Mojen nochmalig,
wer wie auch immer damit persönlich umgeht ist mir an sich schlichtweg egal - ich bin kein Betroffener.
Andere hier aber sind Betroffene - oder werden es 2015, 2016, 2017..... darum geht es mir. Nur darum, warum Dritte ins offene Messer laufen lassen???
Mal kurz zu den Fakten.
Anwalt A schickt " Knöllchen " zu +100€
Frage: Warum Anwalt A?
Antwort: Ganz einfach, EU-Recht bzw. dessen nationale Umsetzung.
Recht D, seit 2010 ( daher auch der Zeitraum an sich ) lässt die Ahndung von " EU-Knöllchen " zu. Strickfehler im Gesetz, D, fliessender Verkehr alleinig. " Post " kommt (
fliessender Verkehr ) nicht von einem Anwalt sondern vom Bundesamt.
Nein, nicht nur Kroatien -
auch Italien usw - includieren den
ruhenden Verkehr Parken. Ergo: Kein Bundesamt sondern XY ( was ein Anwalt mit Kanzlei sein kann ) .
Frage: Aber Anwalt B sagt doch nicht zahlen
Antwort: Stimmt!!!
Anwalt B sagt sogar selber ( auf auch seiner Internetseite wie in den Medien ) die Forderung an sich ist gerechtfertigt. Also legal. Einzig bezweifelt dieser mediale Anwalt B die Rechtmässigkeit über Zeitschiene. Kurz gesagt: Kroatisches Recht Verjährung ist 5 Jahre...hätte ja auch schneller gehen können! Setzt also ( neben erklärbaren Abweichungen Gebühren/Auslagen ) etwas strittig. Es gibt noch immer kein Urteil aus D.
Frage: Was kann passieren?
1.) Man schliesst sich beispielsweise Anwalt B an und hofft auf Recht in D. Ausgang offen.
2.) Man ignoriert einfach alles
Frage: Und dann?
Nun, auch ganz einfach. Wer in D bleibt ( bzw. dessen PKW ) kann abwarten....und hoffen. Stimmt!!!
Nun, nicht minder einfach. Wer mit besagtem PKW wieder gen Kroatien reist hat ein Risiko von XY%. Nicht mehr - nicht weniger.
Frage: Was passiert im Extrem, in Kroatien?
Antwort, ganz einfach:
Das streitige Rechtsverhältnis richtet sich nach kroatischem Recht. Hiernach haftet der
Fahrzeughalter für den vom Fahrer oder Halter abgeschlossenen Parkplatzvertrag durch das Nutzen der öffentlichen Parkplätze in der Stadt XYZ.
Die Verjährungsfrist für die geltend gemachten Forderungen beträgt
fünf Jahre.
Lieber
@Marius, beispielsweise, was die kroatische
Halterhaftung betrifft könntet ihr zuträglich zum Thema sein! Bestätigt es - oder negiert es, mit Rechtsquelle. Das hilft einigen hier im Forum sicherlich. Das wär konstruktiv, sachdienlich, jenseitig des " Blöd-Niveaus ". ( Blöd-Niveaus = umgangssprachlich Boulevardpesse(niveaus) )
An die Betroffenen gerichtet: Nur ihr ( nicht A oder B im Forum ) haftet letztlich. Es ist und bleibt
eure Entscheidung.
Gruss in die Runde