Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Michael

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es ist manchmal nicht leicht hier.
und doch so einfach:
Frage an @Marius und @claus-juergen
Würdet Ihr einen Parkstrafe in Pula im Ausmaß von bis zu 200 KN wie z.B. @jadran und/oder ich in offener Frist bezahlen oder nicht?
a) mit einer Liegenschaft in Kroatien?
b) ohne derselben?
 

jadran

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Frage mal den Juergen, der hat da mehr Erfahrung mit.
Ich versuche die STVO einzuhalten, ich möchte keinen Stress.
100-200 KN sind zu klein, um sich zu ärgern.
Vor wenigen Tagen habe ich Post in Deutschland erhalten, Geschwindigkeit Überschreitung 10,00 €.
Der Fahrer ist nicht erkennbar, Frau, Mann, alles nicht ersichtlich, aber ich bin der Halter.
Soll ich mich für 10,00 € damit beschäftigen ?

jadran
 

Renate S.

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Also ich z.b würde es zahlen
Sollte es weitere Forderungen geben ist es interssant die europäische schlichtungsstelle einzuschalten da haben wir mit der slowenischen DARS gute Erfahrungen gemacht
 
M

Marius

Guest
Die 130 Kuna unbedingt so schnell wie moeglich bezahlen! Damit bist du fuer alle Zeiten aus dem Schneider.

@Neustadt26 vertrau mir, mach‘s einfach! :)

Ansonsten, niemals auf solche Schreiben antworten, am besten gar nicht annehmen.
 

ShibaInu

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Guten Morgen zusammen,

kurze Frage zu meinem weiteren Vorgehen:

  1. Habe letztes Jahr im Dezember zum ersten Mal Post von Herrn Kuzmanovic erhalten. Die Strafe belief sich direkt auf 160€+.
  2. Habe in einem Einschreiben mit Rückschein darauf geantwortet und gesagt dass der Halter zu diesem Zeitpunkt nicht in Kroatien war. Wortlaut in etwa:Widerspruch.png
  3. Im nächsten Schreiben wurde auf mein oben genanntes Schreiben keinerlei Bezug genommen, stattdessen wurde eine zweite "Warnung" vor Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens mitgeteilt und Kosten wurden noch einmal erhöht.
  4. Heute kam das nächste Schreiben per Einschreiben, bei welchem die Annahme verweigert wurde.
Sollte ich die Schreiben annehmen oder handle ich mit Schritt 4. ab sofort korrekt?

LG
 

Luppo

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Sind wir doch mal ehrlich, es gibt niemand, der erfolgreich zur Rechenschaft gezogen wurde oder rechtskräftig verurteilt wurde.
Insofern kann man wohl machen, was man will. Es passiert so oder so nichts.
Es bleibt nur die Frage, wie viel Nerven man hat oder wie sehr einem die Schreiben belästigen.
 

Michael

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Vielleicht macht es Sinn diesen Thread zu schließen.
Der Inhalt führt mittlerweile wahrscheinlich mehr zur Verwirrung als dass er hilfreich ist.
Zum Titel
Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?
gibt es ja fast schon eine einheitliche Antwort aller, die uns den Eindruck vermitteln, dass sie sich auskennen,
Eine Parkstrafe ist zu zahlen. Punkt.

Und dann gibt es den Ast der Diskussion, der eigentlich nur mittelbar mit dem Titel zu tun hat, nämlich über Versuche, eine nicht bezahlte Parkstrafe einzutreiben - und zwar mit im Vergleich zur Strafe völlig überhöhten, zusätzlichen Kosten.
Und da gibt es ja fast schon wieder eine einheitliche Antwort aller, die uns den Eindruck vermitteln, dass sie sich auskennen.
Solche Zahlungsaufforderungen können ignoriert werden.

Nur vermischen sich diese beiden Themen immer hier und damit scheint alles wieder unsicher was eigentlich klar sein sollte.
Also schließen wir hier und wenn Interesse besteht könnte ja ein Thread geöffnet werden, der sich der Frage mit den überhöhten Klagedrohungen widmet.
Liebe Grüße
Michael
 
M

Marius

Guest
Ich fürchte, das bringt nix, dann gibt‘s spätestens in zwei Wochen einen neuen Strang der sich mit den immer wieder gleichen Fragen beschäftigt, da geht dann einfach alles von vorne los, nur halt in einem neuen Strang mit einem neuen Namen. :)
 

Michael

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dann eben zwei getrennte ...
oder verlierst du an Kompetenz, wenn einfache Dinge auch in diesem Forum einfacher sein können?
 
M

Marius

Guest
dann eben zwei getrennte ...
oder verlierst du an Kompetenz, wenn einfache Dinge auch in diesem Forum einfacher sein können?

Hä? Welche Kompetenz? Was soll diese zusamenhangslose Abdrift in die Provokation?

