Schlauchboot anmelden ohne eigenen Führerschein.

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Marius

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Es gibt keine Sonderregelungen, Heiko, wie kommst du überhaupt zu dieser Behauptung???
Hast du überhaupt irgendwelche, egal welche Erfahrungen zu diesem Thema? :)
 

tosca

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Sylvie, danke für die unterhaltsame Konversation! :-*


immer wieder gerne ;) :-*

Edit: muss mich doch nochmal einmischen:
Es gibt keine Sonderregelungen, Heiko, wie kommst du überhaupt zu dieser Behauptung???
Zitat aus einem meiner Links:
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Für Küstengewässer kommerziell gültige "Berufspatente" können in Österreich NICHT erworben werden, sehrwohl aber z.B. in Kroatien !
< Weitere Informationen, bitte auf bmvit klicken.
 

Heiko705

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Wie oft denn noch?

Ein Österreicher kann im Urlaub zu Freizeitzwecken mit dem kroatischen Boat Skipper B auch in anderen Ländern als in Kroatien Charteryachten, Motoryachten und Segelachten, chartern und als Skipper führen. Als Beispiel sind nicht nur die Mittelmeeranrainerstaaten wie Slowenien, Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich anzuführen, diese Bestimmungen gelten auch für Deutschland.
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Für Küstengewässer kommerziell gültige "Berufspatente" können in Österreich NICHT erworben werden, sehr wohl aber z.B. in Kroatien !
 
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Marius

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Heiko, wer will denn kommerziell herumfahren? Da gelten ganz andere Regelungen, wenn du gegen Entgelt Touristen spazieren fahren willst, hmm?
 

Heiko705

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Das Wort "kommerziell" bezieht sich nicht auf die ersten Zeilen! Egal, lassen wir's...

P. S.: Mir scheint, Du bist nicht wirklich an der Findung der Fakten interessiert, sondern willst einfach die Diskussion gewinnen.
 

tosca

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Marius

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Ist ja auch für Deutsche nicht verpflichtend, Sylvie, ich wüsste nicht, dass man als Deutscher, wenn man den Binnenschein macht, verpflichtend auch den See machen müsste.
 

Heiko705

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...und dann behauptest Du immer, dass Du mit Texten so gut umgehen kannst...
 

tosca

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da
Ist ja auch für Deutsche nicht verpflichtend, Sylvie, ich wüsste nicht, dass man als Deutscher, wenn man den Binnenschein macht, verpflichtend auch den See machen müsste.

das ist richtig, das macht nur Sinn, wenn man auch z.b in Mittelmeer fahren will, oder eben an der deutschen Nord- und Ostseeküste.
Für die ganzen Seen und fast alle Flüsse reicht der Binnen.

Edit: der Bodensee hat allerdings eine Sonderregelung - das Bodenseeschifferpatent.
 
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Marius

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Ihr glaubt also, der deutsche Staat schreibt jedem Deutschen vor, dass er, wenn er sich in fremden Gewässern befindet, unbedingt einen deutschen Schein haben muss? Verstehe ich euch richtig? :)

Oder wer schreibt das sonst vor? Bitte um Erklärung, ich versuche grad ernsthaft eure Vorstellungen nachzuvollziehen.
 

Heiko705

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Nein, darum ging es nicht, Mario, und das weißt Du. In kroatischen Gewässern brauchen wir keinen deutschen Schein. Es ging um die Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents in anderen Staaten.

Sylvi, ich wünsch' Dir was...
 
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Marius

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Ich habe alles gelesen, finde aber nirgends, wer da wo was vorschreibt, magst du nicht meine Frage beantworten? Ich versuche wirklich zu verstehen, wie ihr euch das vorstellt, also der deutsche Staat verlangt das, oder wer? Der ADAC? :)
 
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Marius

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Wir reden auch nicht über Kroatien, da darfst du sowieso mit dem Kroatischen fahren.
Wir reden über Italien oder Spanien, zum Beispiel. Da hat der deutsche Staat gar nix zu melden. Klingt hart, ist aber so. ;-)

D entscheidet über euch nur in der Nord- und der Ostsee und falls es sonst noch wo deutsches Territorium auf See gibt.
 

tosca

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Wir reden auch nicht über Kroatien, da darfst du sowieso mit dem Kroatischen fahren.
Wir reden über Italien oder Spanien, zum Beispiel. Da hat der deutsche Staat gar nix zu melden. Klingt hart, ist aber so. ;-)

D entscheidet über euch nur in der Nord- und der Ostsee und falls es sonst noch wo deutsches Territorium auf See gibt.

es scheint mir, als hättest Du doch nicht alles gelesen, sonst müsstest Du nicht immer die gleichen Fragen beantwortet haben wollen
.
…..Ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist regelt das Gesetz des Landes in dem man chartert, es gibt Länder in denen kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, andere haben Vorschriften;

in Europa heisst es in allen Ländern, es gelten jene Führerscheine, die im Heimatland des Skippers vorgeschrieben oder anerkannt sind......



 
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Marius

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Ja, genau, natürlich gilt dein Schein von zu Hause! Warum denn auch nicht, aber das ist doch keine Vorschrift, dass du NUR diesen haben darfst, sonst dürftest du nicht mal in Kroatien mit dem Kroatischen fahren.

Also Leute, ehrlich jetzt... Ihr lest schon, was ihr da verlinkt? ;-)
 
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