Überteuerte Forderungen aus Kroatien
Unsere Clubjuristen berichten derzeit von Tausenden Mitgliedern, die wegen Parkverstößen in Kroatien mit saftigen Forderungseintreibungen konfrontiert werden.
Hauptakteur der Forderungseintreibungen ist eine deutsche Kanzlei aus Berlin, die im Auftrag der Handelsgesellschaft "Pula Parking" handelt, deren Sitz im kroatischen Ferienort Pula ist. Grund sind Parkverstöße von deutschen Kroatien-Urlaubern, die entweder ihr Parkticket nicht bezahlt oder die zulässige Parkdauer überschritten haben.
Im Regelfall wird bereits in Kroatien eine Zahlungsaufforderung an die Scheibenwischer geheftet. Wird die Sanktion nicht bezahlt, erfolgt seitens der kroatischen Betreibergesellschaft die Beauftragung einer deutschen Anwaltskanzlei, zum Beispiel in Berlin oder Gelsenkirchen.
Der deutsche Anwalt ermittelt die Fahrzeughalter und fordert sie zur Zahlung auf. In manchen Fällen scheint es allerdings auch zu einer sofortigen Einschaltung der deutschen Anwälte zu kommen, ohne dass der Fahrer vor Ort einen Strafzettel bekommt.
Notarieller Vollstreckungsbescheid
Dass die Rechnungen nach kroatischem Recht ausgestellt und nach Deutschland an die betroffenen Halter geschickt werden, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Doch die Höhe der Rechnung ist nach Ansicht der Clubjuristen unangemessen: Neben den ausstehenden Parkgebühren in Höhe von 10 bis 40 Euro verlangt der Anwalt Rechtsverfolgungskosten von bis zu 150 Euro.
Wenn die Fahrzeughalter nicht zahlen, werden die Forderungen wieder an die Handelsgesellschaft "Pula Parking" zurückgegeben. Dann meldet sich ein kroatischer Notar aus Pula mit einem notariellen Vollstreckungsbeschluss und der Forderung, die offenen Beträge zu begleichen.
Die Höhe der Forderung ist dann inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit der Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages in Höhe von 350 Euro gedroht.
Einspruch einlegen
Selbst in Fällen, in denen die Betroffenen die anfängliche Forderung an den Anwalt zahlten, wurde das Verfahren an den Notar in Kroatien zurückgegeben. Wir empfehlen, gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss unbedingt innerhalb von acht Tagen Einspruch einzulegen. Sollten Sie auf den Beschluss nicht reagieren, kann unter Umständen die Vollstreckung in die Wege geleitet werden.
Bislang gibt es zu dieser Problematik keine bekannten Entscheidungen deutscher Gerichte, die als Präzedenzfall bezüglich der Zulässigkeit der Vollstreckung hierzulande dienen könnten. Entscheidungen kroatischer Gerichte über Einsprüche gegen solche Vollstreckungsbeschlüsse stehen ebenfalls aus.
Die Clubjuristen helfen
Unser Angebot an betroffene Mitglieder: Schicken Sie Ihren Bescheid an die Clubjuristen und Sie erhalten umfassende Informationen und einen Mustereinspruch auf Kroatisch.
• per Mail an
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• per Fax an 089/76 76 25 99
• per Post an:
ADAC e.v., Juristische Zentrale, Hansastraße 19, 80686 München
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