Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

tosca

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Mario, Lieber,

Vielleicht schaust du doch nochmal nach den Links wo das genau drin steht was Du behauptest. Du stehst momentan allein auf weiter Flur mit Deiner These, jetzt wollen wir das "bewiesen" haben. :verweis:

:bia: Grüsse Sylvi
 

Heiko705

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Und schaut man nach Infos im Internet, stößt man eben auch vielfach darauf!
 

tosca

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Auf die Schnelle selbst was gefunden.....

https://www.kroatisches-küstenpatent.com/kroatisches-kuestenpatent-gueltigkeit/

Zitat: ......Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre Bootsführerscheine untereinander an. Quelle: Website der UNECE, Unece Resolution No 40 und ECE/TRANS/…Zitat Ende

….und weiter

Zitat:….Für Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern jedoch nicht anerkannt. Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of Competence) Zitat Ende

Hier nochmal was Interessantes aus folgendem Link:
https://www.kuestenpatent-kroatien.online/küstenpatente/gültigkeit-küstenpatent/

Zitat:
…...Küstenpatente sind gültig zum Führen von Booten und Yachten auf See (am Meer)
nicht zu verwechseln mit Binnenseen, hier gelten eigene Bestimmungen
Ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist regelt das Gesetz des Landes in dem man chartert, es gibt Länder in denen kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, andere haben Vorschriften;
in Europa heisst es in allen Ländern, es gelten jene Führerscheine,
die im Heimatland des Skippers vorgeschrieben oder anerkannt sind. ….Zitat Ende

weiter steht da:

Zitat: .........….für österreichische Staatsbürger &
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich


Vorschriften & Gesetze in Österreich:
Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) können in allen Ländern, die auf der white List der IMO stehen, einen Bootsführerschein erwerben,
da Österreich keinen Meerzugang hat und somit Bootsführerscheine durch eigene Exekutive nirgends kontrollieren könnte !
Ein Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) kann somit mit dem kroatischen Boat Skipper B eine eigene Yacht international führen.

Ein Österreicher kann im Urlaub zu Freizeitzwecken mit dem kroatischen Boat Skipper B auch in anderen Ländern als in Kroatien Charteryachten, Motoryachten und Segelachten, chartern und als Skipper führen. Als Beispiel sind nicht nur die Mittelmeeranrainerstaaten wie Slowenien, Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich anzuführen, diese Bestimmungen gelten auch für Deutschland.
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Für Küstengewässer kommerziell gültige "Berufspatente" können in Österreich NICHT erworben werden, sehr wohl aber z.B. in Kroatien !


für deutsche Staatsbürger

Vorschriften & Gesetze in Deutschland:

ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge
einen deutschen Bootsführerschein haben.
Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in Europa an diese Vorschrift.
Nur im Gastland kann ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern !
Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und Segelyachten chartern. .....Zitat Ende


weitere Info für Deutsche Staatsbürger:
Zitat:
.....Gültigkeit des kroatischen Boat Skipper B für deutsche Staatsbürger
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist.....Zitat Ende

-----------------

Also weiter hab' ich nun nicht gesucht.
 
M

Marius

Guest
Ja, was man im Internet nicht alles findet, Heiko. :)

Ok, versuchen wir‘s mal so, das ist nur ein Vorschlag, ihr könnt ihn gerne auch ablehnen:

Alle, die noch nie als Österreicher oder Deutscher mit einem kroatischen Küstenpatent in Spanien, Italien oder auch außerhalb der EU mit einer Segel- oder Motoryacht gefahren sind und / oder eine gechartert haben, hören jetzt mal auf diejenigen, die das schon gemacht haben, anstatt auf die, die mit einer Falschinformation Geld verdienen.

Wäre das eine annehmbare Vorgehensweise? :)
 

tosca

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Mario, Beweise bitte..... :cool:

schau Dir mal an was ich #43 alles gefunden habe:

hier nochmal für Dich eines der Zitate von oben:
Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) können in allen Ländern, die auf der white List der IMO stehen, einen Bootsführerschein erwerben,
da Österreich keinen Meerzugang hat und somit Bootsführerscheine durch eigene Exekutive nirgends kontrollieren könnte !
Ein Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) kann somit mit dem kroatischen Boat Skipper B eine eigene Yacht international führen.
 
M

Marius

Guest
Sylvie, ich wiederhole es jetzt zum dritten Mal:

Nur, wenn du Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland bist, brauchst du einen deutschen Schein, wenn du die dt. Gewässer in der Nord- oder Ostsee befahren willst. Das bestreitet doch nun wirklich niemand!

Ansonsten nicht!
 
M

Marius

Guest
Sylvie, ich bin der Beweis, ich habe das schon oft gemacht. Ich kann dir auch Kontaktdaten geben, von Österreichern, die mit dem kroatischen Küstenpatent Schiffe auf der ganzen Welt chartern. :)
Das ist überhaupt kein Problem.

Das meine ich ernst, ich schicke dir gerne 2-3 Nummern per PN, die kannst du gerne anrufen, falls du mir nicht glaubst, dass ich das schon mehrmals gemacht habe.
 

tosca

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Sylvie, ich wiederhole es jetzt zum dritten Mal:

Nur, wenn du Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland bist, brauchst du einen deutschen Schein, wenn du die dt. Gewässer in der Nord- oder Ostsee befahren willst. Das bestreitet doch nun wirklich niemand!

Ansonsten nicht!

