Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

ochsensepp

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Hallo zusammen!

Anbei ein Update für alle, die noch mit Interesse dabei sind .......
Eigentlich wollte ich keine Post mehr aus Kroatien annehmen. Leider hat meine Tochter (in meiner Abwesenheit) das aktuelle Einschreiben angenommen .......... natürlich wieder ein Urteil vom Amtsgericht Zadar in kroatischer Sprache.

Lt. Google-Übersetzer soll ich nun innerhalb von 15 Tagen einen Bevollmächtigten in Kroatien ernennen. Sollte ich dem nicht nachkommen, wird das Gericht (auf meine Kosten) dieses erledigen.
Und es soll eine Anhörung am 24. Juli in Zadar geben........... Streitfall mit geringem Wert ........
Aber .......... es ist kein Einspruch gegen dieses Urteil möglich

Ich würde jetzt das Schreiben zurück schicken .......... mit dem Hinweis vom ADAC ==> Betroffene können deshalb wegen Verstoßes gegen Zustellungsvorschriften zunächst die Annahme der Schriftstücke bereits bei Zustellung verweigern oder das Schriftstück nach Erhalt binnen einer Woche zurücksenden (Art. 5, 8, 14 Verordnung (EG) 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates).


War jemand auch schon mal so weit?
Wenn ja, was ist dann passiert?
ADAC-Anwalt einschalten?

Für jegliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!!
 
N

nihil-est

Guest
Mojen @ochsensepp ,

Rücksendung kannst Du gerne machen, warum auch nicht, es ist dein Recht.
Das passende Formblatt findest Du hier im Anhang ( falls der ADAC nix hat ): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2007/1393/oj?locale=de

Du bist beim ADAC? Wenn es für dich also eh gratis ist, logo, machen.

Kurz zum Passus " es ist kein Einspruch möglich ". Der ist immer möglich so dem Urteil europäisches Recht im Wege steht. EU-Recht vor Nationalrecht, ein Amtsgericht ist nur kleinste jur. Einheit. Zudem ist EU-Recht unabhängig vom Streitwert ( Streitfall mit geringem Wert ).

--
Ich verstehe da etwas ganz anderes allerdings nicht. Den Vermerk in EUR-Lex: Sonderausgabe in kroatischer Sprache: Kapitel 19 Band 007 S. 171 - 212
Muss rein gar nix mit deinem Vorgang zu tun haben, nicht verunsichern lassen.

--


Gruss


Gerd
 

burki

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„Bürgeranwalt“: Jahre nach dem Kroatien-Urlaub –Zahlungsaufforderung wegen Falschparkens
Am 18. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2


Wien (OTS) - Klaus Unterberger präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 18. Mai 2019, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Fälle:

Jahre nach dem Kroatien-Urlaub: Zahlungsaufforderung wegen Falschparkens

Vier Jahre nach dem Kroatien-Urlaub erhielt Annemarie G. aus Wien ein Schreiben eines Notars aus Kroatien, in dem sie aufgefordert wurde, knapp 300 Euro wegen Falschparkens zu zahlen. Frau G. wandte sich an den ÖAMTC. Dort weiß man von Tausenden ähnlichen Fällen. Müssen die geforderten Beträge bezahlt werden?

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung...laub-zahlungsaufforderung-wegen-falschparkens

burki
 

Renate S.

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Braucht man sich keine Gedanken mehr machen, in Pula haben sie uns für nicht allzu langes Parken die Kralle drauf gemacht.:arghh:
 
M

Marius

Guest
Burki, war das jetzt irgendwie hilfreich?
Für irgend jemanden?

Oder anders, Frage in die Runde:

Hilft dieser Link jemandem?
Jürgen, was meinst du dazu?
 

ochsensepp

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Aloha together ........

Bin grad in Kroatien ........... und kann kein ORF 2 empfangen ..........
Was wäre eine kurze Zusammenfassung der Sendung?
Soll ich euch in Zukunft updaten, wenn was passiert?
 

Michael

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Was wäre eine kurze Zusammenfassung der Sendung?

1.) Parke nicht falsch
2.) Schau genau ob es sich um einen gebührenfreien Parklatz handelt.
3.) Wenn eine Gebühr zu entrichten ist, zahle diese bzw. löse ein Ticket.
4.) Heb dir das Ticket 5 Jahre auf.

1a.) Wenn du ohne bezahlt zu haben auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz erwischt wirst, zahle die Strafe sofern sie € 50,- nicht übersteigt.

Liebe Grüße
Michael
 

Luppo

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Oder notariell beglaubigen lassen.
Alles für die kroatischen Vollpfosten und deren Erfüllungsgehilfen.
 

Renate S.

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Schaut euch mal in Österreich an, wenn du falsch parkst, da verfolgen sie dich auch bis ans Ende der Welt und in Deutschland wird es auch nicht anders sein :arghh:
 

Neustadt26

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Also nach einigen Monaten der Ruhe kam nun das dritte Schreiben samt Zustellung der Gerichtsklage. Ich vertraue hier einfach den Foristen und ignoriere das.
 

Michael

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@Neustadt26
... nur um nicht missverstanden worden zu sein, ich empfehle das Gegenteil.
LG
Michael
 
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Marius

Guest
Was ist das Gegenteil von ignorieren? Da gibt's mehrere Möglichkeiten: Zahlen, Einspruch, Gegenklage? :)
 
M

Marius

Guest
Schaut euch mal in Österreich an, wenn du falsch parkst, da verfolgen sie dich auch bis ans Ende der Welt und in Deutschland wird es auch nicht anders sein :arghh:

Das kann ich für Österreich nicht bestätigen, ich habe - *räusper* - also ich kenne Leute, die etliche Park- und Radarstrafen aus Österreich entweder gar nicht zugestellt bekommen und / oder nicht bezahlt haben.
Die zahlen prinzipiell erst ab € 70,-
 
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