Die Frage der Arbeitsmigration hatte ich doch auch schon gestellt.
Der Auszahlbetrag RV-Träger HR ist doch abhängig ob ausl. Anwartschaften von diesem gezahlt werden so vorhanden - oder eben nicht. Dies würde, so nicht, ein absolut verzerrtes Bild in der Statistik verursachen.
Beispiel:
Einzahljahre in HR: 10
Einzahljahre Ausland: 30
Wird vom RV-Träger nur die HR gezahlt sind das ein paar wenige Kuna für 10 Inlandsjahre, logisch.
Dann würden ja on Top für die 30 Auslandsjahre sicherlich nette Sümmchen dazukommen.
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Konkret kann ich es aus Sichtweise D sagen. Die schweizer Rente wurde aus der Schweiz gezahlt - die franz. Rente durch den dt. Rentenversicherer übernommen und ausgezahlt. So war dies damalig bei meiner unterdessen verstorbenen Mutter.
Dies hatte übrigens auch jede Menge Schreibkram zur Folge, man denke nur an alle erdenklichen Behördenschreiben bzw. der Steuererklärung usw.
Ebenfalls Strangthema Anwartschaften/Rentenansprüche Krieg. Hatten meine Eltern auch jenseitig der dt. Rentenversicherung, also anrechenbare Beträge/Einkünfte. Logisch, so man die Geburtsjahre meiner Eltern betrachtet, die waren halt aktiv dabei.
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Ebenso ist ja bislang die RV-Beitragsbemessungsgrenze HR offen. Auch dies kann mit erklärend sein für Minirenten. Bis wie vielen EP/Jahr geht diese denn überhaupt?
Das hat ja auch direkte Auswirkungen.