Realo, ich verstehe dich überhaupt nicht.
Was bedeutet der Satz "Natürlich wird ein Tagessatz nach dem Einkommen gerechnet. Hat aber nichts damit zu tun wieviel er am Tag verdient." ?
Wenn du mal was anstellt, wird dich der Richter nach deinem Einkommen fragen und daraus deinen Tagessatz berechnen. Natürlich weiß er, dass du am Wochenende frei und manchmal auch Urlaub hast, daher nimmt er einfach dein Netto-Monatseinkommen und dividiert es durch 30.
Also am Beispiel Reus: Netto-Monatsverdienst insgesamt (Gehalt, Werbeverträge, Punkteprämien,...) durch 30 ==> Tagessatz.
Wenn kein Verdienst da ist, wird ein Minimaltagessatz angesetzt.
Aber egal, das hier ist ja der Tippspielstrang und genau darum werde ich mich jetzt gleich mal kümmern, heute gehts ja schon wieder weiter!