wird also nunmehr nur noch viel, viel teurer.

Wer also ein Verfahren am Hals hat - jede Diskussion über dt. Recht und was Rechtsschutzversicherungen hier in D anraten - ist noch lange nicht aus dem Schneider.

Daher bleibe ich also dabei: Lieber zahlen....besser iss datt ( besser ist das )


Gruss
 

Sommer_Sun

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Da bleibe ich lieber dabei, anderes Kennzeichen von der dt. Zulassungsstelle und gut is ;-)
 
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nihil-est

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Mojen @Sommer_Sun ,

ich schmeiss mich wech :):):)
An diesen Lösungsansatz hatte ich nun wirklich noch gar nicht nachgedacht. Klasse Idee. Ob klappt?!?

Gruss
 

Schildsker

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Ich stelle mir die Frage was passiert wenn ich Sommer_Suns Kennzeichen rein zufällig von der Zulassungsstelle bekomme und in Pula auf dem Parkplatz stehe....:pigeon:. Nein, Spaß. Bezahlen würde ich auch nicht. Immer diese Gedanken was wäre wenn und besser ich mach das weil es könnte ja genau das eintreten... Man(n), das Leben ist doch viel zu schön und abwechselungsreich in all seinen Facetten, da sollte man sich nicht von abhalten lassen.
 
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diavolo rosso

Guest
Hallo Schildsker,

dieser Nicht-Zufall ist sehr wohl möglich und fängt genau bei Deinen Gedanken und Vorstellungen sowie den zugehörigen Ängsten an. Du brauchst dann nur noch der Verwirklichung harren! Man kann den Teufel auch an die Wand malen - dann kommt er auch wie bestellt.

Es gibt keine Zufälle im Leben - sie sind allesamt von Gedanken und Gefühlen sowie dem kurzen Traum der Verwirklichung entstanden.
Denkt ALLE mal nach - ob Ihr auch nur bei einem einzigen Zufall nicht schon vorher Gedanken an diesen Zufall gehabt hättet. Ihr würdet nämlich den Zufall ohne diese vorherigen Gedanken gar nicht erkennen könne.

All dies beschert uns das Universum - keinesfalls ein Menschen-Gott.

Doch es ist schon beinahe hahnebüchen, mit welcher Inbrunst MANCHE in diesem Thread alle Un-Möglichkeiten herbeizubeten beschäftigt sind.
Denen wünsche ich dann fröhliches Zahlen....

liebe Grüße
vom Roten Teufel
 
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nihil-est

Guest
Mojen nochmalig,

wer wie auch immer damit persönlich umgeht ist mir an sich schlichtweg egal - ich bin kein Betroffener.

Andere hier aber sind Betroffene - oder werden es 2015, 2016, 2017..... darum geht es mir. Nur darum, warum Dritte ins offene Messer laufen lassen???

Mal kurz zu den Fakten.

Anwalt A schickt " Knöllchen " zu +100€

Frage: Warum Anwalt A?
Antwort: Ganz einfach, EU-Recht bzw. dessen nationale Umsetzung.
Recht D, seit 2010 ( daher auch der Zeitraum an sich ) lässt die Ahndung von " EU-Knöllchen " zu. Strickfehler im Gesetz, D, fliessender Verkehr alleinig. " Post " kommt ( fliessender Verkehr ) nicht von einem Anwalt sondern vom Bundesamt.
Nein, nicht nur Kroatien - auch Italien usw - includieren den ruhenden Verkehr Parken. Ergo: Kein Bundesamt sondern XY ( was ein Anwalt mit Kanzlei sein kann ) .

Frage: Aber Anwalt B sagt doch nicht zahlen
Antwort: Stimmt!!!
Anwalt B sagt sogar selber ( auf auch seiner Internetseite wie in den Medien ) die Forderung an sich ist gerechtfertigt. Also legal. Einzig bezweifelt dieser mediale Anwalt B die Rechtmässigkeit über Zeitschiene. Kurz gesagt: Kroatisches Recht Verjährung ist 5 Jahre...hätte ja auch schneller gehen können! Setzt also ( neben erklärbaren Abweichungen Gebühren/Auslagen ) etwas strittig. Es gibt noch immer kein Urteil aus D.

