Hahaha, genau, jetzt weißt du, warum ich nicht geheiratet habe! ;-)
Aber wie gesagt, habe das da oben nicht nachgerechnet, war nur eine Vermutung, wie es vielleicht zu den unterschiedlichen Angaben kommt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema: Drei Mann erstmal zu unbedingter Haft verurteilt. BRAVO!
[h=1]Hypo-Prozess: Drei Ex-Manager verurteilt[/h]
Mit drei Schuldsprüchen hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 geendet. Die drei Ex-Vorstände der Bank wurden wegen Untreue zu einem bis dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Laut Anklage soll die Bank mit dem Aktiengeschäft 2006 um Millionen Euro gebracht worden sein - mehr dazu in
Worum ging es beim Hypo-Vorzugsaktien-Prozess?. Angeklagt waren neben der Flick-Privatstiftung die Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg. Kircher wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon bedingt. Bei ihm dürfte sein Geständnis strafmildernd gewirkt haben.
Für Kulterer gab es ein Jahr Zusatzstrafen, er war ja bereits in anderen Hypo-Prozessen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Grigg, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, erhielt mit dreieinhalb Jahren unbedingter Haft die höchste Strafe.
[h=2]Flick-Urteil wird noch erwartet[/h]Der ursprünglich ebenfalls angeklagte Ex-Vorstand Tilo Berlin wird sich gesondert vor Gericht verantworten müssen, er konnte krankheitsbedingt an der Hauptverhandlung nicht mehr teilnehmen. Das Urteil über die Flick-Stiftung wird noch erwartet.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt haben und daher wegen Untreue zu verurteilen sind. Der Schöffensenat folgte damit der Argumentation von Staatsanwalt Robert Riffel und den Gerichtsgutachtern, die Argumente der vom Gericht zugelassenen Privatgutachter wurden nicht berücksichtigt.
[h=2]Schaden in Millionenhöhe[/h]Riffel forderte am Vormittag Schuldsprüche für alle Angeklagten. Dass es Geständnisse von Kulterer und Kircher gab, habe ihn überrascht, meinte Riffel: „Es ist in diesem Verfahren etwas passiert, womit ich nie gerechnet hätte und das es noch in keinem einzigen Hypo-Verfahren gegeben hat." Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren stehe man oft vor einer Mauer des Schweigens.
Der Staatsanwalt präsentierte auch eine Zuordnung der Schadenssummen zu den Angeklagten, die sich gegenüber Prozessbeginn bei Kulterer und Grigg geändert hätten. Bei Kircher betrage der Schaden 5,11 Mio., bei Kulterer seien es 3,25 und bei Grigg 2,73 Mio. Euro. Dazu kommen noch bei jedem der drei die 2,5 Mio. Euro der Sonderdividende sowie diverse Honorare und Beratungskosten.
Zur Ausschüttung der Sonderdividende von 2,5 Mio. Euro sagte Rifffel, das sei ein „Bonus an die Aktionäre“ gewesen, ohne dass diese etwas zusätzlich geleistet hätten. Damit komme die Dividende einem Geschenk gleich. Zu der den Angeklagten ebenfalls angelasteten Bilanzfälschung erklärte der Staatsanwalt, Bilanzfälschung sei gegeben, weil der Erlös aus den Vorzugsaktien als Kernkapital und damit nicht wahrheitsgemäß dargestellt worden sei. Die Nebenabsprachen seien in diesem Zusammenhang verschwiegen worden.
[h=2]Freisprüche für Kulterer und Grigg gefordert[/h]Während Kircher auf ein mildes Urteil hoffte, beantragten die Anwälte von Kulterer und Grigg Freisprüche. Kircher-Verteidiger Richard Soyer betonte, sein Mandant sei mit der Entscheidung, ein volles Geständnis abzulegen, ein persönliches Risiko eingegangen. Soyer: „Das ist ein außergewöhnliches Verfahren, dessen Bedeutung weit über den Hypo-Ermittlungskomplex und über Österreich hinausgeht.“ Kirchers Geständnis habe zudem das Geständnis von Kulterer ausgelöst.
Anwalt Ferdinand Lanker forderte einen Freispruch für Kulterer. Er wies auf die bereits erfolgten Verurteilungen von Kulterer hin. Wie Soyer lobte auch Lanker die „Judikatur des Umbruchs, die Privatgutachten zulässt“, und wies darauf hin, dass die Expertisen von renommierten Experten erstellt worden seien. Einen Freispruch forderte auch Martin Gärtner, Verteidiger von Grigg, der bis zuletzt alle Vorwürfe bestritt. Sein Mandant sei in die Vorbereitungen nicht eingebunden gewesen und habe die Urkunden zum Zeitpunkt der Unterschrift das erste Mal gesehen.
Quelle:
http://kaernten.orf.at/news/stories/2633330/