Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

M

Marius

Guest
Abgesehen davon, dass es eh eine Frechheit ist, dass in Deutschland die Halterhaftung nicht zieht. :)

Ich denke die EU sollte diesen Unfug abstellen. Nichtsdestotrotz ist es aber nun mal so wie es ist. :)
 

HrSc3

neues Mitglied
Registriert seit
10. Nov. 2019
Beiträge
2
Punkte
1
Hallo,
ich habe ebenfalls einen langwierigen Konflikt mit Herrn Kuzmanovic und wollte gern um Unterstützung von jemanden mit kroatischen Sprachkenntnissen bitten. Bisher habe ich mich an die allgemeinen Empfehlungen gehalten (die Gebühr für das Parken habe ich allerdings noch nicht überwiesen. Das wurde nach meinem Kenntnisstand von Anfang 2019 noch nicht explizit empfohlen)

Ablauf:
Parkverstoß in 2015
Post vom Notar in 2016/17. ignoriert bis zum Vollstreckungsbeschluss
Vollstreckungsbeschluss in 2017 (mit Foto des Fahrzeugs und Strafzettel an der Scheibe)
Einspruch entsprechend des ADAC-Vordrucks
Anfang 2019 Brief vom Kroatischen Gericht (nach meinem Verständnis wird meinem Einspruch darin stattgegeben)
Anfang 2019 weiterer Brief von Notar
vor einigen Tagen zweiter Brief vom kroatischen Gericht (Der Einspruch wird abgelehnt(?))

der Google-Übersetzer schafft leider keine Klarheit daher die bitte an euch.

Auszug des ersten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1jf6rP6HVmXJ1g7kD-Efn3Zf2XajFOcUL/view?usp=sharing
Auszug des zweiten Gerichtsbriefs:
https://drive.google.com/file/d/1qS712tj285jgm-T4EJlqhZ6Zkpu_aIvK/view?usp=sharing

Kann mit bitte jemand sagen was genau das Gericht entschieden hat und ggf. auch die Konsequenzen abschätzen? Falls notwendig kann ich auch die vollständigen Briefe hochladen.
Danke vorab für eure Hilfe
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93
Ich kann das nur für Deutschland beantworten.

Die Polizei wird kein Abschleppen in Auftrag geben. Sie wird lediglich den Halter ausfindig machen und allenfalls versuchen, den Halter telefonisch zu erreichen, damit er den Wagen wegfährt.

Du kannst aber das Fahrzeug abschleppen lassen, sofern es sich nicht als Schikane herausstellt und deutlich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass Falschparker abgeschleppt werden.. Also wenn du kein eigenes Auto hast und den Parkplatz überhaupt nicht nutzt, wäre ein Abschleppen eine Schikane. Ansonsten darf abgeschleppt werden. (siehe hierzu das Urteil des Bundesgerichtshof vom 5.06.2009, Az: V ZR 144/08). Es ist auch zulässig, dass der Fahrer des abgeschleppten Autos diesen erst auslösen kann, wenn er dem Abschleppunternehmer dessen Kosten für das Abschleppen bezahlt hat.

Wie sieht das bei einem Kundenparkplatz mit Abschlepphinweisschild für 8 Autos aus? Muß man den Fahrer ermitteln, da nur er den Vertrag (Schild Kundenparkplatz) geschlossen hat? Warten, bis er zum KFZ zurück kommt? Und dann? Er muß sich ja nicht ausweisen. Abschleppen lassen darf ich auch nicht, da ich nicht selbst da parke und wenn, nur auf einem Stellplatz. Da muß es doch eine Regelung geben.
 
M

Marius

Guest

Der Anwalt hatte offenbar beantragt, dass du ihm seine entstandenen Kosten durch deinen Einspruch, erstattest. Dies wird in diesem Beschluss als unbegründet abgelehnt. Also gut für dich. Die Parkstrafe würde ich bezahlen, die beanstandest du ja auch nicht, wenn ich dich richtig verstehe.

Hast du in Kroatien ein Konto oder Grundbesitz, oder warum hatte der Anwalt ursprünglich eine Pfändung beantragt?
 

HrSc3

neues Mitglied
Registriert seit
10. Nov. 2019
Beiträge
2
Punkte
1
Der Anwalt hatte offenbar beantragt, dass du ihm seine entstandenen Kosten durch deinen Einspruch, erstattest. Dies wird in diesem Beschluss als unbegründet abgelehnt. Also gut für dich. Die Parkstrafe würde ich bezahlen, die beanstandest du ja auch nicht, wenn ich dich richtig verstehe.

