Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

ante2014

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Hallo,
immer mal wieder Thema hier, kurz zusammengefasst:


WDR 2 Quintessenz - Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Von Martin Rapp

Andere Länder, andere Regeln: Wer mit dem Auto im Sommer ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den dort geltenden Vorschriften vertraut machen. Selbst einfache Verkehrsvergehen können teuer werden. Und die Flucht nach Hause schützt vor Strafe nicht.

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Polizistin in Italien stellt Knöllchen aus

Üppige Strafen
Bußgelder sind in anderen Ländern oft deutlich höher als in Deutschland. Laut ADAC kostet beispielsweise das Telefonieren am Steuer in den Niederlanden 230 Euro, während hierzulande nur 60 Euro fällig wären. Wer dort 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss mit 160 Euro Strafe rechnen, in Deutschland lediglich mit 35 Euro. In einigen Ländern macht man sich zudem schneller strafbar als in der Heimat. So gelten etwa in Schweden und Norwegen deutlich geringere Promillegrenzen, und in osteuropäischen Staaten ist oft gar kein Alkohol am Steuer erlaubt.

Neben den auch in Deutschland üblichen Vergehen können Autofahrer im Ausland aber auch in ganz besondere Fallen tappen. So müssen etwa in Griechenland, der Türkei, Bulgarien und Rumänien Feuerlöscher mitgeführt werden. In Kroatien sind sogar Ersatzglühbirnen für Front- und Heckscheinwerfer vorgeschrieben. In vielen Ländern ist auch tagsüber das Fahren mit Licht Vorschrift. Generell gilt: Jeder Autofahrer, der ins Ausland aufbricht, sollte sich vorher zum Beispiel bei Autoclubs über die spezifischen Regeln informieren.

Zahlung sofort
Werden Autofahrer im Ausland beim Verstoß gegen Verkehrsregeln erwischt, werden sie oft direkt zur Kasse gebeten. Und eine schnelle Zahlung kann in einigen Ländern sogar die Geldstrafe verringern. Eine Übersicht über die Rabatte für Bußgelder hat der ADAC veröffentlicht.

Keine Punkte
Außer einer Geldstrafe müssen deutsche Autofahrer nach der Rückkehr keine weiteren Konsequenzen für Verkehrsvergehen im Ausland fürchten. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Im Ausland ausgesprochene Fahrverbote gelten nur dort. Selbst wenn der Führerschein nach schwereren Delikten zur Durchsetzung eines Fahrverbots einbehalten wird, muss er anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Deutschland zur Rückgabe geschickt werden.

Bußgeldbescheid von auswärts
Wer hofft, durch die Heimkehr den ausländischen Behörden zu entgehen, wird immer häufiger enttäuscht. Seit 2010 können Bußgelder aus anderen EU-Ländern ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Zu diesem Betrag gehören auch Gebühren, so dass ein relativ geringer Verstoß etwa durch Kosten für die Übersetzung und Zustellung des Bescheids im Ausland diese Grenze schnell überschreiten kann. Dabei müssen die ausländischen Behörden den Bußgeldbescheid in deutscher Sprache zustellen. Außerdem muss der Beschuldigte die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Aber selbst wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, sollte man den Bescheid nicht einfach ignorieren oder gar wegwerfen, sondern einen Fachmann zu Rate ziehen – also entweder beim Autoclub nachfragen oder einen Anwalt kontaktieren.

Zahlen oder nicht?

Grundsätzlich können nur Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden und dabei auch nur für Delikte im fließenden Verkehr. Bei Parkverstößen kommen die ausländischen Behörden durch Amtshilfe nicht an die Adresse des Halters, anders als etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholdelikten. Wenn der Vollstreckungsbescheid Fehler wie einen Zahlendreher beim Kennzeichen aufweist oder Tempoverstöße durch Radarbilder belegt werden, auf denen der Fahrer nicht erkennbar ist, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die deutschen Behörden verzichten dann auf die Vollstreckung.

Nachtragende Behörden


Uneinsichtige Verkehrssünder müssen sich allerdings bewusst sein, dass es beim Verzicht auf die Vollstreckung nur um das Eintreiben durch deutsche Behörden geht. Wer einen Strafzettel im Ausland nicht bezahlt und bei einer späteren Reise etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, muss mit der sofortigen Vollstreckung rechnen, meist mit hohen Strafgebühren. Diese Gefahr droht Nichtzahlern auch in den Ländern, die als Nicht-EU-Mitglied ohnehin keine Geldstrafen in Deutschland vollstrecken lassen dürfen. Und dieses Schicksal kann einen noch lange nach dem eigentlichen Vorfall ereilen. In Italien beispielsweise kann die Geldbuße bis fünf Jahre nach dem Vergehen eingetrieben werden. Und die nachträgliche Verfolgung droht dann auch bei Parktickets.
 

