Hallo,
immer mal wieder Thema hier, kurz zusammengefasst:
WDR 2 Quintessenz - Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?
Von Martin Rapp
Andere Länder, andere Regeln: Wer mit dem Auto im Sommer ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den dort geltenden Vorschriften vertraut machen. Selbst einfache Verkehrsvergehen können teuer werden. Und die Flucht nach Hause schützt vor Strafe nicht.
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Polizistin in Italien stellt Knöllchen aus
Üppige Strafen
Bußgelder sind in anderen Ländern oft deutlich höher als in Deutschland. Laut ADAC kostet beispielsweise das Telefonieren am Steuer in den Niederlanden 230 Euro, während hierzulande nur 60 Euro fällig wären. Wer dort 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss mit 160 Euro Strafe rechnen, in Deutschland lediglich mit 35 Euro. In einigen Ländern macht man sich zudem schneller strafbar als in der Heimat. So gelten etwa in Schweden und Norwegen deutlich geringere Promillegrenzen, und in osteuropäischen Staaten ist oft gar kein Alkohol am Steuer erlaubt.
Neben den auch in Deutschland üblichen Vergehen können Autofahrer im Ausland aber auch in ganz besondere Fallen tappen. So müssen etwa in Griechenland, der Türkei, Bulgarien und Rumänien Feuerlöscher mitgeführt werden. In Kroatien sind sogar Ersatzglühbirnen für Front- und Heckscheinwerfer vorgeschrieben. In vielen Ländern ist auch tagsüber das Fahren mit Licht Vorschrift. Generell gilt: Jeder Autofahrer, der ins Ausland aufbricht, sollte sich vorher zum Beispiel bei Autoclubs über die spezifischen Regeln informieren.
Zahlung sofort
Werden Autofahrer im Ausland beim Verstoß gegen Verkehrsregeln erwischt, werden sie oft direkt zur Kasse gebeten. Und eine schnelle Zahlung kann in einigen Ländern sogar die Geldstrafe verringern. Eine Übersicht über die Rabatte für Bußgelder hat der ADAC veröffentlicht.
Keine Punkte
Außer einer Geldstrafe müssen deutsche Autofahrer nach der Rückkehr keine weiteren Konsequenzen für Verkehrsvergehen im Ausland fürchten. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Im Ausland ausgesprochene Fahrverbote gelten nur dort. Selbst wenn der Führerschein nach schwereren Delikten zur Durchsetzung eines Fahrverbots einbehalten wird, muss er anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Deutschland zur Rückgabe geschickt werden.
Bußgeldbescheid von auswärts
Wer hofft, durch die Heimkehr den ausländischen Behörden zu entgehen, wird immer häufiger enttäuscht. Seit 2010 können Bußgelder aus anderen EU-Ländern ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Zu diesem Betrag gehören auch Gebühren, so dass ein relativ geringer Verstoß etwa durch Kosten für die Übersetzung und Zustellung des Bescheids im Ausland diese Grenze schnell überschreiten kann. Dabei müssen die ausländischen Behörden den Bußgeldbescheid in deutscher Sprache zustellen. Außerdem muss der Beschuldigte die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Aber selbst wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, sollte man den Bescheid nicht einfach ignorieren oder gar wegwerfen, sondern einen Fachmann zu Rate ziehen – also entweder beim Autoclub nachfragen oder einen Anwalt kontaktieren.
Zahlen oder nicht?
Grundsätzlich können nur Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden und dabei auch nur für Delikte im fließenden Verkehr. Bei Parkverstößen kommen die ausländischen Behörden durch Amtshilfe nicht an die Adresse des Halters, anders als etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholdelikten. Wenn der Vollstreckungsbescheid Fehler wie einen Zahlendreher beim Kennzeichen aufweist oder Tempoverstöße durch Radarbilder belegt werden, auf denen der Fahrer nicht erkennbar ist, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die deutschen Behörden verzichten dann auf die Vollstreckung.
Nachtragende Behörden
Uneinsichtige Verkehrssünder müssen sich allerdings bewusst sein, dass es beim Verzicht auf die Vollstreckung nur um das Eintreiben durch deutsche Behörden geht. Wer einen Strafzettel im Ausland nicht bezahlt und bei einer späteren Reise etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, muss mit der sofortigen Vollstreckung rechnen, meist mit hohen Strafgebühren. Diese Gefahr droht Nichtzahlern auch in den Ländern, die als Nicht-EU-Mitglied ohnehin keine Geldstrafen in Deutschland vollstrecken lassen dürfen. Und dieses Schicksal kann einen noch lange nach dem eigentlichen Vorfall ereilen. In Italien beispielsweise kann die Geldbuße bis fünf Jahre nach dem Vergehen eingetrieben werden. Und die nachträgliche Verfolgung droht dann auch bei Parktickets.