Hast du in Kroatien ein Konto oder Grundbesitz, oder warum hatte der Anwalt ursprünglich eine Pfändung beantragt?

Danke Marius, ich glaube bei dem Thema bist du noch weit mehr Menschen eine Hilfe, als hier im Forum im Thread aktiv sind =)
Ne, ich habe in Kroatien weder Konto noch Grundbesitz.
 
H

Halbheimchen

Guest
Wie sieht das bei einem Kundenparkplatz mit Abschlepphinweisschild für 8 Autos aus? Muß man den Fahrer ermitteln, da nur er den Vertrag (Schild Kundenparkplatz) geschlossen hat? Warten, bis er zum KFZ zurück kommt? Und dann? Er muß sich ja nicht ausweisen. Abschleppen lassen darf ich auch nicht, da ich nicht selbst da parke und wenn, nur auf einem Stellplatz. Da muß es doch eine Regelung geben.

Es besteht bei der Frage, ob man auf einem privaten Parkplatz abschleppen lässt, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Vorausgesetzt, dass darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen privatenParkplatz handelt und das nicht berechtigte Nutzer abgeschleppt werden. Es kann also relativ einfach abgeschleppt werden. Das Problem ist dabei, dass der Eigentümer, der abschleppen lässt, nur das Kennzeichen kennt und damit nur den Halter ausfindig machen kann. Bezahlen muss das Abschleppen aber nur der Störer (der falsch geparkt hat) und nicht der Halter. Das wird umgangen, indem der Abschleppdienst den Wagen nur von seinem Hof freigibt, wenn der Abholer die Abschleppkosten sofort entrichtet. Diese Praxis ist rechtlich zulässig. Wir waren unlängst in München. Dort ist das Gang und Gäbe. Aber wie gesagt, ich kann das nur für D sagen.
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
791
Punkte
93
Es besteht bei der Frage, ob man auf einem privaten Parkplatz abschleppen lässt, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Vorausgesetzt, dass darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen privatenParkplatz handelt und das nicht berechtigte Nutzer abgeschleppt werden. Es kann also relativ einfach abgeschleppt werden. Das Problem ist dabei, dass der Eigentümer, der abschleppen lässt, nur das Kennzeichen kennt und damit nur den Halter ausfindig machen kann. Bezahlen muss das Abschleppen aber nur der Störer (der falsch geparkt hat) und nicht der Halter. Das wird umgangen, indem der Abschleppdienst den Wagen nur von seinem Hof freigibt, wenn der Abholer die Abschleppkosten sofort entrichtet. Diese Praxis ist rechtlich zulässig. Wir waren unlängst in München. Dort ist das Gang und Gäbe. Aber wie gesagt, ich kann das nur für D sagen.
Ok, also mit Abschlepphinweisschild darf man auf jeden Fall abschleppen lassen - man muß nur ein Abschleppunternehmen finden, das direkt vom Halter kassiert!?
 
H

Halbheimchen

Guest
Ok, also mit Abschlepphinweisschild darf man auf jeden Fall abschleppen lassen - man muß nur ein Abschleppunternehmen finden, das direkt vom Halter kassiert!?
Ganz genau. Du musst als Eigentümer/Besitzer/Mieter eines privaten Parkplatzes nicht hinnehmen, dass dich ein nicht Berechtigter an deiner Nutzung hindert, indem er selbst dort parkt. Es gibt einen Grundsatz in der Juristerei, der noch aus der Zeit des römischen Rechts um die Gezeitenwende stammt: Das Recht muss vor dem Unrecht nicht weichen. Also lass den Abschlepper kommen, wenn der seine Kosten vom Auslöser des Autos verlangt.
 
M

Marius

Guest
Ganz so einfach ist es nicht, so habe ich mich soeben belehren lassen (von einem Ösi-Abschleppunternehmer).

Behörde: Abschleppen ist erlaubt, z.B. von einem Behindertenparkplatz oder verkehrsbehinderndem Standplatz —> Abschleppen und keine Herausgabe des Fahrzeuges ohne Bezahlung

Privatperson: Der Auftraggeber hat erstmal zu bezahlen, weil die rechtliche Situation erstmal offen ist (eigentlich begrüßenswert)

Sprich, eine Privatperson hat kein Recht, jemandens Eigentum (in diesem Falle ein unter Umständen auch sehr teures Fahrzeug) einfach so zu blockieren.

