Mojen
@trader ,
zumindest so weit ich es verstanden habe, ausdrücklich.
Du hast 2 Grundprobleme in deiner urpersönlichen Ausgangslage welche abgewogen werden wollen.
Statt zuvor im Strang, illegal Praxis der Notare, ist jetzt ein Amtsgericht am Start. Unterste jur. Ebene, zugegeben.
Dein Nachteil, EuGH-Urteil zieht nicht. Erwartungsgem. geht man nun neue Wege. Einer der ersten Betroffenen bist Du im so gesehen jur. Neuland.
Eine Halterverfolgung gibt es in D nicht für diese Art Verkehrsverstösse. Ablage P könnte man vorschnell meinen. Vollstreckbar in D ist ja nur die halbe Miete.
Kann ein kroat. Titel in Kroatien, so rechtsgültig geworden in HR auch dortig vollstreckt werden?
Machst Du nix, so wird der Titel mindestens in HR gültig.
Gretchenfrage ist also zu was
würde dich das Amtsgericht in Kroatien verurteilen?
a.) Zahle 20€+Gerichtskosten
Wie alle in Kroatien auch so schuldig.
b.) Zahle 20€+Gerichtskosten + sinnfreie Ermittlungen einer Haltersuche in D per gegnerischer beauftragter Vertretung Herr RA XY?
Genau hier wird es ja " haarig ". Basis welcher Rechtsgrundlage würde ein kroatisches Amtsgericht die angegebenen Kosten der Gegenseite akzeptieren können?
Das kroat. Amtsgericht muss sicherlich nicht jeden Kostenbestandteil der Gegenseite akzeptieren und kann diese sogar streichen, genauer, so würde ein dt. Amtsgericht es machen.
Meint also letztlich die Gegenseite bleibt auf einem Teil der Kosten schlichtweg sitzen was den Batzen der aktuellen Forderung ausmachen dürfte.
Somit, Streitwert. Der Streitwert wär reduziert. Neuberechnung ger. Kosten zu Lasten der Gegenseite.
Mit anderen Worten, vereinfacht, Du könntest sogar Geld zur aktuellen Forderung sparen selbst wenn Du verurteilst werden würdest. Die " Chance " besteht.
So Du also eine gute Portokasse nebst der notwendigen Nerven hast den Ärger durch zu stehen..........machen.
Gruss
Gerd