ante2014

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Also, zahlen sie nicht..
Ich war gestern bei der kroatischen Polizei. Keine angst bei den Kontrollen.
Wir haben damit nicht zu tun, war die Antwort. Etwas anderes wäre wen die strafe von der Polizei selbst käme.
 

fred7

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Hallo carapa,

bei der von dir genannten Firma handelt es sich - wie schon oben erwähnt - um ein Privatunternehmen, das von den zuständigen öffentlichen Trägern (Staat, Bezirk Kommune) gegen Entgelt das Recht zur Parkraumbewirtschaftung erworben hat. Da ich vom kroatischen Recht keine blasse Ahnung habe, kann ich hinsichtlich des Rechtscharakters der Knöllchenforderung nur raten!!

Möglicherweise verwendet die Firma in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, wonach eine höhere Gebühr fällig wird, wenn jemand ohne gültigen Parkschein parkt. Die Forderung wäre dann rein zivilrechtlicher Natur. Die Firma müsste beweisen, dass du unberechtigt geparkt hast. Dies kann mittels Zeugenbeweises durch Vernehmung der/s ParkwächterIn/s geschehen. Dies ist eine komplizierte Geschichte: Wer kann sich daran erinnern, welches Fahrzeug er vor Jahren ohne gültigen Parkschein gesehen hat? Denkbar sind auch aufwendige Fotodokumentationen oder ein Videoclip ...

Möglicherweise könnte die Firma - der Fantasie sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt - in ihrem Privatbereich kraft Verleihung auch hoheitlich tätig geworden sein. Dann würde es sich aber um eine Forderung der öffentlichen Hand handeln, die dann wiederum an die Firma abgetreten worden sein müsste, damit sie die Forderung geltend machen kann. Hoheitlich tätige Personen (Polizisten, Politessen) geniessen aufgrund ihrer 'Tätigkeit kraft Amtes' einen Glaubwürdigkeitsbonus als Zeugen. Aber auch in dem Fall bleibt es letztlich bei einer privaten Forderung, die eingeklagt werden kann. - Soweit ich den verlinkten Beitrag verstehe, handelt es sich dabei immer um Forderungen der öffentlichen Hand.

Da ich den Parkschein noch habe, warte ich jedenfalls auf eine Klage und die entsprechende Beweisaufnahme. Allerdings habe ich ganz erhebliche Bedenken bezüglich der Redlichkeit der ganzen Geschichte - und das ist der Grund, weshalb ich sie hier zur Sprache gebracht habe. Nach Erhalt der Kostennote, habe ich bei der Kanzlei angerufen, den Sachverhalt geschildert und um einen Rückruf gebeten. Ein solcher ist bisher nicht erfolgt.

Aufgrund dieser "Privatisiererei" der kroatischen öffentlichen Hand und der damit verbundenen Rechtlosstellung von Betroffenen ist Kroatien für mich jedenfalls als Urlaubsland erstmal erledigt.
Was sich für Rechtsanwalt Kraft rechnet, muss sich nicht für Kroatien rechnen!
 
M

Marius

Guest
Aha, deshalb ist Kroatien also fuer dich als Urlaubsland erstmal erledigt, soso, jaja, hmmm.
Was sind denn sonst noch so deine Kriterien fuer ein schoenes Urlaubsland?
 
M

Marius

Guest
Viktor, der Strang hat Potential fuer ein kleines Theaterstueck im Sonnenheim, da hoffe ich aber auf eine Reaktion von fred7, denn noch bin ich ruhig. ;-)
 

wlanrouter

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Da muss doch bei einigen in der Zwischenzeit was geschehen sein. Bitte schreibt kurz wie ihr vorgegangen seid und was bis jetzt rausgekommen ist. Bitte auch wenn nichts gesehen ist!
 
M

Marius

Guest
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, wlanrouter, komisches gefuehl uebrigens, sich direkt mit einem wlanrouter zu unterhalten ;-)

Meine Antwort war direkt auf das Strangthema gerichtet. Knoellchen aus dem Ausland bezahle ich prinzipiell nicht, und meistens bekomme ich sie erst gar nicht nachgeschickt. Ich habe nicht gecheckt, dass du dich explizit auf die Schreiben vom Berliner Anwalt beziehst.

Aber Juergen hat ja schon geantwortet.
 

