Wie oft denn noch?
Ein Österreicher kann im Urlaub zu Freizeitzwecken mit dem kroatischen Boat Skipper B auch in anderen Ländern als in Kroatien Charteryachten, Motoryachten und Segelachten, chartern und als Skipper führen. Als Beispiel sind nicht nur die Mittelmeeranrainerstaaten wie Slowenien, Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich anzuführen, diese Bestimmungen gelten auch für Deutschland.
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Für Küstengewässer kommerziell gültige "Berufspatente" können in Österreich NICHT erworben werden, sehr wohl aber z.B. in Kroatien !