Ich sagte doch nur, dass das Thema uns wohl noch eine Weile beschäftigen wird, überdies meine ich dass die zwei Themen nicht trennbar sind, weil ja das eine direkt aus dem anderen resultiert, aber wenn es irgendwer für sinnvoll hält kann das ja gemacht werden, meinetwegen auch vier verschiedene Stränge. Was da allerdings einfacher werden soll, weiß ich nicht, denn dass man seine Parkstrafen bezahlen soll, steht ja außer Zweifel, das hat nie jemand bestritten, darum geht‘s aber hier eigentlich nicht. Die Hilfesuchenden fragen hier ja nicht nach, weil sie wissen wollen, ob sie ihre Parkstrafe von 130 Kuna bezahlen sollen, sondern ob sie ihre „Parkstrafe“ über 400 Euro bezahlen sollen.

„Kompetenz verlieren“, also wirklich, Michael, wie mommst du ur auf sowas? :)

Ich will keineswegs verbindliche Kompetenz heucheln, ich bin weder Rechtsanwalt noch Inkassoexperte. Ich habe nur meine Erfahrung, so wie ich es weiter oben eingeräumt habe. Fakt ist nunmal, dass es diese Vorgänge schon seit Jahren gibt, es aber noch in keinem einzigen Fall zu einer Vollstreckung gekommen ist und das wird wohl seine Gründe haben.
 

claus-juergen

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...Was da allerdings einfacher werden soll, weiß ich nicht, denn dass man seine Parkstrafen bezahlen soll, steht ja außer Zweifel, das hat nie jemand bestritten, darum geht‘s aber hier eigentlich nicht. Die Hilfesuchenden fragen hier ja nicht nach, weil sie wissen wollen, ob sie ihre Parkstrafe von 130 Kuna bezahlen sollen, sondern ob sie ihre „Parkstrafe“ über 400 Euro bezahlen sollen.....

hallo Michael,

sicherlich ist dieser Strang mittlerweile sehr unübersichtlich geworden. Allerdings hat Marius natürlich Recht, daß dieses Thema uns wohl noch lange beschäftigen wird. Warum deshalb schließen und neue Stränge eröffnen?

Um es am Beispiel Pula auf den Punkt zu bringen. Der unbedarfte Tourist parkt und bekommt einen Strafzettel für das Nichtbezahlen an der Parkuhr bzw. übers Handy, welches eh nur mit kroatischer SIM-karte möchlich ist. Das Knöllchen stammt von der privaten Firma Pula Parking d.o.o. Dieser Tourist geht zur Polizei um den Zettel zu bezahlen. Die schickt ihn fort mit der Begründung, nicht zuständig zu sein. Der Tourist kann die Sprache nicht und hat keine Ahnung, wie er nun bezahlen soll. Schafft er es herauszubekommen, daß bei Banken oder bei der Post mit Bargeld die Forderung beglichen werden kann, ist die Sache ja in Ordnung.

Andernfalls fährt er nach Hause und bekommt meist nach mindestens einem Jahr eine völlig überhöhte Forderung eines Anwalts aus welchem Land auch immer. Diese Forderungen können nicht im Ausland eingetrieben werden. Ob sie rechtsgültig sind ist zweifelhaft. Die Adresse des "Sünders" wird nun zwischen verschiedenen internationalen Anwaltskanzleien verschachert und jeder versucht, Geld aus dem Sünder herauszupressen. Das kann und darf nicht sein.

grüsse

jürgen
 

Luppo

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Oder wie bei mir:
Großer gebührenpflichtiger Parkplatz in einem kleinen Städtchen Mitteldalmatiens. Parkwächter bestätigt auf meine Nachfrage, dass das Parken außerhalb des Parkplatzes entlang des großen kostenfrei ist, kein anders lautendes Schild weit und breit. Also dort geparkt und später wieder weiter gefahren.
3 Monate nach meiner Rückkehr Schreiben der netten Herren aus Slowenien, ich hätte die Parkgebühren nicht entrichtet.
Hätte ich gewusst, dass welche zu entrichten sind, hätte ich sie entrichtet!
Ich bin auch der Meinung, der Strang sollte offen bleiben. Es kommt immer wieder mal was Neues hinzu.
 

Michael

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Hä? Welche Kompetenz? Was soll diese zusamenhangslose Abdrift in die Provokation?

Was provoziert dich da?
Ich hoffe ich kann davon ausgehen, dass wenn du Empfehlungen gibst, wie sich der eine oder andere im Zusammenhang mit den Inhalten dieses Threads konkret verhalten soll ...

z.B.:
Die 130 Kuna unbedingt so schnell wie moeglich bezahlen!

... dies mit einer gewissen Kompetenz machst.


meinetwegen auch vier verschiedene Stränge.

Wieder mal ein zusammenhangloses aber typisches Abdriften um einen Vorschlag lächerlich zu machen?

Mir geht es darum, die beiden Dinge
das Zahlen von "Auslandsknöchllechen" (so lautet ja der Titel des Threads)
und das Eintreiben von nicht bezahlten Parkstrafen
auch thematisch zu trennen,
damit so was halt nicht mehr so oft passieren kann wie hier ...