Frage: Was kann passieren?
1.) Man schliesst sich beispielsweise Anwalt B an und hofft auf Recht in D. Ausgang offen.
2.) Man ignoriert einfach alles

Frage: Und dann?
Nun, auch ganz einfach. Wer in D bleibt ( bzw. dessen PKW ) kann abwarten....und hoffen. Stimmt!!!
Nun, nicht minder einfach. Wer mit besagtem PKW wieder gen Kroatien reist hat ein Risiko von XY%. Nicht mehr - nicht weniger.


Frage: Was passiert im Extrem, in Kroatien?
Antwort, ganz einfach:
Das streitige Rechtsverhältnis richtet sich nach kroatischem Recht. Hiernach haftet der Fahrzeughalter für den vom Fahrer oder Halter abgeschlossenen Parkplatzvertrag durch das Nutzen der öffentlichen Parkplätze in der Stadt XYZ.
Die Verjährungsfrist für die geltend gemachten Forderungen beträgt fünf Jahre.

Lieber @Marius, beispielsweise, was die kroatische Halterhaftung betrifft könntet ihr zuträglich zum Thema sein! Bestätigt es - oder negiert es, mit Rechtsquelle. Das hilft einigen hier im Forum sicherlich. Das wär konstruktiv, sachdienlich, jenseitig des " Blöd-Niveaus ". ( Blöd-Niveaus = umgangssprachlich Boulevardpesse(niveaus) )

An die Betroffenen gerichtet: Nur ihr ( nicht A oder B im Forum ) haftet letztlich. Es ist und bleibt eure Entscheidung.


Gruss in die Runde
 
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Marius

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Ich habe das mit Anwalt A und Anwalt B jetzt gar nicht mehr gelesen.
Fassen wir einfach zusammen, damit der Strang einen Sinn hat:

Marius sagt: Niemals bezahlen, keinesfalls reagieren!
Gerd sagt: Lieber zahlen, weil sonst könnte etwas passieren!

Bisherige Erfahrung:
Marius zahlt nie Park- oder Radarstrafen,
Gerd offenbar alles, was ihm geschickt wird.
That's it. Diskussion beendet.

;-)
 

Oberfranke

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Jetzt klinke ich mich auch mal ein
a) Strafe ist rechtens,ich habe falsch geparkt
Dann zahle ich falls der Betrag sich in Grenzen
hält ( 20-30E)
b) Strafe ist mit Mahnkosten usw. und sehr hoch
( 100 und mehr Euro) überlege ich mein Fahrzeug abzumelden und mit neuen Kennzeichen wieder zuzulassen.
Fazit: neues Kennzeichen und damit keine Gefahr

Ich würde bei erhöhten Kosten noch einsehen irgend einen Anwalt Geld zu schenken.
Das bedeutet nicht das ich nicht für Kosten die rechtens sind aufkommen würde

GRUSS Oberfranke
 

claus-juergen

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Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Christl,

ein Tipp aus dem link ist sinnvoll: Den Pkw mit dem gelösten Parkticket hinter der Windschutzscheibe fotografieren.

Der Parkschein selbst ist, da auf Thermopapier gedruckt, nach zwei Jahren schon nicht mehr lesbar und somit nicht beweiskräftig.

grüsse

jürgen
 

Neptun

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.... das mache ich seit Jahren schon, als es die ersten Hinweise zu diesen dubiosen Machenschaften von Anwälten gab.
Ich dachte, das sei inzwischen hinlänglich bekannt :cool:
... auch die Abrechnungen von Mautstellen, v.a. in Italien oder die Tunnelquittungen, .... die Windschutzscheibe fotografiere ich mit dem "Pickerl" .... usw.

Es ist doch inzwischen so, dass man alles und jedes aufbewahren oder dokumentieren muss :confused:

Den Parkbeleg kann man ja kopieren, Scanner und Drucker zu Hause oder Fotokopierer,
dann den Parkbeleg aufkleben, abheften ....
.... auch für Quittungen von Artikeln vom Aldi oder sonstwo, die man aufbewahren sollte wegen evtl. Garantie. Die werden auch oft nur auf Thermopapier gedruckt ....
 
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