Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

trader

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@trader
Wenn du wirklich Rechtsberatung suchst, bist du hier ja sowieso falsch.

Ich suche nicht wirklich eine Rechtsberatung. Ich habe aber hier immer wieder gelesen, man soll sich wieder melden um die anderen über den Stand der Dinge zu informieren und ein Gerichtsbeschluss kam hier meines Wissens nach noch nicht vor. Ich werde wahrscheinlich nach vielen Jahren einfach zahlen. Ist doch viel billiger als sich eine Rechtsberatung einzuholen.
 

Michael

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Die OBALA I LUČICE d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, Zahlungen für die OBALA I LUČICE d.o.o entgegen zu nehmen (Geldempfangsvollmacht).

Die Auskunft über die Halterdaten wird auf Antrag der OBALA I LUČICE d.o.o., vertreten durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei Kraft, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in einem dafür vorgesehenen Auskunftsverfahren erteilt.

Hinweis: Wird der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Kraft nicht vollständig und fristgerecht nachgekommen, muss mit einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden.

Dies kann durch vollständige und fristgerechte Zahlung vermieden werden. Die Angelegenheit ist dann erledigt.

Quelle
 

trader

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Die OBALA I LUČICE d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, Zahlungen für die OBALA I LUČICE d.o.o entgegen zu nehmen (Geldempfangsvollmacht).

Die Auskunft über die Halterdaten wird auf Antrag der OBALA I LUČICE d.o.o., vertreten durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei Kraft, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge in einem dafür vorgesehenen Auskunftsverfahren erteilt.

Hinweis: Wird der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Kraft nicht vollständig und fristgerecht nachgekommen, muss mit einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden.

Dies kann durch vollständige und fristgerechte Zahlung vermieden werden. Die Angelegenheit ist dann erledigt.

Quelle

Ja, hab das auch gefunden. Verstehe auch nicht, warum der Rechtsverdreher Vinkovic aus Pula das bei mir in die Hand genommen hat. Ich denke aber, dass es auch nichts bringt sich an die Kanzlei Kraft zu wenden, billiger wird es dann auch nicht. Etwas eigenartig finde ich das aber auch.
 

claus-juergen

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hallo trader,

mit Kraft habe ich schon vor Jahren telefoniert. Mach das mal. Du lachst dich tot. :)

Am Kudamm befindet sich eh nur ein Briefkasten. Ob die Telefonnummer 030 30811710 noch existent ist, kann ich dir nicht sagen. Wenn ja, wirst du den Herrn gleich selbst am Telefon haben. Büroangestellte gibt es nicht. ;)

grüsse

jürgen
 

trader

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hallo trader,

mit Kraft habe ich schon vor Jahren telefoniert. Mach das mal. Du lachst dich tot. :)

Am Kudamm befindet sich eh nur ein Briefkasten. Ob die Telefonnummer 030 30811710 noch existent ist, kann ich dir nicht sagen. Wenn ja, wirst du den Herrn gleich selbst am Telefon haben. Büroangestellte gibt es nicht. ;)

grüsse

jürgen

Gut, das glaube ich schon. Wegen den Rechtsanwälten mache ich mir auch keine Sorgen, aber der Gerichtsbeschluss ist schon eine andere Kategorie.
 

trader

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Kenne mich da jetzt nicht ganz so gut aus, denke aber dass man mit dem Gerichtsbeschluss dann auch in Kroatien vollstrecken kann.
 

Luppo

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Da gebe ich Dir grundsätzlich recht, wer will schon den netten Herren vor der Türe stehen haben?
Nur in diesem Falle ist die Wahrscheinlichkeit nun mal sehr gering, dass er vor der Türe steht.
Von daher ist es eine Überlegung wert.
 

trader

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Eigentlich will ich mich nicht mit dem kroatischen Staatswesen anlegen, das ist eher mein Problem. Offensichtlich wurde ja jetzt die Forderung amtlich bestätigt. Fahre jedes Jahr nach Kroatien und bin wie gesagt auch im Grundbuch eingetragen.
 

Michael

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@trader
Wie hoch war eigentlich die ursprüngliche Strafe, und wie ist jetzt die aktuelle Forderung?
 
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nihil-est

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Mojen @trader ,

zumindest so weit ich es verstanden habe, ausdrücklich.

Du hast 2 Grundprobleme in deiner urpersönlichen Ausgangslage welche abgewogen werden wollen.

Statt zuvor im Strang, illegal Praxis der Notare, ist jetzt ein Amtsgericht am Start. Unterste jur. Ebene, zugegeben.
Dein Nachteil, EuGH-Urteil zieht nicht. Erwartungsgem. geht man nun neue Wege. Einer der ersten Betroffenen bist Du im so gesehen jur. Neuland.

Eine Halterverfolgung gibt es in D nicht für diese Art Verkehrsverstösse. Ablage P könnte man vorschnell meinen. Vollstreckbar in D ist ja nur die halbe Miete.
Kann ein kroat. Titel in Kroatien, so rechtsgültig geworden in HR auch dortig vollstreckt werden?
Machst Du nix, so wird der Titel mindestens in HR gültig.


Gretchenfrage ist also zu was würde dich das Amtsgericht in Kroatien verurteilen?
a.) Zahle 20€+Gerichtskosten
Wie alle in Kroatien auch so schuldig.

b.) Zahle 20€+Gerichtskosten + sinnfreie Ermittlungen einer Haltersuche in D per gegnerischer beauftragter Vertretung Herr RA XY?

