So, hier wieder der WDR-Qintessenz-Beitrag:
Strafzettel aus dem Ausland
Von Frank Wörner
Der Sommerurlaub ist für die meisten vorbei – trotzdem bekommen manche noch letzte Souvenirs per Post: Knöllchen! Aber nicht in allen Fällen müssen die bezahlt werden…
Vollstreckung EU-weit – mit Ausnahmen
Mittlerweile arbeiten die meisten EU-Länder zusammen und treiben für andere Staaten Bußgelder ein. In Deutschland ist dafür das Bundesamt für Justiz zuständig. Unterstützung bei der Ermittlung eines Verkehrssünders bekommen die ausländischen Behörden außerdem vom Kraftfahrt-Bundesamt, bei dem alle deutschen Fahrzeuge registriert sind. Eingetrieben werden nur Bußgelder ab 70 Euro – allerdings inklusive Verfahrensgebühren. Wenn ein anderes Land also ein Bußgeld von 40 Euro verhängt hat und 30 Euro Gebühren draufschlägt, kann es das Bußgeld in Deutschland eintreiben.
Raserei ja - Falschparken nein
Die ausländischen Behörden können damit Strafen für eine ganze Reihe von Verstößen eintreiben, etwa für zu schnelles Fahren, Telefonieren am Steuer, Trunkenheit oder das Überfahren roter Ampeln. Beim Falschparken endet die europäische Zusammenarbeit allerdings: Das Kraftfahrtbundesamt gibt die Halterdaten nämlich nur dann heraus, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Falschparken zählt nicht dazu. Allerdings gelangen ausländische Behörden manchmal auf anderen Wegen an die Daten – und fordern den Halter zur Zahlung auf.
Keine Punkte
Anders als für Verstöße in Deutschland gibt es für Vergehen im Ausland keine "Punkte" in Flensburg. Auch einen deutschen Führerschein dürfen ausländische Behörden nicht einziehen. Ein Fahrverbot können sie zwar aussprechen, das gilt dann aber nur für das Land, in dem der Verstoß begangen wurde – nicht für Deutschland. Trotzdem kann es teuer werden, denn in anderen Ländern sind die Strafen teils drastisch höher als in Deutschland.
Zahlen oder nicht?
Wer einen Strafzettel aus dem Ausland zugestellt bekommt und den Verstoß tatsächlich begangen hat, sollte die Strafe in der Regel zahlen – vor allem wenn er wieder in das betreffende Land reisen möchte. Denn selbst wenn der Halter es schafft, der Vollstreckung in Deutschland zu entkommen: Wenn er wieder ins das betreffende Land reist, kann die Strafe dort nach den jeweiligen örtlichen Gesetzen vollstreckt werden – und das oft Jahre später noch! Im Extremfall kann es sogar passieren, dass die ausländischen Behörden den Wagen beschlagnahmen, bis die Strafe beglichen ist. Wer sich Ärger ersparen will, zahlt also besser.
Ausnahme: Eindeutiger Fehler
Widerspruch sollten Autofahrer aber einlegen, wenn sie tatsächlich mit dem Vergehen nichts zu tun haben - vielleicht weil sich ein Zahlen- oder Buchstabendreher eingeschlichen hat und sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht im Ausland waren. Wer das nachweisen kann, hat gute Chancen, einer Strafe zu entgehen.
Rabatte für "Schnellzahler"
Eine kleine Sparmöglichkeit gibt es manchmal: Einige Länder reduzieren Bußgelder nämlich, wenn sie entweder noch direkt vor Ort oder recht bald nach Zustellung des Bußgeldbescheids bezahlt werden. Je nach Land sind so bis zu 50 Prozent Rabatt auf das eigentliche Bußgeld möglich sein.
Stand: 06.09.2016, 13:57