Jetzt bin ich verwirrt. Also doch die Parkstrafe bezahlen von 130 Kuna?

und das ist kein Einzelfall.
Liebe Grüße
Michael
 
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Michael

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Allerdings hat Marius natürlich Recht, daß dieses Thema uns wohl noch lange beschäftigen wird. Warum deshalb schließen und neue Stränge eröffnen?

hallo jürgen,
weil an meiner These was dran sein könnte, dass z.B. Betroffene diesen Thread hier finden, der da lautet wie er lautet und dann aus den über 900 Beiträgen den Schluss ziehen, dass sie die (Park-)Strafe ignorieren können, und damit eigentlich der ganze Ärger erst beginnt. Das wäre wohl nicht im Sinne dieses Forums ...

Die Hilfesuchenden fragen hier ja nicht nach, weil sie wissen wollen, ob sie ihre Parkstrafe von 130 Kuna bezahlen sollen, sondern ob sie ihre „Parkstrafe“ über 400 Euro bezahlen sollen.

Nur wirkliche Marius-Kenner können den Unterschied zwischen
Parkstrafe
und
"Parkstrafe"
erkennen und verstehen.
Das macht doch nicht wirklich Sinn ...

Liebe Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

Milan

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Bitte den letzten Beitrag abtrennen und neues Thema damit eröffnen:
„Wie provoziere ich andere Foris und bringe mal wieder Unruhe ins Forum“
Oder aber
„Wie mache ich mich durch Belehrungen wichtig , mit welchem Ziel auch immer“

Meinetwegen kann mein Beitrag auch entfernt werden, aber es wäre schön wenn er zunächst mal noch eine Weile gelesen werden kann.

Genervte Grüsse
Markus
 
M

Marius

Guest
Oder einfach alle Michael-Beiträge zu diesem Thema entfernen, das wäre das einfachste. Was soll das bringen, wenn jemand einzelne Sätze aus mehreren Beiträgen zu einem zusammenhangslosen Kauderwelsch zusammenfügt? Da könnten wir gleich den Nihilisten zu seiner Meinung befragen.

Michael, du hast seit gestern eine PN, wärst du so nett, mir darauf zu antworten anstatt hier hilfesuchende Menschen zu verunsichern und zu verwirren.

Andererseits, Jürgen, in Gottes Namen, schließ bitte diesen Strang und eröffne halt bitte zwei neue Stränge, mit zwei unterschiedlichen Themen, vielleicht ist dann Ruhe seitens Michael. Bitte klär mit ihm, wie diese beiden Stränge heißen sollen und wie wir dieses Thema in zwei Stränge teilen sollen. Ich weiß es nicht, aber Michael weiß es anscheinend ganz genau, viel besser als du und ich. ;-)
 

Luppo

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Ich denke, es ist bei einigen nicht klar rüber gekommen, dass man Bagatellbeträge wie 130 kn des Friedens willen natürlich sofort direkt an den Parkplatzbetreiber bezahlen sollte, dagegen die Abzocke der Rechtsverdreher über 150, 200 und 400 Euro (!) ignorieren sollte.
Deswegen dieses "zahlen" und "ignorieren" in kurzem Abstand.
Nach wie vor sehe ich das so:
Bei zweifelsfreien Vekehrsverstößen natürlich (vor Ort) bezahlen.
Bei Aufforderung durch den Parkplatzbetreiber und nachvollziehbaren Beträgen auch bezahlen.
Bei Abzocke durch Rechtsverdreher Augen und Ohren auf Durchzug schalten.
 

claus-juergen

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hallo zusammen,

ich habe ja bereits in Beitrag 905 meine Meinung dargelegt.

Ergänzend hierzu meine ich, daß der Strang an sich ja schon unübersichtlich ist. Hätten wir nun zwei separate Stränge z. B. für das Thema Parkknöllchen und die darauffolgenden Abzockereien durch Winkeladvokaten mit Anhang, wäre das noch unübersichtlicher. Zudem wären wir MODs dann auch ständig damit beschäftigt, Beiträge in den richtigen Strang zu verschieben. Dazu habe ich zumindest keine Lust.

Wer bisher betroffen war und künftig betroffen sein wird, der muß sich wohl oder übel die Mühe machen, etwas zu recherchieren. Dazu sind auch ADAC und Co. und das www da.

Offen gesagt wird diese Lumperei so lange weiter gehen, solange neue Dumme gefunden werden, die 500 € und mehr überweisen. Wir können hier nicht die ganze Welt aufklären, sondern nur unsere Erfahrungen mitteilen.

Grundsätzlich gilt wie überall auf der Welt, daß ein Knöllchen natürlich möglichst zeitnah bezahlt werden sollte. Die Sprachprobleme und andere Faktoren verhindern dies häufig.

So lange jedoch in Deutschland und Austria kein einziger Fall bekannt wurde, wo ein Parksünder in Kroatien wegen solch eines Delikts rechtskräftig zu einer Zahlung dieser extrem hohen Summe verurteilt wurde, rate ich nach wie vor ab, diesen Zahlungsaufforderungen nach meist langer Zeit nachzukommen.

Nun bitte ich euch, wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen.

grüsse

jürgen
 
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