ochsensepp
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Hallo zusammen!
Anbei ein Update für alle, die noch mit Interesse dabei sind .......
Eigentlich wollte ich keine Post mehr aus Kroatien annehmen. Leider hat meine Tochter (in meiner Abwesenheit) das aktuelle Einschreiben angenommen .......... natürlich wieder ein Urteil vom Amtsgericht Zadar in kroatischer Sprache.
Lt. Google-Übersetzer soll ich nun innerhalb von 15 Tagen einen Bevollmächtigten in Kroatien ernennen. Sollte ich dem nicht nachkommen, wird das Gericht (auf meine Kosten) dieses erledigen.
Und es soll eine Anhörung am 24. Juli in Zadar geben........... Streitfall mit geringem Wert ........
Aber .......... es ist kein Einspruch gegen dieses Urteil möglich
Ich würde jetzt das Schreiben zurück schicken .......... mit dem Hinweis vom ADAC ==> Betroffene können deshalb wegen Verstoßes gegen Zustellungsvorschriften zunächst die Annahme der Schriftstücke bereits bei Zustellung verweigern oder das Schriftstück nach Erhalt binnen einer Woche zurücksenden (Art. 5, 8, 14 Verordnung (EG) 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates).
War jemand auch schon mal so weit?
Wenn ja, was ist dann passiert?
ADAC-Anwalt einschalten?
Für jegliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!!
Anbei ein Update für alle, die noch mit Interesse dabei sind .......
Eigentlich wollte ich keine Post mehr aus Kroatien annehmen. Leider hat meine Tochter (in meiner Abwesenheit) das aktuelle Einschreiben angenommen .......... natürlich wieder ein Urteil vom Amtsgericht Zadar in kroatischer Sprache.
Lt. Google-Übersetzer soll ich nun innerhalb von 15 Tagen einen Bevollmächtigten in Kroatien ernennen. Sollte ich dem nicht nachkommen, wird das Gericht (auf meine Kosten) dieses erledigen.
Und es soll eine Anhörung am 24. Juli in Zadar geben........... Streitfall mit geringem Wert ........
Aber .......... es ist kein Einspruch gegen dieses Urteil möglich
Ich würde jetzt das Schreiben zurück schicken .......... mit dem Hinweis vom ADAC ==> Betroffene können deshalb wegen Verstoßes gegen Zustellungsvorschriften zunächst die Annahme der Schriftstücke bereits bei Zustellung verweigern oder das Schriftstück nach Erhalt binnen einer Woche zurücksenden (Art. 5, 8, 14 Verordnung (EG) 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates).
War jemand auch schon mal so weit?
Wenn ja, was ist dann passiert?
ADAC-Anwalt einschalten?
Für jegliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!!