Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Skiddy

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Weil mich kürzlich jemand darum gebeten hat und ich der Bitte gerne nachgekommen bin:

Bei der Einzahlung der Parkstrafe (in der Regel zwischen 90 und 150 Kuna) besteht aufgrund der Überweisungskosten aus dem Ausland die Gefahr, dass nicht der gesamte erforderliche Betrag am Empfängerkonto ankommt.
Kroatien ist zwar im SEPA, diese Überweisungen werden aber als Fremdwährungsüberweisungen behandelt, wodurch die ÜW-Kosten den Einzahlungsbetrag sogar überschreiten können.

Wer also möchte, für den kann ich die Überweisung von meinem kroatischen Privatkonto vornehmen und derjenige überweist mir den Betrag in Euro einfach auf mein österreichisches Konto. Das kostet erstens nichts, und zweitens kommt dann exakt die Parkstrafe beim Parkplatzbetreiber an. Bei Leuten, die neu im Forum sind, muss ich freilich auf Vorab-Einzahlung bestehen, bei denen, die schon länger hier sind, ist es mir egal.

Die Kontonummer der diversen Parkplatzbetreiber ist i.A. auf deren Webseite ersichtlich und ihr bekommt natürlich auch die Einzahlungsbestätigung.
Ich benötige dafür von euch euren Namen, das Kennzeichen, das Datum der Übertretung sowie natürlich den Betrag.

Warum ich das mache? Weil man diesen Anwaltshalunken so viel Steine wie nur möglich in den Weg legen muss. :)

Lieber Marius, an dieser Stelle möchte ich mich nochmal ganz herzlich für deine Bemühungen und deine Zeit bedanken! Das Angebot, die Parkstrafe von deinem Konto aus zu überweisen ist wirklich nett und ich schlafe jetzt -da dieser Beleg nun in meinem Ordner abgeheftet ist- bestimmt noch besser :)
 

ochsensepp

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Aloha together

Die Sache nimmt ja gerade im Moment wieder richtig Fahrt auf!!!

Wie schon mal vorher beschrieben, habe ich ein Urteil vom Amtsgericht Zadar bekommen.
Das Gericht hat entschieden, dass ich sowohl die Parkstrafe von 56 Kuna + Verzugszinsen seit 2013 zu bezahlen habe, als auch die Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Übersetzungsgebühren!
Hab grad das Schreiben nicht zur Hand, aber so um die 2750 Kuna insgesamt ....
Ebenfalls hätte ich einen "Bevollmächtigten" in Kroatien ernennen sollen, über den die weitere "Korrespondenz" laufen sollte.
Wenn ich dem nicht nachkomme, würde das Gericht diesen Bevollmächtigten (natürlich auf meine Kosten) bestimmen.
Im Juli findet eine Anhörung am Amtsgericht Zadar zu meinem Fall statt!

Somit habe ich mich entschlossen, über den ADAC einen Anwalt zu nehmen um die Sache für mich "auszufechten".
Nach Rücksprache mit dem Anwalt könnte/sollte es so laufen, dass ich die Parkstrafe inkl. Verzugszinsen zahlen muss, aber die Gebühren evtl. als unrechtmäßig abgeschmettert werden ==> ich hoffe, es läuft so und die Sache ist endgültig vom Tisch!
Es soll ja auch schon ein Urteil vom Amtsgericht Pula dazu geben (ADAC-Homepage), welches aber zum damaligen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war.

Aussage vom Anwalt zu meinem Fall war ......... aus dem Urteil des kroatischen Amtsgerichtes kann ein EU-Vollstreckungsbefehl entstehen, und dieser auch in Deutschland vollstreckt werden.

Es bleibt spannend ........
Interesse an weiteren Updates???
 

claus-juergen

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......... aus dem Urteil des kroatischen Amtsgerichtes kann ein EU-Vollstreckungsbefehl entstehen, und dieser auch in Deutschland vollstreckt werden.
.......
Interesse an weiteren Updates???

hallo ochsensepp,

eine Vollstreckung in Deutschland wäre ein Präzedenzfall. Ich glaub nicht dran. Halte uns in jedem Fall bitte auf dem laufenden.

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Heilige Scheisse, das wird ja immer schoener.

Natuerlich sollst du auf GAR KEINEN FALL einen Zustellungsbevollmaechtigten in Kroatien benennen und selbstverstaendlich kann dir auch keiner von einem Anwalt oder einem Gericht mal eben so „zugeteilt werden“.

Damit waere ja die Zustellungspflicht voellig ausgehebelt, also wirklich... :)

Schreib denen doch, sie sollen dir einen Pflichtverteidiger in Kroatien zuteilen! (Kleiner Scherz)
 
M

Marius

Guest
Egal, solange es noch keinen einzigen Vollstreckungsbescheid eines deutschen Gerichtes gibt - und davon habe ich, obwohl die Masche schon seit Jahren läuft, noch nie gehört, kann auch niemand exekutiert werden (ja, so sagt man bei uns in Österreich, z.B. Gehaltsexekution).
Sobald ich ein Schreiben eines deutschen (oder österreichischen) Gerichtes erhielte, würde ich sofort Einspruch erheben. Ansonsten Finger still halten.

Wenn schon eingeschriebene Briefe übernommen wurden, dann würde ich auch das kroatische Schreiben beeinspruchen, hier aber auch nur Schreiben von Gerichten und nicht von Anwälten.

