Ich gebe auch nochmals meinen Senf dazu.
Zum Büro fahre ich in eine Tiefgarage mit Zufahrt aus einer verkehrsberuhigten Zone, mit vielen Geschäften außenrum, Innenstadt halt.
Regelmäßig meint ein Vollhorst, sich vor die Zufahrt stellen zu dürfen um "kurz" seine Besorgungen zu machen.
Man wartet ein paar Minuten, zwischenzeitlich stauen sich 2-3 Fahrzeuge aus der TG heraus.
Irgendwann greift einer zum Handy und ruft die Grünen.
Wenn es gut läuft, ist der Parksünder noch vor Ort, bis die Exekutive eintrifft, die dann natürlich auch die nötigen Maßnahmen ergreift.
In einer Unterhaltung meinte der Polizist auch, jegliche Maßnahme von Privathand, wie Einparken, am weiterfahren hindern, auch Abschleppen ist der Tatbestand der Nötigung.
Auf öffentlichem Grund hat nur die Polizei Hoheitsrechte, auf Privatgrund bleibt nur der Weg der Klage (Anzeige). Fotos machen, Zeugen benennen, möglicherweise Schadenersatz beziffern, weil eigenen Termin versemmelt, usw. Jeglicher Eingriff in die Freiheit des Parksünders kann als Schuss nach hinten losgehen. Traurig, aber wahr.