Genau hier wird es ja " haarig ". Basis welcher Rechtsgrundlage würde ein kroatisches Amtsgericht die angegebenen Kosten der Gegenseite akzeptieren können?
Das kroat. Amtsgericht muss sicherlich nicht jeden Kostenbestandteil der Gegenseite akzeptieren und kann diese sogar streichen, genauer, so würde ein dt. Amtsgericht es machen.
Meint also letztlich die Gegenseite bleibt auf einem Teil der Kosten schlichtweg sitzen was den Batzen der aktuellen Forderung ausmachen dürfte.

Somit, Streitwert. Der Streitwert wär reduziert. Neuberechnung ger. Kosten zu Lasten der Gegenseite.

Mit anderen Worten, vereinfacht, Du könntest sogar Geld zur aktuellen Forderung sparen selbst wenn Du verurteilst werden würdest. Die " Chance " besteht.
So Du also eine gute Portokasse nebst der notwendigen Nerven hast den Ärger durch zu stehen..........machen.


Gruss

Gerd
 

trader

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Mojen @trader ,

Genau hier wird es ja " haarig ". Basis welcher Rechtsgrundlage würde ein kroatisches Amtsgericht die angegebenen Kosten der Gegenseite akzeptieren können?
Das kroat. Amtsgericht muss sicherlich nicht jeden Kostenbestandteil der Gegenseite akzeptieren und kann diese sogar streichen, genauer, so würde ein dt. Amtsgericht es machen.
Meint also letztlich die Gegenseite bleibt auf einem Teil der Kosten schlichtweg sitzen was den Batzen der aktuellen Forderung ausmachen dürfte.

Gerd

Hallo,

danke für die umfangreiche Antwort. Offensichtlich hat aber eben das Amtsgericht die Kosten der Gegenseite akzeptiert. Zumindest die Zahlungsaufforderung ist so beziffert.

Aber im Grunde genommen lautet das Fazit. Es darauf ankommen lassen und weiter nichts tun, ok.
 
N

nihil-est

Guest
Mojen @trader ,

die Klageerhebung, nebst Kosten, ist ungleich der im Urteil anerkannten Kosten (D, wird in HR auch nicht sonderlich anders sein).

In D fliessen Kosten in den Streitwert zuerst einmal ungeprüft/veranschlagt mit ein. Macht ja auch Sinn.
Welche Kosten aber das Gericht anerkennt ist eine ganz andere Sache, kann also auch Kürzungen vornehmen da ungerechtfertigte Posten enthalten sind. Klassische Beispiele hierzu sind Sätze, veranschlagte Gutachterkosten etc

Zu deinem Fazit. Ist deine urpersönliche Ausgangslage ausreichend hinterfragt ( Geld, Zeit, NERVEN !! ), ja, dann lasse es darauf ankommen.

Bekomme es nicht in den falschen Hals, Pardon, ich bei gleicher Ausgangslage würde es darauf ankommen lassen. Da jur. Neuland - die Gegenseite kann übrigens noch immer einen Rückzieher machen was wir einmal nicht vergessen wollen.


Ich drücke dir ( Auf hoher See und vor Gericht..... ) auf jeden Fall beide Daumen.
Würde mich freuen wenn Du - wie auch immer - uns im Forum weiter informierst.



Gruss


Gerd
 

Michael

aktives Mitglied
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Egal wie man es dreht und wendet,
das Einfachste ist es, die Parkstrafe sofort zu bezahlen.
Das spart Zeit, Nerven und letztendlich auch Geld.
 

trader

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Mojen @trader ,

die Klageerhebung, nebst Kosten, ist ungleich der im Urteil anerkannten Kosten (D, wird in HR auch nicht sonderlich anders sein).

In D fliessen Kosten in den Streitwert zuerst einmal ungeprüft/veranschlagt mit ein. Macht ja auch Sinn.
Welche Kosten aber das Gericht anerkennt ist eine ganz andere Sache, kann also auch Kürzungen vornehmen da ungerechtfertigte Posten enthalten sind. Klassische Beispiele hierzu sind Sätze, veranschlagte Gutachterkosten etc

Zu deinem Fazit. Ist deine urpersönliche Ausgangslage ausreichend hinterfragt ( Geld, Zeit, NERVEN !! ), ja, dann lasse es darauf ankommen.

Bekomme es nicht in den falschen Hals, Pardon, ich bei gleicher Ausgangslage würde es darauf ankommen lassen. Da jur. Neuland - die Gegenseite kann übrigens noch immer einen Rückzieher machen was wir einmal nicht vergessen wollen.


Ich drücke dir ( Auf hoher See und vor Gericht..... ) auf jeden Fall beide Daumen.
Würde mich freuen wenn Du - wie auch immer - uns im Forum weiter informierst.



Gruss


Gerd

Danke für deine Meinung!
 

trader

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Egal wie man es dreht und wendet,
das Einfachste ist es, die Parkstrafe sofort zu bezahlen.
Das spart Zeit, Nerven und letztendlich auch Geld.

Das ist klar, mache ich auch immer brav. Habe erst letzte Woche einen Strafzettel per Überweisung bezahlt.
Die offenen Forderungen sind aus dem Jahr 2013, da ist mir wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen.
 
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