Auf jeden Fall würde ich aber die Parkstrafe (und nur diese) begleichen.

Und Michael hat schon recht, wir sind hier keine Rechtsberatung. Wer echte Rechtsberatung will, sollte sich an einen Anwalt wenden und diesen bezahlen.
Hier gibt's nur gratis Meinungen, was wer tun würde. Und da handelt halt auch jeder nach seinem Wissensstand und nach seinen Erfahrungen.

Ich bin jetzt juristisch nicht so schlecht beschlagen, ich hatte schon national und international einige Forderungen aufgrund offener Rechnungen selbst zu betreiben, deshalb weiß ich, wie schwer das auf internationaler Eben ist.
De facto ist es fast unmöglich, außer bei unbestrittenen Forderungen, wie etwa Krankenhausaufenthalte und solche Dinge, die sehr gut dokumentiert sind. Um € 15,- Strafen kümmert sich international kein Gericht, um nicht zu sagen, keine Sau.
 
N

nihil-est

Guest
Das stimmt ausdrücklich @claus-juergen ,

( steht aber auch im Strang zuvor ).

Wir befinden uns nunmehr in der ersten Instanz nach EuGH-Urteil.
Also auch in dessen ( erwarteter ) Neuauflage für das Procedere.

Ich fasse es einmal recht grob zusammen. Alt&gescheitert: EuGH verneinte rechtmässigkeit kroat. Notare im Bezug auf EU-Recht Vokabel " Gericht ".

Neu jetzt, in Kroatien hat man schnell gelernt. Unbelassen. Wir haben nunmehr eine ordentl. 1. Instanz, also Gericht.

In weiten Zügen bleiben - auch da sehe ich einen Präzedenzfall - viele Fragen auch gem. EU-Recht ( Stichwort z.B. Halterhaftung ). Nicht minder aber weitere ( Stichwort z.B. Owi ). Innerhalb der EU treffen ja Rechtsräume/Rechtsansichten aufeinander.

Ich bin durchaus froh über den aktuellen Fall welchen wir hier im Forum mitlesen dürfen. Machen wir uns nix vor, es ist jur. Neuland. Wir dürfen mit dabei sein! Mitlesen wie gesagt.

Ich bin da ganz gespannt. Sage auch warum. Hier hat natürlich einjede/r sein ureigenes Rechtsempfinden, unbelassen. Mich wundert der minimale strittige Streitwert mit den unverhältnismässigen ahndenden internationalen Kosten. ( Rechtsraum D, Streitwert. Keine Ahndung, Verfahrenseinstellung. Dies als Stichwort )

Toller Fall.


Gruss

Gerd
 
M

Marius

Guest
Die EU-Gesetze sind da eigentlich ganz klar, wenn ich von jemandem ohne Wohnsitz in Kroatien Geldforderungen eintreiben will, muss ich das vor einem Gericht in seinem Wohnsitzland machen.
Ausnahme: Verträge, in denen ausdrücklich beide Vertragspartner einen Gerichtsstand vereinbaren, von so einem Vertrag kann aber bei Parkverstößen jedoch keineswegs die Rede sein, ich glaube kaum, dass jemand einen Vertrag unterschrieben hat ehe er sein Auto geparkt hat, da helfen irgendwelche Anmerkungen in nirgends einsehbaren AGBs auch nichts.

Etwas ganz anderes wäre etwa das Mieten von Häusern, Autos oder Booten, aber hier geht‘s um eine Parkstrafe. Kein Gericht in Deutschland wird euch zu einer vielfachen Geldstrafe verurteilen, alleine schon, weil auch das wichtige juristische Prinzip der Verhältnismäßigkeit längst verloren gegangen ist.

Ich denke, dass dem ganzen Spuk bald ein Ende bereitet wird, von welcher Seite auch immer.
 

ochsensepp

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Nun ja........... Recht haben und Recht bekommen......... sind manchmal 2 verschiedene Paar Schuhe
 

trader

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Hallo,

an mir hängen die Abzocker auch schon lange dran. Nun das nächste Schreiben. Vielleicht kann da jemand mit Erfahrung mal drüber sehen, sieht nämlich ziemlich bedrohlich aus.
So langsam bin ich echt am überlegen, ob es langsam nicht Zeit ist zu bezahlen. Wollte die PDF-Datei anhängen, klappt aber nicht. Hat jemand eine Idee, an was es liegen könnte ?
Danke!
 

trader

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hallo trader,

laß dich nicht verrückt machen. Es gibt keinen einzigen Fall, wo ein Halter in Deutschland wegen so einem Parkzettel in Kroatien von einem Gericht verurteilt wurde.

grüsse

jürgen

Hallo Claus-Jürgen,

danke für den Ratschlag. Ich war bisher auch ganz entspannt, was die Sache angeht. Nun kam aber ein Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht in Zadar mit der Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen. Und es ist ein Beschluss.
- Rjesenje u ime Republike Hrvatske -

Die Rechtsverdreher scheinen immer besser zu werden.
 

claus-juergen

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hallo trader,

und was ist wenn du nicht bezahlst? Standrechtliche Erschießung oder 10 Jahre Kerker?

Im Ernst. Eine Privatfirma aus Kroatien will Geld von dir. Du wohnst im Ausland. Die können nichts von dir holen.

grüsse

jürgen
 

trader

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Ausserdem finde ich nirgends die Kontonummer von der Firma Obala i Lucice doo, Zadar.
 
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