Lies das was ich oben geschrieben habe einfach nochmal und klicke die Links an - da steht was anderes
 

tosca

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Sylvie, ich bin der Beweis, ich habe das schon oft gemacht. Ich kann dir auch Kontaktdaten geben, von Österreichern, die Schiffe auf der ganzen Welt chartern. :)
Das ist überhaupt kein Problem.

und noch ein drittes mal für Dich lieber Mario das obige Zitat: Du bist Österreicher und/oder Kroate:, deshalb bist Du kein Beweis für deutsche Regeln:

Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) können in allen Ländern, die auf der white List der IMO stehen, einen Bootsführerschein erwerben,
da Österreich keinen Meerzugang hat und somit Bootsführerscheine durch eigene Exekutive nirgends kontrollieren könnte !
Ein Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) kann somit mit dem kroatischen Boat Skipper B eine eigene Yacht international führen.



ich kann nur das angeben was ich gelesen habe, aber ich warte gerne weiter auf einen Beweis von Dir dass es so ist wie Du schreibst, und zwar in Bezug auf Deutsche....:cool:;)
 

Heiko705

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Dass Mario das bereits gemacht hat, ist jedenfalls keineswegs ein Beweis. Man weiß ja auch, dass mancherorts beim Leihen eines Bootes gar kein Schein verlangt wird. Und die österreichische Staatsangehörigkeit ist wieder etwas Anderes.
 
M

Marius

Guest
Quelle: küstenpatent-kroatien.de

Schriftliche Bekanntgebung von Italien

1) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit österreichischer Flagge.

In diesem Fall ist das kroatische Küstenpatent auch in Italien gültig, da es von der Republik Österreich als EU-Land anerkannt wird. Wenn das Boot in Österreich eingeflaggt ist, gelten die Berechtigungen des kroatischen Führerscheins: 12 sm von der Küste (3 sm für gewerbliche Fahren), keine PS-Begrenzung. Bei Booten über 10 Mt. Länge, die ineinem italienischen Hafen fest stationieren, ist lediglich eine Meldung an die zuständige Hafenbehörde (Capitaneria di Porto) verpflichtend.


2) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit italienischer Flagge

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).

D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien mieten und führen, allerdings ohne Erwerbszweck.


3) Der Inhaber des kroatischen Küstenpatentes ist ein österreichischer Staatsbürger und steuert Boote mit einer Flagge aus einern anderen EU-Land.

Es gelten die Berechtigungen des jeweiligen EU-Landes, wo das Boot eingeflaggt ist und solange das kroatische Küstenpatent von jenem EU-Land anerkannt wird.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein!

Stand: 01.07.2012
 
M

Marius

Guest
Und so weiter...

Die offizielle Stellungnahme auf Anfrage von Italiens Seite gibt‘s auch von Spanien, Griechenland etc.

Das gilt freilich nicht nur für Österreich sondern auch für Deutsche, Slowenen oder Ungarn.

Das ist doch alles völlig logisch, ich wundere mich wirklich, dass euch das nicht einleuchtet, noch dazu wo ich (und andere mir Bekannte noch viel öfter) das schon seit Jahrzehnten machen! :)
 
M

Marius

Guest
Deutschland bestimmt nur über die eigenen Staatsbürger, die auch ihren Hauptwohnsitz in D haben UND in der Nord- oder Ostsee fahren wollen. Ich wüsste nicht, dass das Mittelmeer deutsches Staatsterritorium ist. ;-)

Ok Mallorca vielleicht, aber das ist was anderes. ;-)

Würde Deutschland die Scheine anderer Länder nicht anerkennen, würde auch niemand deutsche Scheine anerkennen (bilaterale Abkommen).
 

tosca

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Mario, ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei, für Dich als Österreicher gelten andere Gesetze als für Deutsche:

https://www.kuestenpatent-kroatien.online/küstenpatente/gültigkeit-küstenpatent/
.....ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge
einen deutschen Bootsführerschein haben.
Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in Europa an diese Vorschrift.
Nur im Gastland kann ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern !
Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und Segelyachten chartern. .....Zitat Ende


weitere Info für Deutsche Staatsbürger:
Zitat:
.....Gültigkeit des kroatischen Boat Skipper B für deutsche Staatsbürger
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist.....Zitat Ende

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Und nein, es gelten für Deutsche andere Gesetze als für Österreicher, bitte lese Dir in Ruhe nochmal durch was ich in den letzten Beiträgen zitiert und verlinkt habe. Da kannst Du das sehen.
Bitte.
 

dalmatiner

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Es ist ein Unterschied welche Staatsbürgerschaft man hat.Deutsche kann ich nur raten,den Deutschen See Schein zu machen,wenn ich auch in anderen Ländern Bootsfahren will, egal ob Dänemark oder Spanien,Nochmal der kroatische Schein ist für einen Deutschen Staatsbürger nur in Kroatien gültig.Das ist auch eine Haftungsfrage.Gruß Traudl
 
M

Marius

Guest
*facepalm*

:)

Es ist nicht zu glauben.

Ok, man sollte Traudls Ratschlag folgen, keinesfalls sollte man Hafenkapitänen, Zollämtern, Vercharterern, Versicherungen oder Anfragebeantwortungen diverser offizieller Behörden in Spanien, Italien, Montenegro, und vielen anderen Ländern glauben, die haben vermutlich alle Tomaten auf den Augen. ;-)
 
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