Christl
erfahrenes Mitglied
Danke Marduk, das ist sicher ein wichtiger Aspekt.
3) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt
sich aus dem Versicherungsschein, besonderen
schriftlichen Vereinbarungen, diesen Versicherungsbedingungen
sowie den gesetzlichen Vorschriften
der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Ausland gilt das Gebiet außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland.
(5) Versicherungsfähig sind alle Personen, die beim
Abschluss des Vertrages das 70. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben und deren Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland liegt.
hier der Auszug aus den Bedingungen der Hanse-Merkur:
Zitat:
§ 4 - Geltungsbereich, Abschluss, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz
1. besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich
der versicherten Reise im Ausland; als Ausland gilt nicht
das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das
Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz
hat;
oder man lässt Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen
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