Quelle: Kusmitsch Linz, Abschleppunternehmen
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Ich gebe auch nochmals meinen Senf dazu.
Zum Büro fahre ich in eine Tiefgarage mit Zufahrt aus einer verkehrsberuhigten Zone, mit vielen Geschäften außenrum, Innenstadt halt.
Regelmäßig meint ein Vollhorst, sich vor die Zufahrt stellen zu dürfen um "kurz" seine Besorgungen zu machen.
Man wartet ein paar Minuten, zwischenzeitlich stauen sich 2-3 Fahrzeuge aus der TG heraus.
Irgendwann greift einer zum Handy und ruft die Grünen.
Wenn es gut läuft, ist der Parksünder noch vor Ort, bis die Exekutive eintrifft, die dann natürlich auch die nötigen Maßnahmen ergreift.
In einer Unterhaltung meinte der Polizist auch, jegliche Maßnahme von Privathand, wie Einparken, am weiterfahren hindern, auch Abschleppen ist der Tatbestand der Nötigung.
Auf öffentlichem Grund hat nur die Polizei Hoheitsrechte, auf Privatgrund bleibt nur der Weg der Klage (Anzeige). Fotos machen, Zeugen benennen, möglicherweise Schadenersatz beziffern, weil eigenen Termin versemmelt, usw. Jeglicher Eingriff in die Freiheit des Parksünders kann als Schuss nach hinten losgehen. Traurig, aber wahr.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
20.153
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
...Wenn es gut läuft, ist der Parksünder noch vor Ort, bis die Exekutive eintrifft, die dann natürlich auch die nötigen Maßnahmen ergreift.
In einer Unterhaltung meinte der Polizist auch, jegliche Maßnahme von Privathand, wie Einparken, am weiterfahren hindern, auch Abschleppen ist der Tatbestand der Nötigung.
Auf öffentlichem Grund hat nur die Polizei Hoheitsrechte, auf Privatgrund bleibt nur der Weg der Klage (Anzeige). Fotos machen, Zeugen benennen, möglicherweise Schadenersatz beziffern, weil eigenen Termin versemmelt, usw. Jeglicher Eingriff in die Freiheit des Parksünders kann als Schuss nach hinten losgehen. Traurig, aber wahr.

hallo Michael,

den möglichen Straftatbestand der Nötigung hast du zwar als richtig erkannt.

Die Abschleppung auf dem Privatgrund kann jedoch zulässig sein. Es geht immer um die Verhältnismäßigkeit der Mitttel. Da spielen die Parkzeit, die Häufigkeit des widerrechtlichen Parkens, die Tageszeit und andere Faktoren eine Rolle. Die Polizei wird dort nie abschleppen. Du als Berechtiger kannst das machen unter den oben genannten Voraussetzungen. In keinem Fall mußt du bis zum St-Nimmerleinstag warten, bis der Egoist endlich seine Karre wegfährt.

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Natürlich musst du nicht warten, du kannst ihn auch abschleppen lassen.
Es ging aber um etwas anderes, nämlich, ob der Abschlepper den Wagen dann blockieren darf bis der Halter die Abschleppkosten bezahlt.
Wenn du also als Privater abschleppen lässt, bezahlst erstmal du und musst dann versuchen dir das Geld über eine Besitzstörungsklage vom Verursacher zurück zu holen.

So sieht jedenfalls mein Verständnis der rechtlichen Situation aus. Warum haben wir hier eigentlich noch keinen Anwalt unter uns ForumanInnen? :)
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
3.672
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Alles haben wir, Kriminalbeamte i.R., IT-Experten, Immobilienfachleute, aber keinen Rechtverdreher :-(
 
M

Marius

Guest
Abgesehen davon, dass es eh eine Frechheit ist, dass in Deutschland die Halterhaftung nicht zieht. :)

Ich denke die EU sollte diesen Unfug abstellen. Nichtsdestotrotz ist es aber nun mal so wie es ist. :)

Guck mal einer an, ich glaube, bei uns liest jemand vom EuGH mit, mein Wunsch wurde innerhalb weniger Wochen perfekt umgesetzt. Das wird zu ein paar Änderungen in D führen. ;-)
Das war's dann wohl mit dem deutschen Halter-/Fahrer-Haftungs-Trick :)

Edit: Oh, Link vergessen: https://orf.at/stories/3146533/
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top Bottom