Schildsker

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WDR 2 Quintessenz - Unangenehme Post: Knöllchen aus den Ferien
Von Moritz Seidel

Wer im Urlaub gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, muss damit rechnen, dass das Knöllchen auch zu Hause ankommt und bezahlt werden muss. Seit dem Frühjahr 2013 können die Behörden der EU-Länder Halterdaten ausländischer Sünder mit Hilfe einer Datenbank ermitteln. Das macht es ihnen leichter, den Besitzer eines Fahrzeugs ausfindig zu machen und zur Kasse zu bitten.

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Frau bekommt in Italien einen Strafzettel

Ignorieren können Verkehrssünder zugestellte Knöllchen schon seit 2010 nicht mehr. Seitdem unterstützen sich die Länder gegenseitig dabei, die Strafen einzutreiben. Wer nicht zahlt, kann in Deutschland schlimmstenfalls Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen.

Für welche Verstöße gelten diese Regelungen?

Geldstrafen und Bußgelder ab 70 Euro, die in anderen EU-Ländern verhängt wurden, können auch in Deutschland vollstreckt werden. Verstöße in Österreich sogar schon ab einer Buße von 25 Euro. Die Behörden können auf die EU-Datenbank zugreifen, sobald es sich bei dem Delikt um einen Tempoverstoß, das Fahren ohne Gurt oder Schutzhelm, die Missachtung einer roten Ampel, das Befahren eines gesperrten Fahrstreifens (etwa einer Busspur), Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder Telefonieren während des Fahrens handelt. Falsch geparkte Fahrzeuge erlauben keinen Zugang. Ohne Zugriff sind auch Behörden aus nicht EU-Ländern wie der Schweiz oder Norwegen.

Welche Strafen drohen?

Wegen einer Verkehrssünde im Ausland kann kein Fahrverbot in Deutschland verhängt werden. Auch Punkte in Flensburg werden nicht vergeben. Aber die Geldbußen können empfindlich hoch sein. Wer in Norwegen 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt dafür mindestens 430 Euro. Und wer in Dänemark alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle gerät, muss immer einen ganzen Netto-Monatsverdienst abgeben. Da in vielen Ländern zudem andere Regeln gelten als in Deutschland, sollte man sich vor dem Urlaub gut über Abweichungen informieren. Sonst kann es schnell teuer werden.

Kann ich Widerspruch einlegen?

Damit ein Bußgeldbescheid gültig ist, muss er in Deutschland auch in deutscher Sprache zugestellt werden, sonst muss die Strafe nicht bezahlt werden. Zudem gilt: Betroffene haben grundsätzlich das Recht, bei der ausländischen Behörde Einspruch einzulegen. Wenn der Einspruch jedoch als nicht berechtigt angesehen wird, dann wird zusätzlich zum Bußgeld ein Aufschlag fällig. Zudem können ausländische Behörden bei erneuter Einreise den Fall neu aufrollen.

Bescheide von privaten Unternehmen auch zu zahlen?

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Ja. In manchen Ländern, zum Beispiel in Italien, hat der Staat private Inkasso-Firmen beauftragt, die Bußgelder einzusammeln. Zwar erhalten diese Firmen dann keine Amtshilfe, aber es gilt: Wer nicht zahlt und später wieder in das Land einreist, kann oft noch nach mehreren Jahren belangt werden. In Italien auch noch nach fünf Jahren.
 

claus-juergen

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hallo Schildsker,

trotz deiner Auflistung gilt nach wie vor: In Deutschland gibt es keine Halterhaftung! Wer also nicht eindeutig als Fahrer, der den Verkehrsverstoß im Ausland begangen hat, festgestellt ist, braucht nicht zu bezahlen.

grüsse

jürgen
 

Sommer_Sun

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>Ja. In manchen Ländern, zum Beispiel in Italien, hat der Staat private Inkasso-Firmen beauftragt, die Bußgelder einzusammeln. Zwar erhalten diese >Firmen dann keine Amtshilfe, aber es gilt: Wer nicht zahlt und später wieder in das Land einreist, kann oft noch nach mehreren Jahren belangt >werden. In Italien auch noch nach fünf Jahren.

Ein neues, hübsches Nummernschild ohne Steinschläge (mit anderen Zahlen natürlich!), ist sinnvoller als Abzocker zu fördern. ;)
 
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Tommuc

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Wegen der Halterhaftung noch zwei Anmerkungen:
Halterhaftung gibt es bei uns nicht bei Verstößenen aus dem fließenden Verkehr. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr (Parkverstöße und z.T. Feinstaub-Verstöße) gibt es auch bei uns die Halterhaftung nach § 25a StVG, allerdings nur für die Kosten des Verfahrens.
Weil es bei uns keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen gibt, wird so etwas in D nicht vollstreckt, das ist richtig. Im Verursacherland selbst bleibt der Vorwurf aber bestehen und kann bei einer erneuten Einreise dann natürlich auch verfolgt werden.

Grüße
Tom
 
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